Die Offenheit der Szene
Die Tatsache, dass über Rap und speziell Gangsta-Rap ausgiebig diskutiert und gestritten wird, fügt sich sehr gut in sein Thema. Rap provoziert und mobilisiert bekanntlich unterschiedlichste Reaktionen. Die Kontroversen zu einzelnen Songs, zu ProtagonistInnen und zum Genre insgesamt sind ihrerseits längst zu einem Forschungsthema mutiert (etwa Khan 2021; Rose 2008). Straf-/rechtliche Auseinandersetzungen zu einer möglicherweise gewalt-induzierenden Wirkung von Rap in den USA sind legendär (Rose 2008: 33ff.), und auch in Deutschland wird diskutiert, ob der Zugang zu zumindest einzelnen Varianten von Rap-Musik Prämissen des Kinder- und Jugendschutzes widersprechen könnte (Hecken 2017). Die jüngere Kontroverse zu einem möglichen Konnex von Rap und Antisemitismus fügt sich in dieses Bild ein (Seeliger 2021: 176ff.).
Auf der Website der „Pop“-Zeitschrift spiegelte sich diese Ausgangslage jüngst, indem Martin Seeliger (2022) und Tobias Kargoll (2022) ihre jeweilige Sicht auf Rap bzw. Hip-Hop vorlegten. Die Differenz ist beträchtlich, und sie bildet den Ausgangspunkt für einen Vermittlungsversuch, wie er hier unternommen wird, und der auch deshalb relevant sein mag, da er Kernprobleme der Erforschung von Rap, Gangsta-Rap und nicht zuletzt von Jugend-/Szenen insgesamt aufwirft.
Was wird gesagt? Martin Seeliger rezensiert in seinem Beitrag eine Monografie von Böndel und Kargoll („Erfolgsformel Hip-Hop“; 2021) und entfaltet dabei eine sozialwissenschaftlich-kritische Lesart von Hip-Hop. Er wird in einer „kapitalistischen“ Ökonomie verortet, welche die Menschen mit stetig steigenden Anforderungen an ihre Handlungspotentiale konfrontiert und die Profite ungleich verteilt. Kulturelle Werte und Zuschreibungen werden als „Umweg“ beschrieben, der in die strukturellen Prinzipien kapitalistischer Produktion einen „Moment der kulturellen Konstruktion“ einführt. Kultur – und damit popkulturelle Phänomene wie Hip-Hop – erhalten dadurch eine Rahmung, durch die Optionen individueller Gestaltung und Selbstverwirklichung eine Grenze gegeben wird. Die unternehmerischen Höhenflüge einzelner ProtagonistInnen des Rap-Gewerbes erscheinen als Implikat und Reproduktion der kapitalistischen „Wertschöpfungskette“. Zumindest als Option spricht Seeliger an, dass Hip-Hop „nicht nur als positive Inspiration, sondern vor allem auch als popkulturelles Kompensationsangebot für die eigene Handlungsunfähigkeit dienen“ könne – was letztlich aber erst in Mustern der Rezeption deutlich werde.
Tobias Kargoll (2022) argumentiert anders und konzipiert eine spezifische „DNA der Hip-Hop-Kultur“: Hip-Hop, so wird mitgeteilt, ist „Piratentum“. Er sei eine „Reaktion auf die klassistischen und rassistischen Ausgrenzungsmechanismen der westlichen Marktwirtschaft“ und zugleich ein Mittel zur Realisierung der Versprechungen des „American Dream“. Dies sei denkbar und möglich, da Realisierungs-Barrieren von Kargoll nicht, wie von Seeliger, strukturell, sondern vorrangig „im sozialen und psychosozialen Bereich“ (Kargoll 2022) verortet werden: „Die Diskriminierung macht es vor allem mental schwerer“. Im Gegenzug könne Hip-Hop nicht nur als „Kompensationsangebot“ vergegenwärtigt werden, sondern erscheint als „Handlungsaufforderung“, die Einzelne aktiviere bzw. ermächtige und dadurch kollektive Wirkungen generieren könne, wobei Wirkungen vorrangig als Förderung von unternehmerischer Eigenaktivität konzipiert zu werden scheinen.
Diese knappe Skizze mag illustrieren, wie sich in den Kernpositionen und Argumenten nicht nur die US-amerikanische Debatte zu Hip-Hop spiegelt, sondern wie different er als popkulturelles Phänomen insgesamt dargestellt wird. Ist er eine Spiegelung struktureller Diskriminierung, die Benachteiligten zwar eine Stimme gibt, aber ihre Lage gerade durch die Kommodifizierung letztlich unterminiert (Dimitriadis 1996)? Oder bietet er einen ernsthaften Ausweg aus Benachteiligung, wenn und indem Jugendliche die Chance zu gesellschaftlicher und ökonomischer Teilhabe erhalten, wie bspw. Smith (2003) argumentiert? Diese und weitere assoziierte Debatten werden in Bezug auf Hip-Hop seit längerer Zeit ausgiebig geführt (im Überblick etwa Dietrich/Seeliger 2012; Forman/Neal 2012; Seeliger/Dietrich 2017).
Was die Kontroverse von Seeliger und Kargoll in diesem Kontext spannend macht, ist ihr Potential zu demonstrieren, was Hip-Hop kennzeichnet – nämlich just die Besonderheit, dass sein Kern in differenten Bestimmungen dessen besteht, was seinen Kern ausmacht. So dürfte Hip-Hop durchaus eine Kompensationsmöglichkeit sein, um Benachteiligten eine Stimme zu geben bzw. um, in den Worten von Rose (1994: 2) in Bezug auf die USA, „black voices from the margins of urban America“ hörbar zu machen. Ebenso kann er aber auch als List auftreten, diskriminierte Jugendliche in den „Selbsterhaltungsmechanismus des Neoliberalismus“ einzubinden, wie Bendel und Röper (2017: 129) am Beispiel von Bushido ausführen – eine Tendenz, die ggf. auch gewünscht sein kann mit dem Argument, dass eine solche Einbindung als Win-Win-Situation betrachtet werden könnte. Oder er könnte etwas ganz anderes sein, denn es wird ersichtlich, dass sich in die Wahrnehmung von Hip-Hop unterschiedliche Perspektiven und Bewertungen einschreiben, die in jedem Fall etwas über die Forschenden aussagen, bei gelingender Forschung auch etwas über die Beforschten.
Hip-Hop ist kein Durkheimsches ,Ding‘ bzw. kein ,sozialer Tatbestand‘, sondern etwas, das zu einem solchen gemacht wird. Kelley (2012: 146f.) konstatiert nicht zu Unrecht „rap music’s incredible hybridity“, und Lena (2012: 471) verweist mit gleichem Recht auf die „multiple meaning systems“, die Hip-Hop und Rap auszeichnen und deren Kennzeichnung als „polysemic“ unstrittig sein dürfte, wenn Debatten wie die hier in Frage stehende ernst genommen werden (s.a. Dietrich/Seeliger 2013: 131). Popkulturelle Phänomene werden durch Beachtung und Aneignung konstituiert, und diese Prozesse sind – wie schon in den Cultural Studies ausdiskutiert wurde (u.a. Hall 2004) – nicht durch die Phänomene an sich bestimmt. In der Kritik an Szene-Forschungen der Cultural Studies wurde dies mit dem Warnhinweis versehen, dass Szenen mitunter erst in der Forschung zu solchen werden, d.h. dass Forschende in ihrer Praxis vermeintlich klar identifizierbare Szenen emergieren lassen (Marchart 2008).
Eine solche Warnung mag prima facie trivial erscheinen, zumal nach Jahren poststrukturalistischer Dekonstruktion, umfangreichen Forderungen nach (wie auch immer inhaltlich gefüllter) Reflexivität der Forschung, nach intersektionalen Aufklärungen von Forschung usw. Es ist längst nicht mehr originell, Differenz und Polysemie in sozial- und kulturwissenschaftlicher Forschung zu betonen. In der Hip-Hop-Forschung ist dies seit einiger Zeit angekommen, und sie konstituiert sich derzeit nicht unwesentlich über die Bearbeitung der entsprechenden Postulate an eine selbst-kritische und ,reflexive‘ Forschungspraxis. Dennoch: Nach wie vor stellt es eine Herausforderung dar, in Hip-Hop nicht die eigene Sicht zu spiegeln, sondern „multiple, simultaneous, and sometimes contradictory meanings of cultural products“ (Lena 2012: 471) gerecht zu werden. Lena beschreibt dies im Voyeurismus, der auf vermeintlich hypersexualisierte, gewalttätige Diskriminierte blickt und sich in dieser Exotisierung seiner eigenen Normalität versichert. Dieser Blick hat gegenüber seinen Anfängen längst eine Transformation erfahren und wurde ausdifferenziert; „by 1988, the rap nigga evolved into the ,gangsta‘. The gangsta is young, black, poor, and male, but also a criminal or psychopath“ (Lena 2012: 467). Dieser aus dem Ghetto aufsteigende Gangsta erweist sich als „archetype” (Harkness 2013: 155), der verschiedene Stereotype in sich vereint und möglicherweise deshalb zu einem internationalen Erfolgsmodell mutieren konnte.
Entscheidend ist allerdings nicht ein solcher Archetyp an sich, auch wenn er, wie Harkness (2013: 172) anmerkt, Rap bis in die Gegenwart prägt. Entscheidend ist die mit ihm assoziierte Resonanz, und diese vergegenwärtigt, wie Seeliger (2022) begründet, „eine empirische Frage“. Ob Stile und Semantiken des (Gangsta-)Rap eine besondere Wirkung entfalten, ergibt sich in der interaktiven Praxis, in der ihm erst eine besondere Bedeutung eingeschrieben wird. Rap hat Bedeutung ausschließlich in der Auseinandersetzung, in die er eingebunden wird. Dies gilt bspw. auch für die Frage der Widerständigkeit und Eigensinnigkeit gegenüber benachteiligenden, dominanten Strukturbedingungen, die die Forschung zu nicht unwesentlichen Teilen nach wie vor beschäftigt – die Kontroverse von Martin Seeliger und Tobias Kargoll zeigt dies nachdrücklich.
Es mag in diesem Kontext informativ sein, auf methodologische Vorschläge hinzuweisen, die sich dieses Verhältnisses von (möglicherweise) dominanten und ausgeschlossenen bzw. von Master- und Counter-Narratives annehmen. So postulieren Michael Bamberg und Zachary Wipff (2020: 25), dass dieses Verhältnis nicht axiomatisch vorentschieden werden sollte, denn
„which narratives ,master‘ and which ,counter‘ remains situationally dependent on the organization of social, cultural, and political power within the local interactive context. Therefore, we must be cautious when universally labeling any narrative as occupying either of these positions.“
Dies bedeutet natürlich nicht, von Egalität auszugehen und etwa zu unterstellen, alle Menschen hätten die gleichen Chancen, Ressourcen und Rechte. Allerdings wird dazu aufgerufen, empirisch genau zu rekonstruieren, wie Vorherrschaften und Gegenbewegungen interaktiv justiert und lokal spezifisch prozessiert werden. Kontextwissen ist hier ohne Zweifel förderlich, es sollte allerdings nicht genutzt werden, um den Interaktionen ggf. einen prä-empirischen Sinn einzuschreiben.
Eine Herangehensweise im Anschluss an Bamberg und Wipff hat den wesentlichen Vorteil, den Homogenisierungstendenzen entgegenzuwirken, die einem im Sinne Lenas voyeuristischen Blick eignen: Er vereinheitlicht die (möglicherweise) Unterdrückten zu einer relativ einheitlichen Gruppe und macht sie zu einer „undifferentiated mass“ (Kelley 2012: 148), während es offensichtlich ist, dass Rap außerordentlich unterschiedlich wahrgenommen und angeeignet werden kann. Ob Unterdrückte und Benachteiligte solche sind, sich als solche empfinden und als solche wahrgenommen werden möchten und sollten, ist keineswegs einfach zu beantworten. Es erscheint sinnvoll, dies durch empirische Erhebungen von Praktiken und Gesprächen zu rekonstruieren. Eine Forschung, die Rap bspw. unterstellt, es handle sich um Versuche der Bewältigung von Benachteiligung, unterschätzt ggf. seine Hybridität und sein kreatives Potential (Kelley 2012), wie umgekehrt Zuschreibungen von Unternehmertum und Schöpfungskraft, die durch Rap freigesetzt werden könnten, in ähnlicher Weise an der Komplexität realer Bedingungen, unter denen Rap angeeignet wird und Bedeutung entfaltet, evtl. vorbeizielen können.
Bedeutung gewinnt vor diesem Hintergrund die Frage, wie Forschung beginnen kann, d.h. wie eine Szene (oder Gruppe oder Subkultur oder ein Musikgenre) als solche zu bestimmen ist und repräsentiert werden kann. Es kann erkenntnisreich sein, ist aber ggf. auch nicht unproblematisch, wenn bspw. einzelne ProtagonistInnen von Rap oder Gangsta-Rap interviewt werden oder einzelne Songs analysiert werden, um auf Rap oder Gangsta-Rap insgesamt und spezifisch deren Resonanz unter Jugendlichen zu schließen. Oder wenn einzelne Jugendliche, die als besonders affin zu Gangsta-/Rap ausgewählt wurden, eine entsprechende Szene repräsentieren sollen. Mit der betreffenden Auswahl ist jeweils tendenziell vorentschieden, wie die Szene beschaffen sein wird und was Rap ,ist‘, indem die selektierten Personen als seine RepräsentantInnen bestimmt werden. Wird hingegen ernst genommen, dass Rap hybride und in sich widersprüchliche Anschlüsse ermöglicht, dass er gewissermaßen einen „chameleon appeal“ (Keyes 2002: 227) aufweist, dann wird im Gegenzug dazu aufgefordert, möglichst offene Zugänge zu wählen, d.h. Rezeption bzw. Aneignung so zu entwerfen, dass Rap nicht als spezifisches Phänomen vordefiniert ist. Zudem erscheint es sinnvoll, kontrastive Forschungsdesigns zu wählen, in denen differente Aneignungsformen sichtbar gemacht werden können.
Eine solche Art von Forschung muss nicht beliebig sein; nicht einmal ein Chamäleon kann sich vollständig verändern. So können am Beispiel von Gangsta-Rap gewisse Tendenzen erwartet werden, die etwa von einer relativ starken Position einzelner ProtagonistInnen ausgeht. Die vorliegende Forschung hat wiederholt nachgewiesen, dass Gangsta-Rapper als ikonenhafte Figuren und Referenzpunkte in Aneignungsprozessen fungieren (z.B. Smith 2003). Selbst das Leben von Gangs in den USA wird teilweise in Richtung der medial vermittelten, personalisierten Gangsta-Stereotype re-justiert (Harkness 2013). Inszenierungen von Gangstertum, so Harkness (2013: 172), „are sometimes taken at face value by audiences, who then emulate these attitudes and behaviors in local settings”.
Ein weiteres, damit assoziiertes Thema von Gangsta-Rap dürfte provokative Widerständigkeit sein. Etwa im Zuge massenhafter Inhaftierung und Kriminalisierung insbesondere von Minderheiten in den USA seit den 1980er Jahren (hierzu Wacquant 2009; Western 2006) mag es umso plausibler wirken, wenn bspw. Kriminalisierung als ungerecht erfahren und zu Widerständigkeit und Devianz aufgerufen wird. Auch von diesem Punkt aus erfährt Rap Konnotationen des Rebellischen und der Insubordination. Im Gangsta-Rap finden derartige Zuschreibungen einen festen Ort. Welche Bedeutung ihnen allerdings in der Aneignung zukommt – ob Widerständigkeit mit Gewalt, Antisemitismus, Auflehnung gegen Eltern oder Lehrer, als Freizeitvergnügen und Spaß oder als gar nichts interpretiert wird –, entscheidet sich eben in der Aneignungssituation, d.h. im Sinne von Bamberg und Wipff im „local interactive context“. In ihm erzählen Jugendliche Geschichten über sich und ihre Umwelt; sie geben ihrer Lebenssituation Sinn, u.a. indem sie sich in Bezug setzen zu Rap als „rhymed storytelling“ (Rose 1994: 2). Werden Rapper als „gifted storytellers“ (Black 2014: 703) verstanden, so kann eruiert werden, wie ihre Geschichten lokal aufgenommen und verarbeitet werden, ob und wie ihnen Authentizität attestiert wird und wie sie von RezipientInnen ggf. neu justiert werden. Dies erfolgt in deutlicher Abhängigkeit von den Voraussetzungen, Erwartungen und Interessen, die RezipientInnen in die Aneignung der Musik einbringen (Riley 2005). Vorerst wird man also von einer nicht geringen Offenheit von Rap und Gangsta-Rap ausgehen können, dem durch offene Forschungen begegnet werden sollte, in denen Hybridität und Widersprüchlichkeit sichtbar gemacht werden können.
Literatur
Bamberg, Michael/Wipff, Zachary (2020): Counter-Narratives of Crime and Punishment. In: Martina Althoff/Bernd Dollinger/Henning Schmidt (Hg.): Conflicting Narratives of Crime and Punishment. Cham, S. 23-41.
Bendel, Alexander/Röper, Nils (2017): Das neoliberale Paradoxon des deutschen Gangsta-Raps. In: Martin Seeliger/Marc Dietrich (Hg.): Deutscher Gangsta-Rap II. Bielefeld, S. 105-132.
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Böndel, Phillip/Kargoll, Tobias (2021): Erfolgsformel Hip-Hop. Frankfurt a.M.
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Hecken, Thomas (2017): Die Kunstfreiheit im Falle Bushidos und Haftbefehls. In: Martin Seeliger/Marc Dietrich (Hg.): Deutscher Gangsta-Rap II. Bielefeld, S. 155-171.
Kargoll, Tobias (2022): Erfolgsformel Hip-Hop! https://pop-zeitschrift.de/2022/01/17/erfolgsformel-hip-hopautorvon-tobias-kargoll-autordatum17-1-2022/ [02.04.2022].
Kelley, Robin D.G. (2012): Lookin’ for the ‘Real’ Nigga: Social Scientists Construct the Ghetto. In: Murray Forman/Mark A. Neal (Hg.): That’s the joint! 2. Aufl. New York. S. 134-152.
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Wacquant, Loïc (2009): Bestrafen der Armen. Opladen.
Western, Bruce (2006): Punishment and inequality in America. New York.
Der Beitrag ist Teil der Forschungsarbeit des Siegener DFG-SFB 1472 »Transformationen des Populären«, Teilprojekt »Inszenierungen von Kriminalität: Gangsta-Rap in interaktiven Identitätspraktiken Jugendlicher«.