Castingshows: Genre, Realität, Urteile, Wettbewerb
von Thomas Hecken
8.2.2021

»Deutschland sucht den Superstar«, »Germany’s Next Topmodel«, »Der Bachelor«

In der nächsten Zeit werden wir in lockerer Folge einige Beiträge zu Castingshows veröffentlichen. Die Monate Februar bis Mai eignen sich dafür sehr gut, weil in ihnen einige der bekanntesten Serien ausgestrahlt werden. „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) läuft bereits seit Anfang Januar in der 18. Staffel, „Germany’s Next Topmodel“ (GNTM) hat letzte Woche mit der 16. Auflage begonnen, „Der Bachelor“ (deutsche Staffel Nr. 11) ist seit dem 20. Januar zu sehen. Bei allen handelt es sich um kommerziell oft erfolgreiche, mit vielen verschiedenen nationalen Versionen versehene TV-Produktionen, die in einigen Staaten (teils mit Unterbrechungen und nach Senderwechseln) auf eine lange Geschichte zurückblicken können. In den USA läuft z.B. „The Bachelor“ seit 2002 bei ABC, im Jahr 2021 ist man dort bei ‚Season 25‘ angelangt.

Andere Verläufe sind wesentlich komplizierter. „Pop Idol“ z.B., der britische Lizenzgeber von DSDS, „American Idol“ und vielen anderen (inter)nationalen Übernahmen („Indonesian Idol“, „Indian Idol“, „Arab Idol“ usf.), wurde ausgerechnet im Ursprungsland Großbritannien nach zwei sehr erfolgreichen Staffeln 2003 eingestellt und nach undurchsichtigem Rechtsstreit (Klagesumme: 100 Millionen Pfund; schließlich außergerichtliche Einigung) in ähnlicher Manier als „The X Factor“ 2004 weitergeführt. „The X Factor“ wiederum scheint 2018 sein Ende erlebt zu haben (zumindest wurde seitdem keine weitere Staffel angekündigt). Einige der viel später begonnenen Spin-Offs (etwa „The X Factor: Celebrity“) haben danach kurz weitergemacht, ein neues vorübergehendes Leben begonnen oder existieren noch immer in UK, wer will das angesichts der Wucherungen der Varianten, Lizenznehmer und sonstigen Vereinbarungen und Verhandlungen schon so genau wissen.

Auch das ein guter Grund, sich um aktuelle Castingshows zu kümmern: Nach so langem Leben kann die Serienshows das Ende aus kommerziellen Gründen ständig ereilen, eine staatliche Organisation wird sie davor sicher nicht beschützen und sie als Kulturgut deklarieren oder gar institutionell aufrechterhalten. Im Gegensatz zu GNTM sind etwa die Einschaltquoten von DSDS längst nicht mehr so gut wie vor Jahren, die Episode aus der letzten Woche sahen in der für die Werbewirtschaft wichtigen Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen 12,5 % (1,11 Millionen Zuschauer; Zuschauerzahl insgesamt: 2,79 Millionen, 8,6 %). Das ist gemessen an den Erwartungen des Senders nicht schlecht, aber auch nicht mehr als gehobenes Mittelmaß. Bedenkt man, dass Dieter Bohlen (geb. 7.2.1954) in diesen Tagen mit 67 Jahren das Rentenalter erreicht hat, darf man der stark an seine Person gebundenen Sendung zumindest bescheinigen, den Gipfelpunkt in vielerlei Hinsicht überschritten zu haben.

Der dritte Grund besteht in der wissenschaftlichen Aufbereitung. Nach anfänglich in erster Linie sozialpsychologischen, politisch motivierten, kritischen Einordnungen (Stichwort ‚Neoliberalismus‘) liegt mittlerweile eine Fülle an Untersuchungen vor; gerade in Deutschland hat es in den letzten Jahren viele einzelne Aufsätze sowie Überblicksbeiträge gegeben. Neben pädagogischen Perspektiven stehen dabei einige interessante strukturelle Betrachtungen zur „Hybridform“ der Castingshow-Sendungen, zu den bemerkenswerten Mischungen aus Dokumentation, Soap- oder Film-Dramaturgie und -Charaktertypisierung, Talentwettbewerb, Make-over, Scripted-Reality-Serie (vgl. einzelne Beiträge in den Sammelbänden der Herausgeber Carsten Heinze/Laura Niebling: „Populäre Musikkulturen im Film“; Holger Schramm/Nicolas Ruth: „Musikcastingshows“; Petra Anders et al.: „Einführung in die Filmdidaktik“). Man kann darum nun auf einen recht gesicherten Forschungsstand zurückgreifen.

Weiterhin werden Castingshows allerdings auch in den Wissenschaften grundsätzlich als Sub-Genre des „Reality TV“ gehandelt. Das ist sicher verständlich, ein Unterschied solcher „Reality“-Fernsehsendungen zu TV-Übertragungen von Pressekonferenzen, Parlaments-Debatten, Messen, Sportereignissen, Karnevalsumzügen etc. scheint gut feststellbar zu sein – zumindest liegt ein Unterschied darin, dass bei letzteren Events die Regeln für den Ablauf des Ereignisses nicht von den Sendern selbst bestimmt werden (wenn auch vielleicht von den Veranstaltern nicht zuletzt mit Blick auf formulierte oder vermutliche Senderanforderungen).

Dennoch stellt sich die Frage, warum dann andererseits Quizsendungen, Talkshows etc. nicht auch als „Reality TV“ eingestuft werden. Oder noch radikaler: Wieso werden nicht auch Nachrichtensendungen, bestimmte TV-Features sowie generell Übertragungen von Unterhaltungsshows als Reality-TV bezeichnet? Hinsichtlich wichtiger Bedingungen – wissentliches Handeln vor Kameras, Montage, Skripte, weitgehend von Fernsehsendern hervorgebrachte Settings und Abläufe – unterscheiden sie sich grundsätzlich nicht von Castingshows.

Auch in anderer Hinsicht stellt sich die Frage, wieso überhaupt der Aspekt der „Realität“ bei Castingshows so stark gemacht wird. Die Abgrenzung zu Auftritten in bestimmten Filmen und Bühneninszenierungen fällt zwar leicht, weil die Castingshow-Kandidaten in den Folgen nicht permanent fiktionale Protagonisten spielen (‚nicht permanent‘, weil zwischendurch die Verkörperung einer fiktionalen Figur z.B. bei einer Musical-Probe möglich ist). Da die Casting-Sendungen aber als „Show“, nicht als Spielfilm oder Theateraufführung angekündigt werden, besitzt diese Unterscheidung kaum Wert – und Abgrenzungen zu anderen Show-Performances fallen wesentlich schwerer und bieten gerade für die Unterscheidung zur ‚Realität‘ anderer Auftritte keinen Halt, denn die Kandidaten der Castingshows sind doch nicht mehr oder weniger real als viele andere Sänger, Models etc.

Der Unterschied liegt nur darin, dass die Castingshow-Kandidaten lediglich über Zugang zu einer professionell geführten ‚Bühne‘ verfügen: der ‚Bühne‘ der jeweiligen Castingshow (und selbst dieser Unterschied muss erst vertraglich herbeigeführt werden, weil einige Kandidaten zuvor bereits ab und zu mäßig bezahlte Auftritte außerhalb des Fernsehens hatten, für kleine Agenturen gelegentlich arbeiteten etc.; während der Dreh- und/oder Sendezeit unterliegen sie deshalb einer Art ‚Auftrittsverbot‘).

Mit der Pointe, dass diese (erzwungene) Voraussetzung durch die Show selbst zunichte gemacht werden soll: Am Ende steht ein Star, ein Topmodel etc. mit Zugang zu vielen professionellen Arenen, so wenigstens der Anspruch. Tatsächlich wird das Versprechen der Sender zumeist insofern eingelöst, als die Gewinner zumindest kurzfristig Zugang zu anderen Sendungen desselben Senders gewinnen.

Man muss darum festhalten, dass die Kandidaten in GNTM und DSDS exakt dafür gecastet werden: für einen weiteren Auftritt im selben Sender. Eine Bewerbung für andere Filme, Shows, Fotoshoots etc. findet im Rahmen von Castingshows nur statt, wenn es Firmen gibt, die bereits mit dem Sender verbunden sind und/oder sich selbst von der Teilnahme an der Show Publicity erhoffen. Auf diese Weise profitieren die dabei ausgewählten Kandidaten von den Bemühungen aller anderen (auch früheren) Kandidaten – falls diese zum Erfolg der Sendung beigetragen haben – in erheblichem Maße.

Streicht man den ‚Realitäts‘-Aspekt, bleibt demnach von den Castingshows als Unterscheidungsmerkmal übrig, dass ein Auswahlprozess von TV-Firmen initiiert, durchgeführt, für Sendungen aufbereitet und so für beliebige Zuschauer sichtbar wird. Solche Auswahlverfahren gibt es auch und gerade außerhalb ausgestrahlter TV-Sendungen reich an Zahl, sie werden aber nur für interne Zwecke dokumentiert (z.B. auch die Entscheidungen der Produktionsfirma oder Redaktion, welche der willigen Laien oder semi-professionellen Bewerber vor Bohlen und Klum auftreten dürfen) sowie für jenen Fall, dass ihr Resultat gerichtlich angefochten werden kann (etwa Protokolle der Abschlussprüfungen durch Schullehrer und Universitätsdozenten oder der Ergebnisfindung bei Stellenausschreibungen).

Bei Castingshows gibt es keine Möglichkeit externer Überprüfung. Keine Organisation, kein Verwaltungsgericht wird eine Entscheidung aus GNTM oder DSDS überprüfen oder revidieren, stamme die Entscheidung nun von einer kleinen Expertenjury (Heidi Klum – Modell Autokratie bzw. Exzellenzuniversität) oder der Mehrheit einer Menge Telefon- und Internetnutzer (DSDS-„Mottoshows“ und -Finale – Modell Demokratie).

Überprüfbar sind die Einschätzungen von Klum, Bohlen etc. allerdings vom Zuschauer. Sind sie angemessen, konsistent, fair, gut formuliert? Oder abseitig, gemein, ahnungslos, primitiv? Je nach Beurteilung vor dem Bildschirm kann seinerseits eine Wahl getroffen werden: Anschalten, dranbleiben, weghören, abschalten… Z.B.: Wenn nicht gemein, dann langweilig, also abschalten. Oder: Wenn nicht fair, dann unerträglich, also abschalten.

Die Kandidaten selbst können sich natürlich dieselben Gedanken machen, erwünscht ist von ihnen allerdings nur Zustimmung. Wer „Kritik nicht annimmt“, darf rasch die Koffer packen und erhält keine Chance, sich im „Recall“ oder der nächsten Folge zu ‚verbessern‘.

Auch deshalb kann die neulinke Kritik an den Castingshows nicht (vollkommen) richtig sein. Es stimmt zwar, dass diese „regulation by unquestionable external authority mediated via equally unquestionable norms or ‚values,‘ to which nonetheless the worker=player must submit in a ‚positive,‘ even ‚passionate‘ embrace“, auch in Teilen der heutigen Arbeitswelt anzutreffen ist (Nick Couldry: „Reality TV, or The Secret Theatre of Neoliberalism“, in: The Review of Education, Pedagogy, and Cultural Studies 30/1 (2008), S. 3-13). Zutreffend ist ebenfalls, dass Castingshows diese schlechte Wirklichkeit bejahen und verlängern, indem sie zu ihrer Einübung beitragen. Es ist aber nicht ersichtlich, weshalb dies ‚neoliberal‘ genannt werden soll, gehört zum Liberalismus doch auch der Schutz des Individuums vor der Organisation, die Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem, das Recht auf die Artikulation einer eigenen Meinung sowie der Anspruch von Mündigkeit und kritischer Reflexion (dies ändert sich auch bei neoliberalen Theoretikern wie Friedrich von Hajek nicht).

Als Erklärungsansatz ist darum eine andere These Couldrys sinnvoller: Eine ganze Reihe von Tätigkeiten im Dienstleistungssektor verlange nach „‚acting‘“, nach der glaubwürdigen Performance von Freundlichkeit, Bereitwilligkeit, Engagement und nach sichtbarer Begeisterung für das offerierte Produkt. ‚Aufgesetzt‘ – also für Kunden und Vorgesetzte erkenntlich gezwungen – dürfe diese Rollenvorführung nicht sein, so die Anforderung des Managements, sie solle gewissermaßen zur zweiten Natur werden. Genau dieses ‚persönliche, natürliche, emotional verankerte‘ „‚acting‘“ werde auch in den Castingshows von den Kandidaten gefordert und ihnen – und damit auch den Zuschauern – angewöhnt. In unzähligen Social-Media-Posts der Castingshow-Fans, in denen die ‚Echtheit‘ und ‚Authentizität‘ der Kandidaten bezweifelt oder bescheinigt wird, zeigt sich die Verbreitung des Anspruchs, irgendwie ‚mehr‘ als eine berufliche Rolle erfüllen zu müssen. Ob das unter ‚Neoliberalismus‘ verbucht werden sollte, ist aber diskutabel. Siegfried Kracauer hat dieses Phänomen bereits in seiner Studie „Die Angestellten“ in den 1920er Jahren beschrieben, und auch in der Gegenwart betrifft es nur einen Teil der Arbeitsplätze. Es könnte sich also auch um die Besonderheit einer großen Berufssparte handeln – und um in zahlreichen Managementratgebern gehegte Wünsche und Forderungen, die sich aber an vielen Stellen nicht durchsetzen lassen.

Auf andere Weise mit dem Übergriff des Beruflichen ins Private, Intim-Persönliche zu tun hat eine weitere Variante der Neoliberalismus-Kritik. Sie ist nun begrifflich viel angemessener als die erste Variante (und wohl auch als die zweite), denn sie markiert die versuchte Durchsetzung des ökonomischen Wettbewerb-Imperativs im Privatleben – auch hier könne man nur ‚Erfolg‘ haben, wenn man sich ‚konkurrenztüchtig‘ mache und ein ‚besser‘ angezogener, aussehender, auftretender, ‚performender‘ Mensch werde, laute die (üble) ‚neoliberale‘ Devise.

Diese einerseits anspruchsvolle, andererseits zunächst einfach wirkende ‚neoliberale‘ Forderung erweist sich auch in der zweiten Hinsicht rasch als kompliziert, weil das ‚Bessere‘ nicht eindeutig vorgegeben ist. Zuerst wirken die Maßstäbe zwar präzise – ‚Modelmaße‘, evolutionär (angeblich) durchgesetzte Symmetrie- und Proportionsgesetze bei GNTM, ‚volle Stimme, die den Ton trifft‘ bei DSDS –, hinzu kommen aber weniger gut überprüfbare Kriterien: ‚Zeitgemäßheit‘, ‚Style‘, ‚Gesamtpaket‘, ‚Individualität‘ usw. Manchmal werden die leicht überprüfbaren Maßstäbe sogar im Namen von ‚Originalität‘ oder ‚Diversity‘ (scheinbar) ganz außer Kraft gesetzt.

Das gibt den Juroren/Abstimmenden sehr viel Spielraum für ihre Entscheidungen. Negativ klingender gesagt: Die Entscheidungen fallen willkürlich. Die Antwort der Juroren auf diesen (unausgesprochenen) Vorwurf besteht darin, ein Mega-Kriterium auszuloben: ‚Personality‘ (ein Maßstab, an dem sich die Juroren auch selbst – aus ihrer Sicht: erfolgreich – messen). ‚Sei wie du selbst‘, ‚zeig mehr von dir‘ lautet die absurde Anforderung an die Kandidaten, die zugleich als Begründung für Ausschluss oder Prämierung dient: ‚Du gibst nicht genug von dir‘, ‚ich hab dich nicht gefühlt‘, ‚heute hast du dich wirklich gezeigt‘, ‚du bist immer da‘, usf.

An dieser Stelle kommt nun endlich der „Bachelor“ ins Spiel (in jüngerer Variante als Akt des ‚Gender Mainstreaming‘ auch die „Bachelorette“). Üblicherweise wird diese Serie nicht zu den Castingshows geschlagen, hier aber schon, denn von Struktur und Ablauf – sukzessive Wahl aus einer Vielzahl an Bewerbern durch eine Jury innerhalb eines von einem TV-Sender vorgegebenen Settings nicht fiktionaler Art – unterscheidet sich die ‚romantische‘ Show nicht von DSDS, GNTM etc.

Der Wettbewerb ist bei „Der Bachelor“ der von Frauen um einen Mann, das Engagement soll überzeugend herüberkommen (für den Bachelor wie für den Zuschauer); zwar geht es offenkundig (auch) um sichtbare Qualitäten, dennoch soll nach Beteuerung aller Teilnehmer die ‚Persönlichkeit‘ (oder altmodischer: die ‚inneren Werte‘) den Ausschlag geben. Der einzige, aber wichtige Unterschied zu den anderen Castingshows besteht darin, dass der „Bachelor“ sein Urteil gar nicht mit von anderen überprüfbaren Angaben begründen muss, er kann sich rein aufs Liebesgefühl zurückziehen.

Darum bietet der „Bachelor“ zugleich Ausweitung, Perfektionierung und mögliches Dementi von momentan in Privatwirtschaft und staatlichen Organisationen durchgesetzten Dienstleistungs- und Wettbewerbsanforderungen: die (mitunter) angestrebte Verlängerung von Konkurrenz- und Optimierungsstreben ins Privatleben (Ausweitung); die vollendete Willkür der Entscheidung aus der Position der Macht (Perfektionierung); allerdings auch genau wegen dieser gebotenen vollkommenen (romantischen) Willkür die Möglichkeit, am Ende jemanden auszuwählen, der weder nach überprüfbaren Kriterien die ‚Beste‘ ist, noch eine besondere ‚Persönlichkeit‘ besitzt (potenzielles Dementi).

 

Der Beitrag ist Teil der Forschungsarbeit des Siegener DFG-SFB 1472 »Transformationen des Populären«.

Ein Gedanke zu „Castingshows: Genre, Realität, Urteile, Wettbewerb
von Thomas Hecken
8.2.2021

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