Sind die Human-Centipede-Filme Kunst, oder kann das weg?
„Is the movie good? Is it bad? Does it matter? It is what it is and occupies a world where the stars don’t shine“ (Ebert 05.05.2010)
Am 31.07.2026 veröffentlichte Wicked-Vision mit großem Aufwand eine „5-Disc Deluxe Limited Edition“ von Pier Palo Pasolinis Salò oder die 120 Tage von Sodom (1975). Zum ersten Mal als 4K-UHD-Blu-Ray, mit restaurierten Tonspuren, 14 Stunden Bonusmaterial, einem 80-seitigen Booklet, Poster, Aushangfoto-Replikas und einem händisch nummerierten Limitierungszertifikat (für 59,99€, falls jemand fragt). Umfassend wird im Booklet auf die deutsche Zensurgeschichte eingegangen (vgl. Kellerbach 2026: 40-43): Während der Film in den 1970ern mehrere Male beschlagnahmt und wieder freigegeben wurde, blieb er ab 1987 (vgl. Kellerbach/Perèe 2026: 54) bis 2022 (vgl. Kellerbach/Perèe 2026: 74) indiziert, bis Wicked-Vision erfolgreich die Indizierung aufheben und er zum ersten Mal ungekürzt mit FSK-Freigabe erscheinen konnte. Auch ich habe mir das Set gekauft, obwohl ich schon die ungekürzte, 2008 veröffentlichte Blu-Ray von BFI habe. Einige mögen es Sammlerwahn, andere Geldverschwendung nennen. Ich führe meinen Neubesitz aber nicht an, um damit anzugeben (Limitierungsnummer 821, ha!), sondern weil ich am selben Tag das Steelbook zur Human-Centipede-Trilogie (nicht FSK-freigegeben, ungleich weniger aufwändig gestaltet und veröffentlicht im Eigenlabel des Regisseurs – wo ist meine handschriftliche Limitierungsnummer, Tom Six?) im Briefkasten hatte.
Der Diskurs um Salò hat sich inzwischen weitestgehend homogenisiert: Wir haben es mit einem provokanten Kunstwerk zu tun, einer unbarmherzigen Auseinandersetzung mit Macht und Gewalt vor dem Hintergrund des italienischen Faschismus und den Werken Marquise de Sades, einzigartig in distanzierten Weitwinkelaufnahmen verfilmt, in kargen Kulissen mit Kostümen, die allen Farben entkleidet sind und vor allem nackte, verletzliche, missbrauchte Körper fokussiert. Es handelt sich um große Kunst (vgl. BPJM 2004: 9), deren Indizierung wie Beschlagnahmung Indiz repressiver Regulierungs- und Kontrollbedürfnisse eines übermächtigen Staates waren, die sich gegen ein wichtiges Mahnmal der fürchterlichsten Formen von Entmenschlichung richteten.
Ähnliches sagt man nicht über Tom Six‘ zwischen 2009 und 2015 veröffentlichte Human-Centipede-Trilogie. Wollen wir uns mal naiv stellen? Hell yeah. Wieso gelten die Human-Centipede-Filme nach über zehn Jahren als niederste Ekel-Schocker und Salò als Meisterwerk? Liegt Kunst nicht im Auge der Betrachter*innen? Warum ist Pasolinis Film freigegeben, während Human Centipede 1 und 3 bis heute auf Liste B indiziert sind (und damit verdächtigt werden, gegen § 131 StGB zu verstoßen) und Human Centipede 2 beschlagnahmt ist? Vor dem Hintergrund staatlich regulierter Filmkontrolle (bei Indizierungen über die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz [BzKJ], früher: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien [BPjM] sowie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften [BPjS], und bei Beschlagnahmungen über Gerichte) ist dies eine interessante Frage.
Zunächst gilt: „Eine Zensur, so heißt es im Grundgesetz, findet nicht statt. Doch es gibt Mittel und Wege, um unbequeme Filme dennoch zu verbieten“ (Riepe 2005: 167). Allerdings muss im Rahmen von Indizierungs- wie Beschlagnahmungsprozessen das grundgesetzliche Zensurverbot mit anderen gesetzlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden. Es verhält sich keineswegs so, dass künstlerische Werke verneint werden können, wenn Jurist*innen (im Fall von Beschlagnahmungen) oder Gremienmitglieder (im Fall von Indizierungen) ein Werk als sittlich oder moralisch anstößig empfinden. Das Bundesverfassungsgesetz ist und war deutlich: Kunst ist, wenn „ein künstlerischer schöpferischer Akt in einer kunsttypischen oder ähnlichen neuen Erscheinungsform vorliegt“ (BVerfG, Beschl. v. 24.02.1971, Az. 1 BvR 435/68). Das würde problemlos auf die Human-Centipede-Filme zutreffen (für Salò eh). Kunstfreiheit ist aber keine Freiheit ohne Grenzen. Auch sie hat sich an die grundgesetzlich gesicherte Werteordnung zu halten. Gewalt darf z.B. nicht hemmungslos dargestellt und wahre Begebenheiten dürfen nicht unverfremdet ausgeschlachtet werden. Zudem ist der Jugendschutz von besonderer Bedeutung, gilt es doch, leicht beeinflussbare Kinder und Jugendliche vor desensibilisierender, verrohender, menschenverachtender Gewalt zu schützen. Was bedeutet das für die Human-Centipede-Trilogie? Dazu sollten wir einen Blick in die einzelnen Indizierungsentscheidungen werfen.
Schon für The Human Centipede (First Sequence) gilt, dass er „in hohem Maße verrohend […] [ist]. Der Film enthält zahlreiche drastische und darüber hinaus äußerst realistisch anmutende Gewaltszenen, in denen Verletzungs- und Tötungshandlungen ausführlich und detailliert dargestellt werden“ (BPjM 2014: 4) – inwiefern diese Beschreibungen überhaupt zutreffen (Spoiler: Nein), sei vorerst ignoriert. Betont wird die „schwer jugendgefährdende [Art]“ (BPjM 2014: 6), da der Film „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhaltet“ (BPjM 2014: 6). Zwar wird der Aspekt der Kunstfreiheit erwähnt – so ist „unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zwischen den kollidierenden Verfassungsgütern Kunstfreiheit und Jugendschutz abzuwägen“ (BPjM 2014: 8) –, doch wird sich nicht lange mit diesem Konflikt aufgehalten. Unter Rekurs auf andere Kritiker, die den Film als „abstoßendes Werk bezeichne[n]“ (BPjM 2014: 8), stuft unser Gremium „den künstlerischen Gehalt des Films insgesamt als nur durchschnittlich ein“ (BPjM 2014: 8). Zwar nicht Setzen Sechs, aber auch mit einer knappen Vier minus kommt man im Zwist zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz nicht weit. Wieso auch nicht, bietet der Film zwar „eine Rahmenhandlung […] und [erledigen] die Schauspielerinnen und Schauspieler ihre Aufgabe professionell […],“ allerdings „widmet er sich in der Hauptsache der Zurschaustellung […] der ausführlichen Schilderung der Qualen der drei Opfer“ (BPjM 2014: 8).
Lassen wir das vergiftete Zugeständnis ebenfalls beiseite, der Film hätte eine Rahmenhandlung (auf welchen Film würde dies nicht zutreffen?) und gehen zu The Human Centipede (Final Sequence) Part II über. Dieser erweckte schon ein Jahr zuvor, 2013, den Ärger der BPjM und wurde noch vor dem ersten Teil indiziert – später beschlagnahmt. Die Beschlagnahmungssaat ist schon im Indizierungsentschluss präsent, wenn darauf hingewiesen wird, dass das Gremium „den Tatbestand des § 131 StGB insbesondere in der ‚Muttertötungs-Szene‘, der ‚Neugeborenen-Szene‘ sowie in der ‚Zungen-Szene‘ als gegeben an[sah]“ (BPjM 2013: 7). Es handelt sich im Sinne des § 131 StGB um eine „‚die Menschenwürde verletzende Darstellung‘“ (BPjM 2013: 7), „da der Film zumindest zum Teil dem Zwecke dient, durch eine Aneinanderreihung detailliert ausgespielter sadistischer Handlungsweisen und der Aufzeigung der körperlichen und psychischen Qualen der Opfer ein voyeuristisches Interesse beim geneigten Betrachter hervorzurufen, der sich so an dem Geschehen delektieren kann“ (BPjM 2013: 7). Doch auch im Rahmen des Indizierungsverfahrens ist der Film in den Augen des Gremiums „unsittlich und verrohend. Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen werden selbstzweckhaft und detailliert dargestellt. Ferner werden in dem Film Sexualität und Gewalt in jugendgefährdender Weise verbunden“ (BPjM 2013: 3). Erneut wird die Relevanz der Kunsthaftigkeit gestreift, um auch hier mit Rekurs auf Kritiken als Form des Autoritätstopos jeden Zweifel auszuräumen, dass man es mit einem Werk von geringem künstlerischem Gehalt zu tun habe: „Zwar ist der Film, wie oben erläutert, grundsätzlich ein Werk der Kunst, allerdings lässt sich den einschlägigen Kritiken auch entnehmen, dass der Film neben den ausführlichen Gewaltszenen und Splatter-Effekten wenig zu bieten hat. Die Handlung sei weder besonders spannend noch überzeuge die darstellerische Leistung. Das Gremium stufte den künstlerischen Gehalt des Films daher als eher gering ein. […]. Angesichts der zahlreichen detaillierten, blutigen und äußerst brutalen Gewalt- und Foltersequenzen, die […] einzig dem Zweck dienen, ein voyeuristisches Interesse beim Zuschauer zu wecken, hat das 3er-Gremium daher dem Jugendschutz den Vorrang eingeräumt“ (BPjM 2013: 10).
Zuletzt traf es 2016 The Human Centipede III (Final Sequence). Bezüglich der Musterhaftigkeit von Begründungshandlungen auf den Geschmack gekommen, ist man in dieser Entscheidung ebenfalls dem § 131 StGB zugeneigt (auch wenn Teil 3 letztlich nicht beschlagnahmt werden würde; Stand 2026): „Nach Einschätzung des Gremiums ist der Tatbestand des § 131 StGB insbesondere in der ‚Kastrationsszene‘, in der Darstellung der Vergewaltigung durch die Wunde im Nierenbereich und in der Tötungsszene mit vorherigem Rausreißen des Stomabeutels verwirklicht“ (BPjM 2016: 7). Offenbar handelt es sich auch bei diesem Film um eine „Aneinanderreihung von Quälereien und Morden. Die im Film immer wieder lang ausgespielten Szenen von sadistischen Quälereien tragen dazu bei, dass sadistischen und/oder voyeuristischen Neigungen unter dem Deckmantel eines zur Unterhaltung bestimmten Mediums Vorschub geleistet wird“ (BPjM 2016: 6). Nahezu identisch zur Indizierung des zweiten Teils sind die Feigenblattdiskussionen um Kunstfreiheit ausgefallen: „Zwar ist der Film, wie oben erläutert, grundsätzlich ein Werk der Kunst, allerdings lässt sich den einschlägigen Kritiken auch entnehmen, dass der Film neben den ausführlichen Gewaltszenen und Splatter-Effekten wenig zu bieten hat […]. Das Gremium sieht dies genauso und stuft den künstlerischen Gehalt des Films daher als eher gering ein. Die Intensität, in der in dem verfahrensgegenständlichen Film Gewalthandlungen dargeboten werden, überschreitet allerdings das Maß dessen, was nach Ansicht der Beisitzer Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden darf, bei weitem“ (BPjM 2016: 9).
„The film is reprehensible, dismaying, ugly, artless and an affront to any notion, however remote, of hu-man decency“ (Ebert 07.10.2011)
In der Tat lesen sich die Entscheidungen als Totalverrisse. Offenbar handelt es sich bei allen Human-Centipede-Teilen um „Filme, deren Grausamkeit sich scheinbar rhetorisch kaum akkurat wiedergeben lässt und die sich herkömmlichen kulturellen wie moralischen Kriterien und Kategorisierungen und jedem Begriff von ‚Normalität‘ völlig zu entziehen scheinen“ (Larisch 2025: 13-14). Doch stimmt das? Ich vertrete die These, dass es sich bei allen Teilen um subversive Kunst handelt, die aber eine gefährliche Nähe zum Trolling aufweist.
Schon der erste Teil unterläuft viele Erwartungen, die an seine Prämisse gestellt werden könnten: Am deutlichsten wird dies in Bezug auf die Darstellung filmischer Gewalt. So enthält er nämlich keinesfalls, wie es im Indizierungsentschluss heißt, „zahlreiche drastische und darüber hinaus äußerst realistisch anmutende Gewaltszenen, in denen Verletzungs- und Tötungshandlungen ausführlich und detailliert dargestellt werden“ (BPjM 2014: 4). Nahezu alle potentiell gewalttätigen Szenen werden ausgespart bzw. angedeutet. Brian Collins, Autor und Betreiber des Blogs Horror Movie a Day, bringt dies konzise auf den Punkt: „Tom Six showed restraint in the original Centipede – it lacked much on-screen violence, the details of the surgery were skipped over, and the most icky scene (where the head realizes he has to defecate) was played entirely with just the pained groans of the three actors“ (Collins 13.02.2013, Hervorhebung im Original). Diese Zurückhaltung scheint mir als subversives Moment. Ausgehend von Titel, Prämisse und Tagline (100% medical accurate) erwartet man einen grafischen Exploitationfilm. Den bekommt man zwar irgendwie, vornehmlich aber durch Andeutungen, Auslassungen, ein hervorragendes Sounddesign und das Spiel des Hauptdarstellers Dieter Laser (als Dr. Josef Heiter). Angelegt als Josef-Mengele-Persiflage wirkt der Film vor allem durch seinen Fokus auf die Vorbereitungen, wenn Heiter seinen Opfern detailliert skizziert, wie er sich die Operation vorstellt, durch den die zwei Frauen und ein Mann zum menschlichen Tausendfüßler werden sollen. Die Operation selbst wird ausgespart, das Ergebnis präsentiert sich klinisch sauber. Erst im Finale fließt Blut. Auch ansonsten wird mit Genrekonventionen gespielt, wie im absichtlich vorhersehbaren Vorlauf zur Entführung: Zwei junge Frauen in einem nicht mehr funktionsfähigem Auto im Wald, der Gang im Regen zu einem Haus mit exzentrischem Bewohner etc. Der Regisseur ist sich Konventionen mehr als bewusst und generiert Spannung wie Subversion dadurch, dass er nicht auf den weiblichen Opfern verharrt, sondern Heiter folgt, zeigt, dass dieser vortäuscht, einen Pannendienst anzurufen (er macht sich nicht einmal die Mühe, ein Telefon in die Hand zu nehmen) und dem angebotenen Wasser ein Betäubungsmittel zugibt. In seiner Kühle ist die Handlung so zwangsläufig wie vorhersehbar, unterläuft visuelle Erwartungen.
Damit muss der Film nicht zu einem Meisterwerk stilisiert werden (das ist er auch nicht), in Genrekonventionen bewanderten Zuschauer*innen offenbart sich aber der Stil- und Inszenierungswille seines Regisseurs, mit Zuschauererwartungen wie Genretropen zu spielen bzw. sie zu unterlaufen. Dazu passt der konsequent-nihilistische Ausgang des Experiments (der vordere und hintere Teil des menschlichen Tausendfüßlers stirbt, so dass der mittlere Teil, Jenny, allein in der leblosen Menschenkette verbleibt und dort ihren Tod erwarten muss) und zuletzt eine Post-Credit-Scene im Trilogie-Cut (in dem alle Filme aneinandergeschnitten sind – sehr clever, Mr. Six), in der Heiter unverletzt in seinem Bett erwacht, so dass sich alles als Traum erweisen kann – ein ansonsten frustrierendes Ende, an dieser Stelle aber letztes Unterlaufen von Erwartungen: It was all a dream.
Der zweite, in der Tat grafischste Teil ist aufgrund eines veränderten stilistischen modus operandi und seiner ausdifferenzierten Metaebenen so interessant wie subversiv: In kontrastreichem Schwarz-Weiß gehalten, folgen wir Martin Lomax‘ Versuch, einen aus zwölf Personen zusammengesetzten Tausendfüßler zu kreieren. Wie er auf diese Idee kommt? Glad you asked: Durch die konstante Lektüre von The Human Centipede, ist dieser doch in der Welt von The Human Centipede Part II selbst Film. Dies geht so weit, dass Martin versucht, die Schauspieler*innen aus dem ersten Teil für seinen Tausendfüßler zu entführen. Dieser, bedrückend-eindringlich gespielt von Laurence R. Harvey (Six hat auf jeden Fall ein Händchen fürs Casting), ist besessen vom Human Centipede, verfügt aber nicht über die operativen Fähigkeiten eines Dr. Heiters, mit den entsprechenden Konsequenzen. Der Film wälzt sich im Elend des Dargestellten, verströmt das Gefühl erkalteten Schweißes. Martin ist Opfer physischer und psychischer Gewalt, von seiner Mutter gehasst, dem eigenen Psychiater verspottet sowie potentiell sexueller Gewalt ausgesetzt, von seinen Nachbarn bedroht. Allerdings kann er keine Empathie bei den Zuschauer*innen evozieren, zu bizarr sind seine Handlungen, ist seine groteske Kommunikation (die vornehmlich aus Grunzlauten und Schreien besteht) sowie sein Ziel. Auf oberflächlicher Ebene kann man dem Indizierungsentschluss folgen: die Gewalt ist exzessiv, grausam, unangenehm. Favorisiert wird „in-your-face nihilism, shock value sight gags, and an overabundance of plain ugliness“ (Collins 13.02.2013). Abseits des Film-im-Film-Metatextes ist aber die Ebene der Metakommentierung bedenkenswert, scheint sich der Film nun gerade darin zu suhlen, was man dem Regisseur vor der Veröffentlichung des ersten Teils noch vorgeworfen hat: Reines Abfilmen von Perversionen. Diese Erwartungshaltung unterlief der Regisseur, nur um jetzt seine Kritiker*innen wie Fans direkt anzugehen: Das wolltet ihr sehen? Nun, hier bekommt ihr es: „Six seems to be basically making the film his detractors accused the original of being, and Martin is taking the place of the sort of sick asshole who’d want to see, say, the shit coming out of the gaps between the mouth and the ass it was sewn to. At first I thought he was actually insulting horror fans in general, and there’s still some of that left (Six claims he isn’t, but then again he also claims that some fans asked why Heiter never raped his centipede, so some ARE as fucked in the head as Martin is if they’d question such a thing), but as it went on I realized he wasn’t mocking us – he was mocking what highbrow critics THINK of us“ (Collins 13.02.2013).
Doch selbst in diesem Eingehen auf enttäuschte Erwartungshaltungen unterläuft Six andere: Die Entscheidung für schwarz-weiß ist bewusst – dies zeigt sich insbesondere, schaut man die auf Fanwünsche veröffentlichte Farbfassung, die flacher und visuell uninspirierter ausfällt. Die farblose Gestaltung ist konstitutiv und evoziert einen zugleich ästhetisierenden aber auch distanzierenden Effekt – dies trotz drastischer Gewaltdarstellungen. Entsprechend wurde der Film zwar für seine Darstellungsexzesse berüchtigt, doch eher als Test für das eigene Aushalten-Können. Verstärkt wird dies durch die Trostlosigkeit des Gezeigten und ein erneut antiklimatisches Ende. In seiner grotesk-nihilistischen Zeichnung ähnelt der Film asiatischen Bodyhorrorfilmen wie Tetsuo – The Iron Man (1989) (auch in schwarzweiß und wesentlich effektiver, als seine beiden farbigen Fortsetzungen) oder Pinocchio 964 (1991) sowie surrealistische Fieberträume wie Eraserhead (1977). Subversion durch Exzess, übrig bleibt Distanz. Erneut zugleich das, was man Six vorwarf und man von einem solchen Film erwartet, aber derart umgesetzt, dass diese Erwartungen nur enttäuscht werden können.
Nach den grotesken Ekelexzessen des zweiten Teils unterläuft auch das Finale Erwartungen durch ein erneut anderes Stil- und Visualisierungskonzept: Der Film-im-Film-Metaaspekt wird fortgesetzt und so schauen sich die Hauptfiguren, der Gefängnisdirektor Bill Boss (gespielt von dem aus dem ersten Teil zurückkehrenden Dieter Laser) und sein Steuerberater Dwight Butler (gespielt von dem aus dem zweiten Teil zurückkehrenden Laurence R. Harvey), die The Human Centipede Teile an (die Ähnlichkeit der Schauspieler mit sich selbst, fallen ihnen nicht auf – erstes Zeichen der distanzierenden Theatralik, die diesen Teil auszeichnet), nur um metakommunikativ das Kritiker*innenecho aufzurufen, wenn Boss die Filme als shit bezeichnet. Butler sieht dies etwas anders und versucht einen Großteil der Handlung seinen Boss, Bill Boss, davon zu überzeugen, das Gefängnis in einen gigantischen menschlichen Tausendfüßler zu verwandeln; es sei kostensparender und abschreckender. Boss wird sich dafür entscheiden, doch zuvor schreit er nahezu die gesamte Laufzeit rassistische sowie misogyne Dinge, isst getrocknete Klitorides und entpuppt sich als wandelnde Groteske. Die Visualisierung von Gewalt wird zurückgenommen und pendelt sich ungefähr auf dem Level des ersten Films ein. Indiz des konsequenten Unterlaufens von Erwartungen. Widerwärtig ist der Film dennoch: „a film so ugly that racial slurs barely even register“ (Collins 01.0.2015). Selbst Collins gibt in seinem Review (01.08.2015) auf: „I have no choice but to believe he was somehow angry (or at least, surprised) that people made comments like mine on his first movie, prompting his much more vile sequel, and then when some folks […] didn’t write him off after that, he decided he had to be a bit more blunt. OK, Mr. Six – you win. I hated your new movie and won’t watch a fourth one if you inflict one upon us. Are you happy now?“.
Dabei erweist sich der Film auf den Ebenen Staats-, Sozial- und Biopolitik als interessantester Teil: Die unmenschliche Behandlung, zynischen Versuche des Einsparens auf Kosten der physischen wie psychischen Gesundheit der Gefangenen, die lustvoll zur Schau gestellte Verachtung von men in power gegenüber allen, insbesondere aber Frauen und Migrant*innen … kommt einem das nicht ekelerregend bekannt vor? Haben wir es hier mit extremer Satire zu tun und zugleich mit einem Registerwechsel, weg von Gattungserwartungen hin zur Realpolitik? Dazu passen würde die amateurhafte Theatralik: Teil 1 war klinisch-distanziert, aber dadurch stilbewusst gefilmt, Teil 2 durch intimere Einstellungen und Kamerabewegungen ebenfalls. Teil 3 wirkt laienhaft, das zentrale Set, das Büro von Bill Boss, wurde amateurhaft ausgestattet, ausgeleuchtet und entsprechend von der Kamera eingefangen. Insbesondere Lasers überzogenes Spiel trägt dazu bei: Jede Zeile gebrüllt, exzentrische Gestik, Mimik sowie Körpersprache. Schauspieler wie Regisseur haben zuvor gezeigt, dass es anders geht – dies ist kein Versehen oder Nichtkönnen, das sind bewusste Entscheidungen; und ist erneuter Bruch mit Erwartungen. Eine Steigerung der Gewaltdarstellung wäre möglich, aber uninspiriert. Also wird auf anderer Ebene für Ekel und Widerspruch gesorgt. Thematisch drehen sich die Vorgängerfilme um Obsession. Auch das wird aufgebrochen, ein bitterböses Zerrbild amerikanischer Gefängnis- und Körperpolitik den Zuschauer*innen um Augen und Ohren gebrüllt. Der eigentliche Versuch eines 500-Menschen-Tausendfüßlers? Noch unwichtiger als in den anderen Teilen, als Puppe oder matte painting eindeutig erkennbar, nebensächlich abgefilmt und am Ende offenbleibend, was damit passiert. Nicht einmal der Tod des ersten Teils ist den Gefangenen sicher. Der Gegenstand aller Filme, der Human Centipede, ist am Ende das unwichtigste Element, zurückgedrängt von filmspezifischen Dingen, die den Regisseur eigentlich interessieren.
Oder Six ist einfach ein geschäftstüchtiger Troll, der es geschafft hat, mit einer kruden Idee ein Genrepublikum so für sich zu gewinnen, dass er drei Filme erfolgreich produzieren konnte, die ihn bekannt gemacht haben. Uwe Boll, nur erfolgreicher und ohne Migrantenbashing (siehe bzw. lieber nicht, Citizen Vigilante (2026)) [insert human (centipede) shrug emoji].
„a cynical, and consistently unpleasant film with creators who try very, very hard to push as many of your buttons as they can“ (Abrams 22.05.2015)
Was ist aus all dem mitzunehmen? Ich glaube, dass alle Human-Centipede-Filme über interessante, interpretationskonstitutive Ansätze verfügen. Ich glaube ebenso, dass man sie als exploitativen Trash abtun kann. Ich glaube zuletzt, dass man Tom Six sowohl für einen auteur als auch einen zynischen Troll halten kann. Den Tod des Autors zu bemühen, mag uninspiriert scheinen. Dennoch bleibt er beerdigt und stehen uns als Rezipierenden von Medien und Kunst bzw. medialer Kunst Lesarten zur Verfügung, die von Regisseur*innen weder intendiert noch gewünscht waren, so lange sie sich widerspruchsfrei aus dem Werk ableiten lassen, was, wie ich zumindest ansatzweise versucht habe zu zeigen, bei den drei Filmen möglich ist.
Auf Ebene des Eingangs angeführten Diskurses um Kunstfreiheit vs. Jugendschutz denke ich auch nicht, dass Filme dieser Art niedrigschwellig zugänglich gemacht werden (‚und gleich, im Anschluss an das DSDS-Finale und nur auf RTL: The Human Centipede II‘) bzw. vor allem nicht aufgezwungen werden sollten. Medienrezeptions- und Genreerfahrungen sind notwendig, um sie einerseits ohne zu großes Unwohlsein rezipieren und entsprechend des Einhaltens wie Abweichens von Konventionen sowie Tropen einordnen zu können.
Diskurskritisch zu sehen ist nicht der Versuch, einen geeigneten Umgang mit transgressiven und extremen Filmen zu finden – auch aus staatlich-juristischer Perspektive. Kritisch gesehen werden kann aber eine in den Entschlüssen erkennbare Normalisierung pauschal-moralisierender Abwertung, liegt doch in diesen Verurteilungen die Gefahr immer umfassenderer Erfassung künstlerisch-ästhetischer Ausdrucksformen. Keiner verteidigt einen transgressiven Exploitationfilm wie The Human Centipede Part II (Full Sequence), sieht ihn als schützens- oder sehenswertes Kunstwerk an und protestiert gegen seine Beschlagnahmung. Was ist aber, wenn es Filme wie Salò trifft, der mit ähnlich kraftvollem Vokabular in Beschlüssen, so z.B. in der Ablehnung eines Antrags auf die Aufhebung der Indizierung von 2004, abgeurteilt wird: „So gleitet in vielen Szenen die dargestellte Gewalt […] in das Selbstzweckhafte ab und es verbleibt auf weiten Strecken des Filmes der Eindruck eines menschenverachtenden Machwerkes“ (BPjM 20049-10, Hervorhebungen von FM). Wenn ich vorher nicht darauf hingewiesen hätte, dass es sich um einen Beschluss zu Salò handelt, bitte Hand heben: Wer hätte auch geglaubt, dass mit dem selbstzweckhaften, menschenverachtenden Machwerk einer der drei The-Human-Centipede-Filme gemeint ist?
Das ist das letztlich Spannende: Rehabilitierte Filmkunst wird in einen Konnex zu immer noch als menschenverachtende Machwerke gelesene Filme gerückt/-setzt/-bracht. Beide Kategorien werden durch kommunikative Gleichbehandlung zusammengeworfen, Kunst als Maßstab verliert an distinktiver Schärfe bzw. verliert sich selbst als Maßstab. Dies ist bei weitem nicht das einzige Beispiel und irritierende Beschlagnahmungsbeschlüsse sind Legion (sowie oft unterhaltsam zu lesen). Sie reichen von blutleeren Filmen, die dennoch wegen Gewaltverherrlichung bis heute beschlagnahmt sind (Terror at Tenkiller (1986) als wohl kuriosestes, da langweiligstes und blutleerstes, aber wenigstens schönes Beispiel für einen nature horror film), bis zu anderen, inzwischen rehabilitierten Filmen wie Blutgericht in Texas (1974), Zombie (1978) oder Tanz der Teufel (1981), deren Beschlüsse sich aber ebenfalls lesen, als würde es sich bei diesen weithin als Meisterwerken anerkannten Filmen um kunstfreie, ekelhafte Machwerke handeln, die man (wie würde Bill Boss es ausdrücken bzw. ausschreien?) nur als shit abtun kann.
Literatur
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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (2014): Entscheidung Nr. 11633 (V) vom 6.10.2024. Online: https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=IndexDocs&ID=4906&idid=522; letzter Abruf 01.08.2026.
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (2013): Entscheidung Nr. 11255 (V) vom 06.12.2013. Online: https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=IndexDocs&ID=5555&idid=523; letzter Abruf 01.08.2026.
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (2004): Entscheidung Nr. 5257 vom 4.11.04. Online: https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=IndexDocs&ID=5&idid=15; letzter Abruf 01.08.2026.
Collins, Brian (01.08.2015): The Human Centipede 3 [Final Sequence] (2015). Online: https://horror-movie-a-day.blogspot.com/2015/08/the-human-centipede-3-final-sequence.html; letzter Abruf 01.08.2026.
Collins, Brian (13.02.2013): The Human Centipede 2 [Full Sequence] (2011). Online: https://horror-movie-a-day.blogspot.com/2013/02/the-human-centipede-2-full-sequence.html; letzter Abruf 01.08.2026.
Ebert, Roger (07.10.2011): An ugly, artless affront to human decency. Online: https://www.rogerebert.com/reviews/the-human-centipede-2-full-sequence-2011; letzter Abruf 01.08.2026.
Ebert, Roger (05.05.2010): Ew! I hate it when that happens! Online: https://www.rogerebert.com/reviews/the-human-centipede-2010; letzter Abruf 01.08.2026.
Kellerbach, Christoph N. (2026): Der intime Holocaust, eine Warnung an die Welt. Pier Paolo Passolini und die 120 Tage von Sodom. In: Booklet. Pier Paolo Passolini. Salò oder die 120 Tage von Sodom: 2-45.
Kellerbach, Christoph N./Perèe, Daniel (2026): Salò oder 35 Jahre in der Vorhölle. Der lange Weg in die Freiheit für Pier Paolo Passolinis Meisterwerk. In: Booklet. Pier Paolo Passolini. Salò oder die 120 Tage von Sodom: 54-77.
Kniep, Jürgen (2010): Keine Jugendfreigabe! Filmzensur in Westdeutschland 1949-1990. Göttingen.
Larisch, Jakob (2025): Film. Kunst. Verbot. Eine Untersuchung von Theorie und Praxis des strafrechtlichen Gewaltdarstellungsverbots aus filmwissenschaftlicher Perspektive. Baden-Baden.
Riepe, Manfred (2005): Maßnahmen gegen die Gewalt. Der Tanz der Teufel und die Würde des Menschen. Aspekte der Gewaltdebatte im Zusammenhang mit Sam Raimis Evil Dead. In: Köhne, Julia/Kuschke, Ralph/Meteling, Arno (Hg.): Splatter Movies. Essays zum modernen Horrorfilm. Berlin: 167-186.