Eine methodologische Intervention
Während sich die Forschung zur ‚Neue Rechten‘ in den Sozialwissenschaften längst etabliert und ausdifferenziert hat, wird der ‚neurechten Literaturpolitik‘ in der Germanistik erst seit Kurzem Aufmerksamkeit zuteil. In diesem Sinne sollen die folgenden Anmerkungen der weiteren und verstärkten „literaturwissenschaftliche[n] Selbstreflexion“ dienen, die Torsten Hoffmann und Kevin Kempke in ihrem vor gut einem Jahr an dieser Stelle erschienenen Essay „Ernstfall und Schwächeanfall. Zu den Ambivalenzen neurechter Literaturpolitik und ihrer Rezeption“ (Hoffmann/Kempke 2022) angemahnt haben. „Wer es sich leicht machen will mit der neurechten Literaturpolitik“ (Hoffmann/Kempke 2022), kann die Lektüre jetzt also getrost abbrechen. Der Zeitpunkt für eine methodologische Intervention ist insofern günstig, als Hoffmann, Kempke und Nicolai Busch kürzlich für ihre Tagung „Neurechte Literatur und Literaturpolitik“ zur Einreichung von Beiträgen zu „literaturbezogenen Aktivitäten der Neuen Rechten hinsichtlich ihrer kulturpolitischen, literaturbetrieblichen und philologischen Implikationen“ (Kempke 2023) aufgerufen haben.
In seinem Aufsatz „Ästhetischer Dünger. Strategien neurechter Literaturpolitik“ identifiziert Hoffmann (2019: 15) „ein neues Niveau“ des literarischen Diskurses im ‚neurechten‘ Milieu seit 2000 und macht dabei den an einer „kulturorientierten ‚Metapolitik‘“ orientierten „Kreis von Götz Kubitschek (Antaios Verlag, Sezession)“ als maßgebliche Instanz aus. Um mit dem Aspekt der Datierung und Periodisierung zu beginnen: Zweifellos markiert die Gründung des „Instituts für Staatspolitik“ (IfS), von „Sezession“ und „Antaios“ vor etwa zwanzig Jahren eine Zäsur in der jüngeren Geschichte der ‚Neuen Rechten‘. Doch bekanntlich reicht deren Geschichte bis in die 1960er Jahre zurück, und so wäre zu fragen: Gab es vor 2000 keine entsprechende ‚Literaturpolitik‘? Wenn doch, wie sah sie aus? Unterscheidet sie sich, wenn überhaupt, qualitativ oder ‚nur‘ quantitativ von der aktuellen Spielart ‚made in Schnellroda‘?
In diesem Zusammenhang nur einige Schlaglichter: Die Reihe der ‚Autorenportraits‘ ist keine Erfindung der „Sezession“, sondern war bereits in der Zeitschrift „Criticón“, die als Vorläufer gelten kann, etabliert. Die Neuausgabe von Erzählungen Horst Langes bei Antaios setzt die editorische Initiative Günter Maschkes fort, der in der „Edition Maschke“ im Hohenheim-Verlag zu Beginn der 1980er Jahre u.a. Langes Roman „Ulanenpatrouille“ und den Erzählungsband „Leuchtkugeln“ wieder zugänglich machte. Wenn Kubitschek und sein engster Mitarbeiter Erik Lehnert Thomas Manns Verdammung der Literatur der ‚Inneren Emigration‘ übel aufstößt, schließen sie mehr oder weniger direkt an die entsprechende Kritik eines Gerhard Nebel, Armin Mohler oder Carl Schmitt an – also an ‚unsere Leute‘, so die Parole.
Mohler, Spiritus Rector der ‚Neuen Rechten‘, ist in diesem Zusammenhang auch deshalb eine interessante Figur, weil seine Rolle als Literaturvermittler, die sich keineswegs im Engagement für (und später zum Teil gegen) Ernst Jünger erschöpfte, noch nicht in ihrer gesamten Breite untersucht worden ist. Eine genaue diachrone Analyse erscheint sinnvoll, auch um die mitunter als strategisch ‚innovativ‘ markierten literaturbezogenen Strategien und Praktiken aus dem Umfeld von „IfS“, „Sezession“ und „Antaios“ adäquat beurteilen zu können. Eine systematische Historisierung würde allerdings voraussetzen, etwa die seit 1986 erscheinende „Junge Freiheit“ sowie die zahlreichen Periodika, die der „Sezession“ vorausgegangen sind (vgl. Jäger 1988; Lange 1993), auf ihre literaturwissenschaftliche Relevanz hin auszuwerten.
Die Berücksichtigung zusätzlichen Materials empfiehlt sich nicht nur im Rahmen einer historischen Rekonstruktion ‚neurechter Literaturpolitik‘, sondern auch in synchroner Perspektive. Denn es ist erstaunlich, dass in allen (mir bekannten) literaturwissenschaftlichen Publikationen zum Thema fast ausschließlich auf Texte Bezug genommen wird, die bei Antaios oder in der Sezession (bzw. auf deren Internetauftritt) erschienen sind. Man nimmt vornehmlich den ‚Kubitschek-Kreis‘ in den Blick. Das gilt für die sieben von Kempke (2023) erwähnten Aufsätze (Amlinger 2020; Busch 2021; Gladić/Thomalla 2021; Hoffmann 2021; Meurer 2021; Steinmayr 2021) ebenso wie für dort nicht zitierte Beiträge (Kämper 2018; Klausnitzer 2022; Linden 2022; Lorenz/Riniker 2021; Rogalski 2022; Steinmayr 2020; Jessen/Kählert/Lörke 2023). Mein eigener Aufsatz (Meurer 2021) – das soll explizit hervorgehoben werden – stellt dabei keine Ausnahme dar.
Fragwürdig an dieser Fokussierung – oder schärfer formuliert: Einseitigkeit – ist vor allem die damit verbundene Implikation, dass die ‚Neue Rechte‘ mehr oder weniger identisch mit „IfS“, „Antaios“ und „Sezession“ sei. Mit „Cato. Magazin für neue Sachlichkeit“, „Tumult. Vierteljahresschrift für Konsensstörung“, „freilich“, „anbruch. Magazin für Kultur & Künftiges“ oder der „Blauen Narzisse“ (seit 2010 nur noch online) existieren weitere Zeitschriften neben der „Sezession“ (vgl. Neuffer/Paul 2018), die ebenfalls am literarischen Diskurs partizipieren und ihn pluralisieren.
Bei „Cato“ ist zu berücksichtigen, dass zwar sehr wohl ein Teil der Beiträge und Autoren, die Zeitschrift als Ganze aber Armin Pfahl-Traughber (2019) zufolge „nicht pauschal der Neuen Rechten zugeordnet werden“ kann; sie bewegt sich in einer weltanschaulich keineswegs eindimensionalen Zone, deren Erfassung wohl auch erfordert, über ‚Konservatismus‘ genauer nachzudenken. Literarische Themen werden in „Cato“ kontinuierlich bearbeitet: Im ersten Heft des siebten Jahrgangs (2023) zum Beispiel finden sich ein Gedicht von Jörg Bernig, Artikel über Marcel Proust, Friedrich Sieburg und den zeitgenössischen Lyriker Christian Lehnert, Rezensionen von Neuerscheinungen von Sarah Kirsch und Ernst Jünger sowie ein Porträt von Susanne Dagens „Buchhaus Loschwitz“ in Dresden. Mit der Rubrik „Landschaften“ reserviert „Tumult“ in jeder Ausgabe Seiten für dezidiert literarische Beiträge. Beide Zeitschriften wurden bis jetzt weitgehend ausgeklammert, und so wissen wir kaum etwas über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Agenda, Themen und je „spezifischen Struktur, Medialität und Materialität“ (Mergenthaler/Ramtke/Schmitz-Emans 2022: 15) im Vergleich zur Sezession.
Neben Zeitschriften weisen einschlägige Podcasts ebenfalls eine deutliche Affinität zu literarischen Themen auf, darunter jener des „Jungeuropa“-Verlags „Von rechts gelesen“ (seit 2016) oder der des „anbruch“-Magazins mit dem Titel „Geheimnisverrat“ (seit 2020). Seit 2022 gibt es zudem den Theoriepodcast „Katechon“ der Berliner „Bibliothek des Konservatismus“ (vgl. dazu Hümmler 2021). In den bislang zwölf Sendungen wurde unter anderem die Frage diskutiert: „Was ist konservative Literatur?“. Zudem sprach man über das mythologische Geschichtsverständnis in Thomas Manns „Höllenfahrt“ oder würdigte jüngst das Werk Fjodor M. Dostojewskis.
Neben das Plädoyer für eine Historisierung tritt also die Forderung nach einer systematischen Erweiterung des Quellenkorpus. Solange das verfügbare Quellenmaterial nicht umfassend gesichtet wurde, muss die Reichweite von Aussagen über die ‚Literaturpolitik‘ der ‚Neuen Rechten‘ also sorgfältig abgewogen werden. Ist der, so die Annahme, „besonders literaturaffine[] Kubitschek-Kreis“ (Hoffmann/Kempke 2022) tatsächlich der einzige forschungsrelevante, ja forschungswürdige Gegenstand? Man wird das Gefühl nicht los, dass die wissenschaftliche Konzentration auf diesen ‚Kreis‘ dessen offensive Selbstnobilitierung als entscheidende intellektuelle Speerspitze der ‚Neuen Rechten‘ unkritisch reproduziert.
Die Annahme, dass das Konstrukt, das wir ohne Binnendifferenzierung ‚Neue Rechte‘ nennen, tatsächlich eine einheitliche ‚Literaturpolitik‘ forciert, ist ebenso unwahrscheinlich wie die gegenteilige Annahme einer hoffnungslos zersplitterten Szene, in der jede und jeder sein eigenes literarisches Süppchen kocht. Die Wahrheit liegt keineswegs immer ‚irgendwo dazwischen‘, aber in diesem Fall sollte die Möglichkeit der Heterogenität der ‚neurechten‘ literarischen Positionen und ihrer Präsentationsweisen zumindest grundsätzlich in Betracht gezogen werden.
Die Bevorzugung von ‚Schnellroda‘ als Untersuchungsgegenstand mag damit zusammenhängen, dass „IfS“, „Antaios“ und „Sezession“ über eine längere Tradition verfügen als andere bestehende ‚neurechte‘ Institutionen. Diese sind auch nicht derart erfolgreich darin, durch öffentlichkeitswirksame Auftritte (u.a. auf Buchmessen) oder forcierte Selbstinszenierung (etwa durch Homestories, vgl. dazu Franzen 2021) mediale Aufmerksamkeit zu erregen. Ebenso spöttisch wie offensichtlich stolz geht Kubitschek (2020: 7) davon aus, dass es kaum noch einen Journalisten geben dürfte, „der sich nicht irgendwann intensiv und in einer Mischung aus Faszination, Ärger und Äußerungspflicht mit uns beschäftigt“ habe. Mit der Aufmerksamkeit, die ihm nun auch die Literaturwissenschaft schenkt, dürfte der studierte Germanist zufrieden sein: „Germanisten wittern literarischen Kulturkampf“ (Kubitschek 2022), notiert er genüsslich.
Darüber hinaus ist für die beobachtete Einseitigkeit vermutlich auch ein pragmatischer Grund verantwortlich: Alle Ausgaben der „Sezession“, mit Ausnahme des jeweils aktuellen und letzten Jahrgangs, stehen in einem Archiv auf der Website zum kostenfreien Download zur Verfügung. Bei den umfangreichen YouTube-Aktivitäten des „kanal schnellroda“ ist die Zugangsschwelle gleichfalls denkbar niedrig. Es wird allen Interessierten leicht gemacht, sich umfassend Einblick zu verschaffen. Die Frage nach dem konkreten Zugang zum ‚neurechten‘ Diskurs und nach dem Zugriff auf entsprechende Publikationen ist nicht zuletzt aus forschungsethischer Sicht alles andere als nebensächlich.
Im Bibliothekswesen wurde die Problematik des Umgangs mit rechtsextremen Medien in den letzten Jahren intensiv und durchaus kontrovers diskutiert: Welche Titel sollen, wenn überhaupt, erworben und unter welchen Bedingungen bereitgestellt werden? (Vgl. Barbian 2016; Rösch 2018; Sundermeier 2018; Eberhardt 2019; Grantz 2021) Aus fach- bzw. kulturwissenschaftlicher Perspektive steht eine Debatte darüber, wie Publikationen der ‚Neuen Rechten‘ im Einzelfall zugänglich gemacht werden, inwieweit das mit der Unterstützung entsprechender Akteure einhergeht und auf welcher Infrastruktur die Forschung basiert bzw. basieren könnte, noch aus. (Übrigens gibt es innerhalb der ‚Neuen Rechten‘ ein ähnliches Problembewusstsein: „Es gibt kein Archiv der Bewegung, keine ‚Bibliothek der Neuen Rechten‘, keine qualitativ ernstzunehmende Schrift über die NR-Geschichte usw.“, so Benedikt Kaiser (2022: 7) kürzlich in der Zeitschrift „Die Kehre“.) Relevant erscheint das auch im Hinblick darauf, dass „Antaios“ gerade im literarischen Programm zunehmend auf Subskriptionsmodelle zu setzen scheint, bei denen Publikationen gleichsam als Privatdrucke in limitierter Auflage und ohne ISBN an ein Stammpublikum ausgegeben werden; auch „Phonophor“, eine bislang dreimal erschienene Literaturbeilage der „Sezession“, liegt exklusiv den Heften für Abonnenten bei.
Historisierung, Differenzierung, unübersichtlichere Verhältnisse: Mit einer gewissen Zwangsläufigkeit führt all das zu einer intensivierten Methodenreflexion. Ein Thema wie die Literaturkritik (vgl. Rogalski 2022) in „Sezession“, „Cato“ oder „Junge Freiheit“ wäre prädestiniert dafür, um mittels quantitativer Inhaltsanalyse zu verlässlicheren Einschätzungen über präferierte Autorinnen und Autoren, Wertmaßstäbe oder rhetorisch-argumentative Muster zu kommen – ein Wissenszuwachs, der auch hinsichtlich der vielfach thematisierten Aktivitäten, einen gruppen- oder milieuspezifischen Kanon rechter Autoren und Lektüren zu etablieren, zu begrüßen wäre. Im Sinne verstärkter interdisziplinärer Kooperation sollte auch einmal eruiert werden, inwiefern die ‚Neue Rechte‘ im deutschsprachigen Raum mit ihrem zum Teil emphatischen Verhältnis zu Literatur einen Sonderweg beschreitet oder ob vergleichbare Bewegungen anderswo auf der Welt ebenfalls als „Lesebewegung“ (Meurer 2021) gelten können und ähnliche ‚Literaturpolitiken‘ entwickelt haben (vgl. etwa Loy 2019). Schließlich ist die ‚Neue Rechte‘ bekanntlich seit ihren Anfängen ein transnationales Phänomen und entsprechend vernetzt.
Auch die notwendige Begriffsreflexion wird nicht ohne das intensivierte Gespräch mit den Nachbardisziplinen auskommen und sollte schon beim notorisch prekären Begriff ‚Neue Rechte‘ selbst ansetzen. Er wurde hier konsequent in Anführungszeichen gesetzt, genau wie das von Hoffmann platzierte Kompositum ‚Literaturpolitik‘ – ein Hinweis auf dessen bisher ausstehende Definition und Abgrenzung. Ein großer Vorzug des Begriffs ‚Literaturpolitik‘ besteht darin, intuitiv einleuchtend auf die Instrumentalisierung des Literarischen – gewissermaßen als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln – aufmerksam zu machen. Nicht von ungefähr wurde und wird der bis ins frühe 20. Jahrhundert hinein allenfalls sporadisch auftauchende Begriff gehäuft im Kontext des Nationalsozialismus und dessen Indienstnahme der Literatur für Propagandazwecke verwendet (vgl. Strohmann 1960; Denkler/Lämmert 1985; Barbian 1993; Schürmann/Rösler 2003).
Wenn man es sich nicht „leicht machen will mit der neurechten Literaturpolitik“ (Hoffmann/Kempke 2022), könnte eine genauere terminologische Diskussion bei der grundlegenden „politischen Differenz“ (vgl. Bedorf/Röttgers 2010; Mouffe 2007: 15-47) zwischen der ‚Politik‘ und ‚dem Politischen‘ ansetzen, mit deren Hilfe sich unterschiedliche literaturbezogene Praktiken der ‚Neuen Rechten‘ genauer beschreiben lassen könnten. Vor dieser Folie wäre auch danach zu fragen, welche Schnittmenge ‚das Politische‘ mit dem ‚Metapolitischen‘ aufweist. Der schillernde und oft mit Antonio Gramsci assoziierte Begriff ‚Metapolitik‘ ist in wissenschaftlichen Fremd- und im Ensemble ‚neurechter‘ Selbstbeschreibungen gleichermaßen fest verankert, in einer Formulierung wie „literaturpolitische[] Metapolitik“ (Hoffmann/Kempke 2022) jedoch verschwimmen seine Konturen endgültig. „Definieren schützt vor Torheit nicht“, hat Harald Fricke (1991: 182) einmal zu bedenken gegeben und zu Recht vor einer „Tendenz […] zum terminologischen Aufwand als Selbstzweck“ gewarnt. Doch gerade in Phasen sich dynamisierender Forschung, in denen „epistemische Dinge“ noch ‚in Bewegung‘ sind und sich noch nicht zu „technischen Objekten“ (Martus 2015: 26) stabilisiert haben, ist die Verständigung über zentrale Termini und Methoden keine Wissenschaftshuberei, sondern trägt zur Präzisierung von Erkenntnisinteressen und Verbesserung von Forschungsdesigns bei. Die literaturwissenschaftliche Auseinandersetzung mit der ‚Neuen Rechten‘ kann davon nur profitieren.
Literatur
Amlinger, Carolin (2020): Rechts dekonstruieren. Die Neue Rechte und ihr widersprüchliches Verhältnis zur Postmoderne. In: Leviathan 48/2, S. 318-337.
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