Gangsta-Rap und die Verhandlung von Ordnungen des Populären
von Friederike Schmidt, Bernd Dollinger und Katharina Bock
17.1.2023

Eine Analyse am Beispiel der ECHO-Preisverleihung 2018

[erschienen in: Marc Dietrich / Martin Seeliger (Hg.): Deutscher Gangsta-Rap III. Soziale Konflikte und kulturelle Repräsentationen, Bielefeld 2022.]

1. Einleitung: Popularität in der Auseinandersetzung um Verkaufserfolg und Qualität

Der kommerzielle Erfolg deutschen Gangsta-Raps und dessen Reichweite sind unbestritten. Dies lässt sich mit verkauften Tonträgern und Konzerttickets sowie mit Chartplatzierungen, wachsenden Klick-, Download- und Followerzahlen belegen. Gangsta-Rap ist in diesem Sinne ein fester und sehr erfolgreicher Bestandteil von Kultur und Musikindustrie – und darüber hinaus auch in der interdisziplinären Forschung, wie der vorliegende, immerhin dritte Sammelband zu deutschem Gangsta-Rap illustriert. Skandalisierungsdiskurse sind mit dieser hohen Aufmerksamkeit stets verbunden (Seeliger/Dietrich 2017). Dennoch ist die Prominenz, die Gangsta-Rap im Jahr 2018 im Kontext der Debatte um die Verleihung des ECHO-Preises erfahren hat, sogar für dessen Verhältnisse ungewöhnlich. Die Tatsache, dass der von der deutschen Musikindustrie ausgelobte „ECHO POP“[1] in der Kategorie „Hip-Hop/Urban national“ an die beiden Gangsta-Rapper Kollegah und Farid Bang ging, war bereits vor der Übergabe des Preises am 12. April 2018 öffentlich kritisiert worden, und mit der Verleihung wurde in Öffentlichkeit, Politik und auch in der szene-internen Kommunikation eine breit geführte Debatte angestoßen. Das Ende ist bekannt: Nachdem von den Organisator*innen der Preisverleihung zunächst eine Überarbeitung der Vergabekriterien angedacht worden war, wurde am 25. April 2018 bekanntgegeben, dass der ECHO künftig nicht mehr vergeben werden wird. Zur Abschaffung des Preises kam es nicht zuletzt unter dem Druck jener wirkmächtigen mediengeführten Debatte, die der vorliegende Beitrag behandelt.

Den Ausgangspunkt unseres Beitrags bildet die Einschätzung, dass dies angesichts gegenwärtig etablierter Zeitdiagnosen ein bemerkenswerter Vorgang ist. Es wurde und wird vielfach diagnostiziert, dass sich Gesellschaften derzeit in hohem Maße durch Quantifizierungen auszeichnen (z. B. Fischer et al. 2011; Mau 2017). Die numerische Abbildung sozialer Sachverhalte und ihre Abstufung in Ranglisten gelten als ein Kern-Charakteristikum des gegenwärtigen Zusammenlebens (Heintz 2019): Politiker*innen werden nach ihrer Beliebtheit sortiert, Gesundheitsbelastungen durch die Berechnung von Risk-Scores abgebildet, Empfehlungen zum Kauf von Büchern auf der Basis von Algorithmen gegeben, Universitäten gerankt usw. Dies erfolgt jeweils auf spezifische Weise; allerdings besteht eine Gemeinsamkeit darin, dass Zahlen und Zahlenverhältnisse jeweils objektivieren (sollen), was einer Quantifizierung früher entzogen zu sein schien: Geschmack, Bildung, Wohlbefinden etc. Anstelle lediglich subjektiver oder wertbezogener Einschätzungen scheinen Zahlen objektiv anzugeben und zu repräsentieren, wie die Realität beschaffen ist und woran Menschen sich orientieren können und sollen. „Governing by numbers“ wurde in der Konsequenz zu einem Schlagwort in wissenschaftlichen Debatten (z. B. Ball 2017; Bartl et al. 2019; Kreissl 2011). Zahlen, speziell neuere Formen der Digitalisierung und die mit ihr assoziierte Infrastruktur der Bewertung unterschiedlicher Sachverhalte, scheinen die Welt zunehmend zu formen (Mennicken/Kornberger 2021).

Folgt man dieser Zeitdiagnose, so hätte der ECHO nicht abgeschafft werden dürfen, zumindest nicht der ECHO POP, denn das zentrale Kriterium für die Ehrung der beiden Gangsta-Rapper war der Verkaufserfolg ihres Albums „Jung, brutal, gutaussehend 3“. Und dieser ist kaum zu bestreiten. In einer in hohem Maße an numerischen Repräsentationen ausgerichteten Kultur müsste es folgerichtig sein, diejenigen Künstler*innen zu ehren, die schlicht erfolgreich sind, während Versuche, einen relativ unstrittig quantifizierbaren Erfolg nicht anzuerkennen, besonderer Argumente bedürften. Diese Argumente müssten sich auf Aspekte beziehen, die sich nicht quantifizieren lassen. Sie müssten einer anderen Logik gehorchen als der des numerisch abbildbaren Erfolgs, andernfalls könnten sie diesen nicht delegitimieren.

In der Popkulturforschung wird in dieser Hinsicht konstatiert, das „einzige Prinzip der populären Kultur – falls man dies überhaupt noch Prinzip nennen möchte – liegt im Addieren von Wahlakten und ihrer Repräsentation in Ranglisten“ (Hecken 2006: 87). Dass Kritiker*innen – etwa im Kontext der von uns näher betrachteten ECHO-Debatte – gegen derartige Akte des Zählens und Rankens eine zu beachtende Qualität und die Notwendigkeit von Expertise anführten, mit der Bewertungen vorgenommen werden müssten, ändere nichts an der Realität der zunehmenden Quantifizierung von Bewertungen dessen, was als populär gilt: Selbst wenn „Quantität und Qualität“ (ebd.) im Streit liegen, scheinen quantifizierende Rangfolgen gegenwärtige populäre Kulturen primär zu kennzeichnen. „Die Legitimation des Populären“, so Penke und Schaffrick (2018: 172 f.), „geschieht durch quantitative Verfahren, die unabhängig von ästhetischen, moralischen und politischen Erwägungen ablaufen“.

Im Folgenden gehen wir von diesen Annahmen aus und rekonstruieren am Beispiel der Debatte um die ECHO-Preisverleihung 2018, in welchem Verhältnis unterschiedliche Bestimmungen des Populären stehen. Unserer Ansicht zufolge lassen sich Verhandlungen der Ordnung des Populären an den Debatten zur Preisverleihung in pointierter Form ablesen, da hier die Prämierung eines kommerziell erfolgreichen Albums und damit die Frage, was beachtet wird und was beachtet werden soll, zur Diskussion steht.[2] Für Gangsta-Rap sind derartige Aushandlungen von besonderer Relevanz, da er von Provokationen, mithin von normativen Einschätzungen, lebt. Eine ausschließlich numerisch begründete Diskussion von Gangsta-Rap, in der lediglich sein relativer Erfolg gegenüber anderen Musikgenres konstatiert würde, dürfte für ihn zwar nicht bedeutungslos sein, aber sein zentrales Charakteristikum verfehlen: sein Provokationspotenzial. Gangsta-Rap muss als Skandalon fungieren, um erfolgreich vermarket werden zu können. In der Tradition von Provokation durch Musik und Lyrics (z. B. Cohen 2002; Pearson 1983) inszeniert sich Gangsta-Rap als Regelverletzung, als Bruch mit dem, was in einem – wie auch immer bestimmbaren – Mainstream gesagt und gesungen werden darf. Damit ist allerdings noch nichts darüber ausgesagt, wie inhaltlich über Gangsta-Rap verhandelt wird. Dies soll im Folgenden am Beispiel der Diskussion um die ECHO-Verleihung näher erschlossen werden.

2. Sampling und Cluster

Die Grundlage unserer Analyse stellen journalistische Beiträge dar, die im Jahr 2018 in der Süddeutschen Zeitung (SZ) und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zum Thema der ECHO-Verleihung an Kollegah und Farid Bang erschienen sind. Wir schließen damit an Forschungen zu Mediendiskursen über Gangsta-Rap an: So rekonstruiert etwa Benjamin Burkhart (2017) die Berichterstattung zu Gangsta-Rap in deutschen Feuilletons von Qualitätsmedien, konkret im Online-Angebot von fünf Tages- und einer Wochenzeitung sowie in drei weiteren wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazinen. Im Fazit konstatiert er „ein heterogenes Sprechen über deutschen Gangsta-Rap“ (ebd.: 185). Dieses sei u. a. geprägt durch skandalisierende Inhalte, wie sie im Boulevardjournalismus zu erwarten seien, ferner durch tendenziöse Darstellungen etwa des (Migrations-)Hintergrundes der Rapper*innen und eine mitunter ablehnende Haltung gegenüber Gangsta-Rap. Zu einem ähnlichen Befund gelangt Seeliger (2021a; 2021b: 170 ff.) in seinen Medienanalysen, in denen er die gesellschaftliche Relevanz von Gangsta-Rap unter Berücksichtigung des deutschsprachigen Feuilletons untersucht. Seine Studie erstreckt sich über den Zeitraum von 2000 bis 2020 und umfasst sieben Tages- und Wochenzeitungen bzw. Nachrichtenmagazine. Als Ergebnis identifiziert er vier „Formen“ der Darstellung (vgl. Seeliger 2021a: 151 ff.), nämlich Gangsta-Rap als „Bedrohung“, als „Ausdruck verwehrter Verbürgerlichung“, als „Exotisierung von Fremdheit und Prekarität“ sowie als „Subversion“. Bedeutsam seien insbesondere stereotypisierende Repräsentationen von Gangsta-Rap, wobei zumindest teilweise subversive, gegen die Logik „schematisierender Darstellungsformen“ (Seeliger 2021a: 158) gerichtete Ausführungen identifiziert werden; dies insbesondere mit Hilfe der Wiedergabe entsprechender Artikulationen der Akteur*innen selbst.

Gegenüber diesen Studien fokussieren wir mit der ECHO-Preisverleihung 2018 ein besonderes Ereignis, das zu breiter Aufmerksamkeit in den Medien geführt hat. Auch dieses Ereignis ist verschiedentlich bereits analysiert worden, etwa durch Baier (2019) mit Blick auf Antisemitismus oder durch Seeliger (2021b: 176 ff.) im Rahmen der genannten Feuilleton-Analyse. Seeliger subsumiert die entsprechende Debatte dabei insgesamt unter das Thema der „Bedrohung“. Wir nehmen diese Analysen als Anlass, um detailliert die spezifische Art und Weise zu eruieren, wie Gangsta-Rap im Rahmen dieser gleichsam prominenten Debatte als Phänomen thematisch und pop-kulturell bedeutsam wird. Gegenüber den vorliegenden Untersuchungen der medialen Berichterstattung zur ECHO-Verleihung 2018 sind für uns jedoch nicht gesellschaftstheoretische Einordnungen leitend, sondern popkulturtheoretische Fragen zur Konfiguration des Populären.

Ausgehend von der Beobachtung, dass die Verleihung des Preises journalistisch breit, d. h. über das Feuilleton hinausgehend, diskutiert wurde, haben wir in unserer Analyse der Berichterstattung der SZ und FAZ zum ECHO verschiedene Ressorts berücksichtigt. Die beiden Zeitungen bilden nicht den gesamten deutschsprachigen Mediendiskurs ab.[3] Mit ihnen liegen jedoch zwei bedeutsame Publikationsorgane vor. Beide gehören zu den reichweitenstärksten überregionalen Tageszeitungen in Deutschland. Zudem bilden sie zwei unterscheidbare politische Tendenzen ab: Die SZ gilt als „gemäßigt links“, die FAZ als „gemäßigt konservativ“ (Donsbach/Wolling/Blomberg 1996: 347). Damit sind die Zeitungen hinsichtlich der von uns gestellten Frage zur Verhandlung von Ordnungen des Populären im deutschsprachigen Mediendiskurs weiterführend.

Unser Sample umfasst 48 Beiträge aus der SZ und 72 Beiträge aus der FAZ[4]. Diese Artikel nehmen in unterschiedlicher Weise Bezug auf die ECHO-Verleihung 2018. Entlang von Kurzzusammenfassungen, die wir zu jedem Beitrag erstellten, konnten wir verschiedene übergeordnete Themen (Kategorien) ableiten (u. a. Reaktionen unterschiedlicher Akteur*innen auf die ECHO-Auszeichnung der beiden Gangsta-Rapper, Antisemitismus in Deutschland). Auf der Basis dieser Kategorisierung wurden die Artikel anschließend einer vergleichend-kontrastiven Detailanalyse unterzogen mit dem Ziel, den Problemdiskurs der SZ und FAZ in seinen Grundzügen differenziert zu rekonstruieren.

3. Problematisierungen im Rahmen der ECHO-Debatte

Der Diskurs zur ECHO-Preisverleihung 2018 war von einer klaren Negativwertung geprägt, wobei sich verschiedene kritische Perspektiven auf die Preisverleihung und die Geschehnisse rund um sie unterscheiden lassen. In freier Anlehnung an die Analyse von Problemdiskursen (Schetsche 2008) fassen wir diese Perspektiven als Problematisierungen. Insgesamt lassen sich vier dominante Problematisierungen voneinander abgrenzen, ohne dass Überschneidungen gänzlich ausgeschlossen werden können. Diese Problematisierungen sind in den einzelnen Artikeln der beiden untersuchten Zeitungen teilweise miteinander verschränkt und lassen sich folglich auch nur analytisch unterscheiden. Dennoch betonen sie aus unserer Sicht differente Aspekte, so dass eine Unterscheidung sinnvoll ist. Im Folgenden werden wir sie einzeln entfalten, um dann im Fazit auf die für uns zentrale Frage nach den Ordnungen des Populären zurückzukommen.

Es lassen sich die folgenden vier Problematisierungen rekonstruieren: eine Kritik an gesellschaftlichen Entwicklungen (3.1), Disqualifizierungen von Gangsta-Rap bzw. den beiden Rappern und ihrem Werk als Kunst (3.2), eine Kommerzialisierung von Musik und Kunst (3.3) sowie Gefährdungen durch Gangsta-Rap, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind und die sie ggf. reproduzieren (3.4).

3.1. Kritik an gesellschaftlichen Entwicklungen

In verschiedenen Beiträgen wird die Preisverleihung genutzt, um sie als Anzeichen einer umfassenden Problematik zu beschreiben. Gangsta-Rap bzw. die ECHO-Verleihung bekommt damit den Status einer Repräsentation gesellschaftlicher Fehlentwicklungen zugesprochen – eine in dem von uns untersuchten Mediendiskurs zentrale Form der Problematisierung. Eine solche Darstellung ist in Debatten zu (mutmaßlichem) Problemverhalten Jugendlicher relativ verbreitet (Groenemeyer/Hoffmann 2014; Pearson 1983): Ein unerwünschter Sachverhalt – Sexismus, Drogenkonsum, Gewaltverherrlichung, Feindlichkeit gegenüber Minderheiten o. a. – wird festgestellt und über die in Frage stehende Gruppe hinaus generalisiert. Im Falle der Debatte um die ECHO-Preisverleihung 2018 mit ihrem Fokus auf Gangsta-Rap wird die Tatsache, dass so eine Art von Musik von so vielen (jungen) Menschen gehört bzw. gekauft wird im Rahmen dieser Problematisierung als ein grundlegendes, allgemeines Problem der Gesellschaft verhandelt. Die ECHO-Verleihung exemplifiziert und repräsentiert hiernach gesellschaftliche Kernprobleme, die als solche bestimmt und durch die ECHO-Verleihung bewiesen werden. Diese Problematisierung richtet sich also nicht vorrangig auf die Musik oder die (jugendlichen) Rap-Rezipierenden, sondern diese sind lediglich Referenzpunkte eines Moraldiskurses, der die Gesellschaft in toto adressiert und kritisiert.

Inhaltlich im Zentrum stehen diesbezüglich Moral- und Wertbezüge, die eine breite und/oder „zunehmende Verrohung“ (B32, FAZ)[5] diagnostizieren. Beispielhaft dafür ist ein Interview mit Marius Müller-Westernhagen zur ECHO-Preisverleihung, in der er eine „Verrohung der Gesellschaft insgesamt“ (B23, SZ) anspricht (vgl. auch Seeliger 2021b: 178). Dies konkretisiert er, neben dem ECHO und der Musikbranche, auf verschiedene Lebensbereiche hin: Politik, familiale Kontexte, das Internet (vgl. dazu auch B33, FAZ) und soziale Medien. Das allgemeine Problem, das durch den ECHO 2018 an die Oberfläche trete, sei die fehlende bzw. unzureichende gesellschaftliche Moral, die schon länger zu konstatieren sei, so Müller-Westernhagen (vgl. B23, SZ).

Die entsprechende Einschätzung der Preisverleihung wird in Artikeln teilweise – gleichsam als Disclaimer – abgesichert, indem signalisiert wird, dass gewisse Formen der Provokation durch Musik durchaus legitim und anerkennungsfähig seien, aber eben nicht der hier in Frage stehende Gangsta-Rap. Dieser – und damit auch die Auszeichnung von Kollegah und Farid Bang – gehe zu weit; die Preisverleihung verletze eine „moralische Schmerzgrenze“ (B5, SZ; B25, SZ). Als klar überschritten betrachtet wird diese Grenze, wenn es um Antisemitismus geht.[6] Zwar werden auch z. B. Sexismus und Gewaltverherrlichungen im Gangsta-Rap problematisiert, der Fokus liegt aber – und dies gilt insbesondere für FAZ-Artikel – auf antisemitischen Tendenzen im Rap. Antisemitismus wird als ein gravierendes Problem der Gesellschaft angesehen und symbolisiert moralische Fehlentwicklungen derselben, deren Ursachen nachzugehen sei. Beispielhaft dafür ist ein Artikel von Reyhan Şahin, die als Rapperin „Lady Bitch Ray“ als Teil der Rap-Szene betrachtet wird und sich mit Antisemitismus im Gangsta-Rap auseinandersetzt. Sie weist die These zurück, Antisemitismus sei grundlegender Bestandteil des Genres Rap. Sie beschreibt ihn stattdessen als jüngere Erscheinung im Zusammenhang mit zwei gesellschaftlichen Entwicklungen: Zum einen sei Gangsta-Rap im Mainstream angekommen, womit bisherige Provokationen des Raps nicht mehr griffen und neue Provokationen nötig geworden wären, in die antisemitische Texte einzuordnen seien. Während echter Rap – der damit als solcher definiert wird – nicht antisemitisch sei, werden die aktuellen Tendenzen u. a. mit „Männlichkeitsbildern“ und der „Musik- und Unterhaltungsindustrie“ (B16, SZ) assoziiert, die eine Eskalation „in Kauf“ nähmen. Zum anderen werde „am Antisemitismus im Rap […] ein gesamtgesellschaftliches Problem deutlich“ (ebd.), nämlich dass „sich viele zu wenige Gedanken darüber [machen.], was eigentlich noch ‚cool‘ ist und was schon problematisch“ (ebd.). Antisemitismus verweist gemäß dieser Darstellung also auf eine sich aus unterschiedlichen Quellen speisende, eskalierende Provokationsspirale bei gleichzeitig unterbleibender Reflektion.

Etwas anders gelagert, wenngleich ebenfalls beispielhaft für eine sozialätiologische Ursachenzuschreibung, ist der folgende Auszug eines Artikels aus der Basler Zeitung, der in einer Presseschau der FAZ abgedruckt wurde: „Das Problem liegt viel tiefer, nämlich in der ambivalenten Haltung des offiziellen Deutschland gegenüber Juden und Israel. Die deutschen Regierungen haben es versäumt, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verbindliche Leitplanken bezüglich der Toleranz von Antisemitismus zu setzen“ (B20, FAZ). Das Problem ist demnach gesellschaftlich und v. a. politisch. Dass mit antisemitischen Texten viel Geld verdient werden kann und sie „auf fruchtbaren Boden“ (ebd.) fallen, zeige, dass Kollegah und Farid Bang nur Statisten seien; schuld seien nicht zuletzt die deutschen Regierungen. Damit wird auch hier mit einer Repräsentationsfunktion argumentiert: Kollegah und Farid Bang haben sich antisemitisch artikuliert, aber das entscheidende Problem sind nicht sie. Vielmehr repräsentieren sie mit ihren Texten ein tief verwurzeltes Problem, welches im Bereich der Politik und ihrer Folgen verortet wird.

Daneben finden sich Kausalkonstruktionen, mit denen Antisemitismus im Rap und in Deutschland erklärt werden sollen, indem migrationsbezogene Themen fokussiert werden. In dieser, insbesondere in FAZ-Artikeln zu findender Perspektive werden Migrationsprozesse als Kernproblem der deutschen Gesellschaft ausgewiesen, auf das die als inakzeptabel betrachtete ECHO-Preisverleihung hinweise. Vor allem Menschen mit muslimischem Hintergrund werden in den Blick genommen. Antisemitismus und ggf. weitere im Gangsta-Rap deutlich werdende Probleme werden damit auf Fragen ethno-nationaler, kultureller und/oder religiöser Zugehörigkeit bezogen. Nicht nur Gangsta-Rap, sondern auch Antisemitismus wird so in einen politischen Diskurs eingebracht, in dem die Legitimität von Zugehörigkeit diskutiert wird. Beispielhaft dafür ist eine in der FAZ erschienene Glosse, in der Songs der Rapper Farid Bang und Kollegah mit dem Ausdruck einer „Leitkultur“ (B24, FAZ) verbunden werden, wie sie für Gangsta-Rap charakteristisch sei. Der Leitkulturbegriff knüpft an Debatten im Zusammenhang von Einwanderung und Integration an, die seit längerer Zeit in (rechts-)konservativen Zusammenhängen geführt werden und die u. a. durch eine Dichotomisierung christlich-jüdischer und islamischer Kultur sowie islamfeindliche Argumentationen geprägt sind. Hierauf nimmt auch die Glosse Bezug, die als ein Spezifikum der „Leitkultur“ von Gangsta-Rap „die Erniedrigung von Juden und Antisemitismus“ (ebd.) sowie eine ausgeprägte Gewaltbereitschaft – eine Verrohung – ausweist und schließlich auch fragt, ob „so Kultur und Moral einer Einwanderungsgesellschaft“ aussehen würden. Es geht demnach nicht nur um Gangsta-Rap, der moralisch und kulturell als unzulässig disqualifiziert wird, sondern grundlegender um eine „Einwanderungsgesellschaft“, die provokant als etwas qualifiziert wird, das inakzeptable Bedingungen mit sich führe (hierzu auch Seeliger 2021b: 181).

Diese und ähnliche Thematisierungen führen in ihrem Fokus auf eine Leitkultur die Botschaft mit sich, es würde ein grundlegender Kulturwandel stattfinden bzw. bereits stattgefunden haben, mit dem inakzeptable Haltungen wie insbesondere Antisemitismus vorherrschend geworden wären oder im Begriff seien, dies zu werden. Als implizite Aufforderung – teilweise auch explizit ausgeführt – wird dabei mitgeführt, dass eine gegenläufige Leitkultur benötigt wird, nämlich eine, die moralisch integer ist und sich gegen die entsprechenden Tendenzen wehrt. In diesem Sinne wird Gangsta-Rap in seiner ihm attestierten repräsentativen Funktion als Anzeige umfassender Probleme in einen perspektivischen Diskurs eingespeist, indem die Gegenwehr gegen ihn eine spezifische politische und moralische Haltung bestärken bzw. legitimeren soll, in diesem Fall der konservativen Migrationskritik. Dies zeigt auch die Kritik, dass die ECHO-Preisverleihung Antisemitismus „hoffähig gemacht [habe], während die Erinnerung an Auschwitz verblasst, und so einen weiteren Keil in einen vermeintlich in Stein gemeißelten Konsens der Bundesrepublik getrieben [habe; d. A.]: dass Antisemitismus nicht hinnehmbar, dass Häme über Auschwitz-Opfer jenseits des Erträglichen ist“ (B3, FAZ). Damit wird impliziert, dass der in dem Artikel angesprochene moralische „Zusammenhalt“ Deutschlands nicht nur gefährdet ist, sondern auch Gegenmaßnahmen, genauer: die Restitution einer gemeinsamen Moral, notwendig seien. Antisemitismus wird dergestalt nicht vorrangig in sich kritisiert, sondern er wird zum Anzeichen einer falsch verstandenen Diversität und Pluralität, gegen die ein erneuerter moralischer Konsens mobilisiert werden soll. Es bedürfe, wie der oben bereits genannte Müller-Westernhagen in der SZ ausführt, einer neuen „Wertediskussion“ (B 23, SZ). In diesem Sinne wird auch dem Sänger Campino in verschiedenen Artikeln attestiert, dass er mit seiner Kritik an der Preisverleihung „klare Worte gefunden“ (B6, FAZ) und damit gegenüber der moralischen Entgleisung der Gesellschaft „Grenzen gesetzt“ (B8, FAZ) habe.

Gemeinsam ist den genannten – inhaltlich und im Schwerpunkt durchaus unterschiedlichen – Positionen der mit der Auszeichnung der beiden Gangsta-Rapper assoziierte Hinweis auf Probleme der Gesellschaft; sie werden jeweils aus einer partikularen Perspektive heraus als solche interpretiert. Die Gesellschaft befinde sich in einem inakzeptablen Zustand – was insbesondere Antisemitismus, zudem auch Gewaltverherrlichung, Sexismus usw. zu belegen scheinen – und deshalb wird eine gemeinsame Gegenreaktion als nötig erachtet, um die jeweils betonten Moralvorstellungen (wieder) zu befestigen. Damit verbunden tendieren einige der Texte zu Dichotomisierungen und Ausgrenzungen: Es gibt Personen, die (noch) moralisch integriert sind und solche, die außen stehen, entweder moralisch und/oder ethnisch, kulturell, religiös. Die Preisverleihung wird so zu einem Ereignis, an dem diese Grenzziehungen in den Texten diskursiv exerziert werden.

3.2 Disqualifizierungen: Gangsta-Rap als Nicht-Kunst

Um die Frage, ob Gangsta-Rap Kunst – und deshalb u. a. gemäß Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes besonders geschützt – ist oder nicht, kreist eine breite Debatte (z. B. Hecken 2017). Sie wird auch in den von uns analysierten Artikeln geführt. Sie problematisiert bzw. negiert die Zuschreibung von Gangsta-Rap, mindestens im Falle des in Frage stehenden Songs/Albums von Farid Bang und Kollegah, als Kunst und disqualifiziert ihn. Gangsta-Rap werden damit spezifische Qualitäten attestiert, die jeweils unterschiedlich beschrieben werden, denen aber gemeinsam ist, dass er mit dem Verlust des Kunst-Status angegriffen werden kann: Er kann als sexistisch, gewaltverherrlichend oder anderweitig hinterfragt werden. Diese Problematisierung ist somit zweiseitig: Der Kunst-Status wird entzogen, und damit können negative Attribuierungen vorgenommen und begründet werden.

In dieser Hinsicht wird von Kollegah und Farid Bang als „sogenannten Künstler[n]“ (B24, FAZ) gesprochen. Deren Musik als Kunst zu deuten, sei schlicht eine „verlogene […] Rechtfertigung“ (ebd.) und unzulässig. Etwas anders gelagert, aber in der Funktion ähnlich, sind Hinweise auf eine „Grenze der Kunstfreiheit“ (B15, FAZ). Mit derartigen Hinweisen wird unterstellt, es handle sich beim Gangsta-Rap zwar um (eine gewisse Form von) Kunst, die aber als solche Grenzen überschreite. Insofern kann und darf die ansonsten attestierte „künstlerische Freiheit“ (B32, FAZ) bei diesem Musikgenre nur bedingt in Anspruch genommen werden. Sie habe, wie in verschiedenen Artikel der FAZ deutlich gemacht wird, mindestens im Falle der prämierten Songs von Farid Bang und Kollegah (B15, FAZ) „ihre Grenzen“ (B22, FAZ).

Zentraler Referenzpunkt der Bewertung, dass es sich beim Gangsta-Rap nicht um Kunst handle oder aber um Kunst, die Grenzen überschreite, stellen Provokationen dar. Sie werden als zentrales Element von Rap und auch als bedeutender Bestandteil von Kunst ausgemacht; sie werden aber als Stilmittel von Kunst insofern nicht anerkannt, wenn es – wie im Falle des Gangsta-Raps (von Farid Bang und Kollegah) – zu „frauenverachtenden, homophoben, rechtsextremen und antisemitischen Beleidigungen“ (ebd.) komme bzw. wenn die „Würde und Achtung von Homosexuellen, Juden oder Frauen“ (B32, FAZ) in Frage gestellt werden. Insbesondere Antisemitismus spielt in diesem Kontext erneut eine wichtige Rolle, wiederum vorrangig in der FAZ. Beispielhaft hierfür ist ein Artikel, der Kritik von Charlotte Knobloch – ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland und gegenwärtig Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern – an der ECHO-Auszeichnung der Gangsta-Rapper zum Gegenstand einer kurzen Mitteilung macht. Die Rapper Farid Bang und Kollegah werden darin als „vermeintliche Künstler“ (B1, FAZ) betitelt und somit als Künstler in Frage gestellt, da „geschichtsvergessene Geschmacklosigkeiten und antijüdische Vorurteile […] keine Kunst“ (ebd.) seien. Ein anderes Beispiel für inhaltliche Diskreditierungen geben ironisierende Hinweise, dass „sich in Deutschland mittlerweile selbst Antisemitismus, Vergewaltigung und Menschenverachtung“, die jeweils als Merkmale von Gangsta-Rap ausgewiesen werden, „als Kulturgut verkaufen [lassen]: Man muss die dümmste Verpackung nur zur Kunst erklären“ (B24, FAZ), so der Artikel. Gangsta-Rap ist hiernach keine Kunst, sondern dumm und ist zudem angesichts der erwähnten Implikationen inakzeptabel. Auch hier gehen die Abwertung und die Negation des Status als Kunst unmittelbar ineinander über.

Eine besondere Spielart der Disqualifizierung von Rap – die angesichts der eingangs erwähnten, oftmals diagnostizierten Quantifizierung von Populärem in der Gegenwart besonders relevant erscheint – ist der Verkaufserfolg. Er trifft entweder den ECHO oder populäre Musik insgesamt. Exemplarisch hierfür steht erneut das oben erwähnte Interview mit Marius Müller-Westernhagen in der SZ. Auf die Frage, ob „ein Preis einen Künstler […] stolz“ (B23, SZ) mache, entgegnet Müller-Westernhagen: „Platten verkaufen“ sei „kein Verdienst. Das können, wie man sieht, auch die Beschränkten“ (ebd.). Mit derartigen Ausführungen wird den Rappern ihr Status als Künstler aberkannt, und es wird zugleich ökonomischer und somit quantifizierbarer Erfolg mit echter Kunst kontrastiert. Was erfolgreich vermarktet wird, kann somit künstlerisch inakzeptabel sein.

Im Kern dieser Problematisierung steht ein Werturteil, dem zufolge Kunst Voraussetzungen hat: Sie muss, um Kunst zu sein, besonderen Qualitätsmaßstäben genügen und/oder sie darf nicht gegen wichtige moralische Standards verstoßen. Preise für bloßen Erfolg zu vergeben, verbiete sich demnach – ein Punkt, der im Folgenden mit Blick auf das spezifische Thema der Kommerzialisierung nochmals besonderes Gewicht erhält.

3.3 Kommerzialisierung von Musik und Kunst

Popmusik zeichnet sich dadurch aus, dass sie auf eine breite Resonanz stößt. Hieran schloss auch der ECHO mit seinem zentralen Prämierungskriterium des kommerziellen Erfolgs an. Entsprechend überrascht es nicht ganz, dass einige Artikel des von uns untersuchten Diskurses Fragen der Kommerzialisierung aufgreifen. Dieser Problematisierung liegt eine Gegenüberstellung qualitativer und quantitativer Logiken hinsichtlich der Bestimmung populärer Musik zugrunde, die in den Artikeln teils implizit, teils explizit entfaltet werden. Sie zeigt sich darin, dass der ECHO entlang der Kontrastierungen von „Masse“ versus „Klasse“ (B24, FAZ) bzw. „Kommerz“ (B14, FAZ) versus „Qualität“ (ebd.) erfasst wird. Auch in wiederkehrenden kritischen Verweisen auf „Verkaufszahlen“ (B7, FAZ; B6, FAZ) als zentralem Kriterium des Preises wird diese Gegenüberstellung qualitativer und quantitativer Logiken deutlich. Über diese Kontrastierungen wird nicht nur der Preis selbst zur Disposition gestellt, sondern Gangsta-Rap wird als popkulturelles, breit beachtetes Phänomen hinterfragt.

Angesichts dieser Disqualifizierung von Rap als Nicht-Kunst könnte diese Problematisierung auch als eine Variante der zweiten Problematisierung (3.2) verstanden werden. Jedoch geht es in den Bezugnahmen auf eine Kommerzialisierung von Popmusik – und daher wird sie im Weiteren auch eigenständig betrachtet – weniger um die umstrittene ECHO-Preisverleihung von 2018 und den prämierten Gangsta-Rap, wie im Falle der zweiten Problematisierung. Vielmehr geht es hier um das Kernprinzip des ECHOs an sich, konkret mit Blick auf eine Kritik an seiner Ausrichtung an kommerziellen Erfolgen. Dies zeigt sich etwa darin, dass unter Bezugnahme auf die Kulturstaatsministerin Monika Grütters auf eine „Fragwürdigkeit“ des Preises verwiesen wird, da dieser „nur auf Erfolg an der Kasse setzt“ (B21, FAZ) und folglich andere wichtige Kriterien unbeachtet lasse. Der ECHO erscheint tendenziell wertlos, da er nur „vorgab, etwas mit Kunst zu tun zu haben, tatsächlich aber quasi ausschließlich hohe Verkaufszahlen adelte“ (B14, SZ). Entsprechend wird der Preis verschiedentlich als „Marketingpreis“ (B14, FAZ) oder auch „Kommerz-Preis“ (B32, FAZ) degradiert. Diesen Kritiken liegt nicht zuletzt die Forderung zugrunde, dass eine Auszeichnung (populärer) Musik nicht alleine an „die nackten Verkaufszahlen“ (B3, SZ) gebunden bzw. – in etwas strengeren Einschätzungen – überhaupt an Verkaufszahlen gekoppelt werden dürfe.

In Weiterführung dieses Punktes werden im Rahmen dieser Problematisierung auch Überlegungen zu einer Neuausrichtung des Preises entwickelt, um ihn von kommerziellen Interessen zu entkoppeln. Er „darf schlicht kein Preis mehr sein, bei dem Verkaufszahlen entscheiden“ (B4, SZ). Verkaufszahlen und ökonomische Gewinne gäben schließlich keinen Aufschluss über die Qualität von Popmusik, welche jedoch als entscheidendes Kriterium einer Auszeichnung zu fungieren habe. Diese Perspektive zeigt sich auch darin, dass wiederkehrend auf den „Preis der deutschen Schallplattenkritik“ (PdSK) als Gegenbeispiel zum ECHO verwiesen wird. Der PdSK wird seit 1963 durch eine Fachjury vergeben und in den Artikeln auch als eine Auszeichnung verstanden, die „Qualität“ (B14, FAZ) signalisiert. Zugleich wird eine Orientierung an Qualität als Kriterium von Preisen auch dann deutlich, wenn in Verhandlungen von Maßstäben für einen respektableren Musikpreis als den ECHO auf die Notwendigkeit einer Fachjury verwiesen wird. Es sei eine „vielfältige, diverse Jury“ (B12, SZ) nötig, die „aus mindestens ein paar Hundert Kreativen der gesamten deutschen Popmusik-Branche und allen künftigen Preisträgern“ (B9, SZ) besteht und „sich mit den jeweiligen Genres tatsächlich auskennt“ (B12, SZ). Hierbei werden Bezüge zu den Grammys und den Oscars hergestellt, denen attestiert wird, Fachpersonen über die Qualität der popkulturellen Produkte entscheiden zu lassen. Entsprechend gelte es, einen Musikpreis zu entwickeln, bei dem „nicht die Manager, sondern die Musiker, Songwriter und Produzenten“ (B4, SZ) entscheiden.

In dieser Problematisierung werden somit quantitative Logiken als Bestimmungs- und Auszeichnungskriterium populärer Musik aufgegriffen und oftmals hinterfragt; im Gegenzug werden Qualitätsmaßstäbe für die Bewertung dieser Musik als Kunst bzw. Kunstfertigkeit postuliert. Die Deutungshoheit über Qualität wird dabei explizit und ausschließlich Kunstschaffenden zugewiesen. Gleichzeitig zeigt sich, dass eine quantifizierende Logik in der Betrachtung und Beurteilung von Popmusik nicht per se in Abrede gestellt wird. Vielmehr scheint zwischen einer richtigen und falschen Quantifizierung unterschieden zu werden: Erstere gilt offenbar dann, wenn sich die Zahl auf die Kunstschaffenden bezieht – auf jene Expert*innen also, denen die Deutungshoheit über die Qualität von Popmusik zugeschrieben wird. Dabei gilt: je größer und diverser die Künstler*innen-Jury, desto besser. Eine falsche Quantifizierung hingegen bezieht sich auf ökonomische Parameter, die als illegitime Bestimmungsgrößen von Pop ausgewiesen werden. In diesem Zusammenhang sind auch Anmerkungen einzuordnen, die von einer „Qualitäts-Entkopplung des Echos“ (B12, SZ) sprechen, da Verkaufszahlen als Kriterium zugrunde liegen. Ein Problem dieses Kriteriums sei, dass es „die Kunstform Musik einer reinen Marktlogik“ (ebd.) unterwerfe und ihr damit nicht gerecht werde. Damit kommt es zu einer Verschränkung der Kontrastierung qualitativer und quantitativer Bestimmungen mit einer Kritik an Prozessen der Ökonomisierung: Es geht nicht allein um Quantität versus Qualität, sondern um eine als problematisch erachtete Kommerzialisierung von Musik und Kunst, bei der die Musikbranche selbst, insbesondere große Platten- bzw. Musikfirmen, als Gegenstand der Kritik an quantitativen Logiken und der Diskussion um Qualitätsmaßstäbe im Pop fungieren.

3.4 Gefährdungen durch Gangsta-Rap

Die öffentliche Auseinandersetzung um Gangsta-Rap ist von Debatten zur negativen Wirkung von Rap auf junge Menschen geprägt (Khan 2022). Entsprechende Befürchtungen schließen einerseits an Diskussionen an, die bis in die Anfänge der Auseinandersetzung um Popkultur zurückreichen und mit ihr eine Verrohung oder Verdummung von Menschen verknüpfen (Hecken/Kleiner 2017: 2). Andererseits gehen in Wirkungsdebatten zum Rap gegenwärtige Debatten zum Aufwachsen junger Menschen ein, in denen vermehrt auf Risiken der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen fokussiert wird (Betz/Bischoff 2013). Vor diesen Hintergründen ist die vierte Problematisierung zu verstehen, die den Diskurs der von uns untersuchten Leitmedien – vornehmlich der FAZ – zur ECHO-Preisverleihung 2018 bestimmt, dabei aber auf Artikel beschränkt bleibt, die sich dezidiert der Jugend und weniger der ECHO-Debatte selbst zuwenden. In dieser Problematisierung wird Gangsta-Rap als Musikstil ausgewiesen, der junge Menschen zu spezifischen Einstellungen und Handlungen führe. Im Zentrum der Problematisierung stehen Antisemitismus, Gewaltdarstellungen und andere Diskriminierungen im Rap, die junge Menschen übernähmen. Verschiedentlich ist explizit von einer „Verrohung der Jugend“ (B33, FAZ) die Rede. Dabei wird Gangsta-Rap stellenweise ins Verhältnis zu früheren Trends der Popmusik gesetzt, die gleichfalls als bedrohlich interpretiert worden waren, wobei dem Rap jedoch eine spezifische, nicht vergleichbare Qualität der Verrohung der Jugend attestiert wird (ebd.). Er scheint in seinen Folgen für die jungen Rezipierenden negativer zu sein als andere Musikrichtungen; junge Menschen scheinen durch ihn einer besonders großen Gefahr ausgesetzt zu werden.

In den untersuchten Artikeln wird der Einfluss von Rap auf junge Menschen teils explizit angesprochen, wenn ihm etwa eine „große Wirkung auf Jugendliche“ (B13, FAZ) zugeschrieben wird. Daneben wird dieser Einfluss indirekt thematisiert. In dieser Hinsicht sind Verweise auf die große Beliebtheit des Musikgenres bei jungen Menschen zu verstehen, die eine umfassende Einflussnahme von Gangsta-Rap auf Kinder und Jugendliche nahelegen und in ihren quantifizierenden Einschätzungen dramatisierend wirken. Farid Bang und Kollegah werden als „Idole“ (ebd.) ausgewiesen, die „Millionen – meist junge – Menschen“ (B1, FAZ) bzw. „Millionen deutscher Kinder“ (B27, FAZ) erreichen.

Verschiedentlich finden sich auch Verweise auf den Schulkontext, wodurch das Musikgenre auf eine spezifische Rezeptionssituation – junge Menschen in institutionellen Bildungskontexten – bezogen und darüber die angenommene Gefährdung der jungen Menschen durch Gangsta-Rap unterstrichen wird. Die Schule als pädagogischer Ort wird kontrastiert durch eine Art von Musik, die junge Menschen gefährde. Gangsta-Rap stellt hiernach nicht nur eine Musikrichtung dar, die viele Kinder und Jugendliche gerne hören, sondern wird zu dem, „was da die Schulhöfe beschallt“ (B60, FAZ). Mit Bezug auf Antisemitismus im Rap ist auch von einem „Pop-Antisemitismus“ (B1, SZ) die Rede, der „inzwischen ein beachtlicher Teil der deutschen Schulhofkultur [sei]: Judenfeindlichkeit als Coolness-Code“ (ebd.). Folgt man dieser Deutung, so scheinen pädagogische Orte Kinder und Jugendliche nicht (mehr) schützen oder positiv beeinflussen zu können, sondern sie werden zu Lebenswelten, an denen ihre Gefährdung zum Tragen kommt.

Gestützt wird diese Problematisierung von der Annahme, dass Kinder und Jugendliche durch die sie umgebenden Dinge und kulturellen Angebote geformt werden und den Einflüssen des Raps mehr oder weniger ohnmächtig ausgesetzt sind. Eine mögliche kritische Distanznahme, kritisch-reflexives Bewusstsein oder die Möglichkeit des schlichten Überhörens problematisierter Inhalte werden ausgeblendet. Beispielhaft dafür ist die Perspektive der Pianistin Yaara Tal, die in einem Interview zur ECHO-Preisverleihung 2018 deutlich macht: „Das Schlimmste ist, dass es junge Menschen sind, die solche Musik quasi widerstandslos schlucken. […] Kinder zumal nehmen als bare Münze, was da geboten wird“ (B6, SZ). Dabei wird auch ein Kausalzusammenhang zwischen Musikkonsum und gewalttätigem Verhalten der Jugendlichen hergestellt, so etwa vom Rapper Ben Salomo, der in einem Interview ausführt: „Es wird doch zur Tat geschritten. Die Kinder und Jugendlichen hören diese Alben, werden enthemmt und verroht. Jude wird zum Schimpfwort, schlimmer als Hurensohn. Und wenn man dann auf der Straße jemanden sieht, der ’ne Kippa trägt, wird halt drauflosgeschlagen“ (B31, FAZ).

Demgegenüber finden sich auch relativierende Perspektiven zum Einfluss von Gangsta-Rap auf junge Menschen. Beispielhaft dafür sind Hinweise, dass nicht alle Rap-Rezipierenden „zu Antisemiten wegen irgendwelcher Zeilen“ (B27, FAZ) werden; dies beträfe nur „einige“ (ebd.). Dabei – und da sind sich die wenigen relativierenden Positionen einig – müsse der Einfluss von Rap in Relation zur familialen Erziehung gestellt werden (vgl. Seeliger 2021b: 180). So werden Kinder „zu Antisemiten […] nicht durch Rap, genauso wenig wie Kinder zu Amokläufern werden durch Computerspiele. Zu Antisemiten werden Kinder durch ihre Eltern, Großeltern; ja, durch Erziehung“ (B29, FAZ) – eine Einschätzung, die an aktuelle Trends zur Responsibilisierung von Eltern und mit ihnen verbundene Diagnosen familialer Erziehungsmissstände anschließt (Betz/Honig/Ostner 2017; Oelkers 2009). Eltern werden gemäß dieser Deutung in zentraler Weise dafür verantwortlich gemacht, wie sich ihre Kinder verhalten und entwickeln, und wenn ihr Verhalten und ihre Entwicklung problematisch erscheinen, werden diese auf familiale Missstände zurückgeführt bzw. als ein Defizit der elterlichen Sorge und Erziehung markiert.

Diese relativierenden Positionen sind von einer doppelten Risikoperspektive auf junge Menschen bestimmt, die dieser Problematisierung insgesamt zugrunde liegt. So führen die vermuteten Einflüsse von Gangsta-Rap auf Jugendliche die Annahme mit sich, dass junge Menschen nicht nur durch den Rap oder die familiale Erziehung gefährdet sind; sie werden durch die antisemitischen Haltungen oder die Gewalttätigkeit, die ihnen zugeschrieben werden, selbst zur Gefahr für die Gesellschaft. In dieser Fokussierung auf Risiken, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, sowie der Beschreibung von jungen Menschen als Gefährdende der Gesellschaft werden Positionen fortgeführt, die gegenwärtige öffentliche und politische Debatten zum Aufwachsen junger Menschen prägen (Nybell 2001).

Grundlegend für die skizzierte Problematisierung ist insgesamt eine gesellschaftskritische Perspektive; es wird wiederkehrend auf negative gesellschaftliche Prozesse hingewiesen. Entsprechend wird weniger die ECHO-Auszeichnung der Rapper Farid Bang und Kollegah als vielmehr Gangsta-Rap an sich bzw. sein Konsum problematisiert. So wird der Tatbestand als „wahrer Skandal“ (B6, SZ) ausgewiesen, dass die Songs der ausgezeichneten Rapper gesellschaftlich „als Unterhaltungsmusik“ (ebd.) fungieren und auch noch erfolgreich sind. In der Konsequenz erscheint Gangsta-Rap als „ein überdeutliches Signal, dass in der Gesellschaft über dieses Phänomen [Hass und Gewalt von Jugendlichen; d. A.] breit nachgedacht und gehandelt werden muss“ (B2, FAZ). Gangsta-Rap ist somit ein allgemeines Problem, das angesichts der mit ihm assoziierten Gefahr für junge Menschen und für die Gesellschaft letztlich alle Menschen angeht.

4. Fazit

Die Berücksichtigung verschiedener Ressorts und die hierbei rekonstruierten vier dominanten Problematisierungen in der Berichterstattung zum ECHO 2018 zeigen, wie facettenreich und umfangreich die ECHO-Auszeichnung der Rapper Kollegah und Farid Bang (zumindest) in der SZ und FAZ diskutiert und kritisiert wurde. Auch wird deutlich, wie diese Kritik oftmals generalisiert wurde, teilweise in Richtung von Gangsta-Rap und teilweise bis zur Gesellschaft und ihrer Entwicklung insgesamt. So dokumentiert die Debatte um die ECHO-Preisverleihung 2018 einen Problemdiskurs, der sich als Ausdruck kollektiver Besorgnis interpretieren lässt. Die ECHO-Debatte ist eine Auseinandersetzung um Moral- und Wertvorstellungen, die ins Wanken geraten zu sein scheinen und die es in der Konsequenz neu zu verhandeln gelte: Was ist (noch) sag- und darstellbar? Was gilt als (nicht-)populär und (nicht-)beachtenswert – und warum? Was gilt als Qualität und Kunst? Was ist Kommerz und welchen Wert hat er? All dies ist Ausdruck einer kollektiven Sorge, nämlich der Sorge, dass es mit dem Phänomen Gangsta-Rap zu einem grundlegenden gesellschaftlichen (Werte-)Wandel kommt – ausgelöst, oder zumindest prototypisch sichtbar werdend, durch Entgrenzungen im Bereich der populären Musik, und zwar infolge einer Entwertung der Kriterien für Qualität bzw. Kunst, aber auch aufgrund wirkmächtiger Kommerzialisierungsentwicklungen im Bereich Popmusik. Dies wiederum bestärkt die Sorge um Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen, weil diese antisemitischen, gewaltverherrlichenden und sexistischen Medieninhalten ausgesetzt seien und diese ggf. reproduzierten. Die ECHO-Verleihung ist somit, wie bereits Seeliger (2021b: 176 ff.) rekonstruiert, Teil eines Diskurses um eine Bedrohung der Gesellschaft. Über diese Bedrohung hinaus zeigen unsere Analysen, dass dieser Diskurs verschiedene Facetten aufweist, indem Kommerzialisierungsprozesse von Musik und Kultur problematisiert und Migrationsphänomene hinterfragt oder familiale Missstände und das Verhältnis von schulischer Erziehung und Kultur bzw. Gesellschaft angeprangert werden u. a. m.

Abschließend möchten wir den Blick nochmals auf unsere Ausgangsthese zum Populären richten: In einer in hohem Maße an numerischen Repräsentationen ausgerichteten Kultur, so hatten wir eingangs festgestellt, müsste es folgerichtig sein, diejenigen Künstler*innen zu ehren, die schlicht erfolgreich sind; Versuche hingegen, einen relativ unstrittig quantifizierbaren Erfolg nicht anzuerkennen, sind besonders begründungspflichtig. In der von uns untersuchten Debatte referieren solche Argumente auf ein besonderes Qualitätsverständnis und einen spezifischen Expert*innenbegriff: Qualitätsmaßstäbe für die Bewertung populärer Musik werden an die Begriffe Kunst bzw. Kunstfertigkeit geknüpft, und die Deutungshoheit über die Qualität von Popmusik soll einer – idealiter möglichst divers zusammengesetzten – Jury aus mehrheitlich Kunstschaffenden (Musiker*innen, Songwriter*innen und Produzent*innen) zukommen.[7] Weitere Argumente zielen auf tabuisierte Diskriminierungsformen wie Antisemitismus, Sexismus und auf besonders dramatische Gewaltdarstellungen – dies unter Verweis auf die Schutzbedürftigkeit von (bestimmten, insbesondere jungen) Menschen.

Im Rahmen dieser ECHO-Debatte, so lässt sich also abschließend festhalten, wird der (rein) quantifizierbare Erfolg als Qualitäts- und damit Auszeichnungskriterium für populäre Musik zurückgewiesen. Quantitative Logiken der Konstitution von Populärem sind zwar, offenkundig, sehr bedeutsam; sie können allerdings auch themen- und kontextabhängig relativiert werden. So wird in unseren Analysen sichtbar, dass Zahlen nicht für sich stehen. Sie sind in Bewertungszusammenhänge eingebunden, in denen z. B. verhandelt wird, welche Art von Musik – oder auch anderweitigen Kulturprodukten – für die Rezipierenden akzeptabel und legitim sind. Zahlen, die popkulturellen Erfolg repräsentieren, verweisen auf Bewertungen, die jedem Kauf- oder Konsumakt und jeder auf ihn bezogenen Wahrnehmung und Deutung eingeschrieben sind. Gangsta-Rap macht dies in besonderer Weise deutlich, insofern er ein Narrativ der Provokation und Bedrohung fortschreibt und es gleichsam eskaliert. Analysen von Gangsta-Rap beschreiben damit nicht nur das Musikgenre, sondern auch, wie Jugendliche wahrgenommen werden und welcher Verhaltensspielraum (jungen) Menschen im Bereich des Populären zugestanden wird (oder nicht). So dokumentiert sich in der von uns rekonstruierten Debatte, welche Weltanschauungen und Interessen sich mit der Darstellung von Gangsta-Rap in spezifischen moralischen Milieus der Gesellschaft verbinden (Seeliger 2021b: 181). Demgegenüber bleibt Gangsta-Rap an sich mitunter sekundär, bzw. es werden ihm Eigenschaften zugeschrieben, die zunächst etwas über die Zuschreibenden, ihre Einstellungen und Interessen offenbaren, und erst sekundär über das Musikgenre.

Literatur:

Aschoff, Nils (2019): Es ist Zeit für einen neuen Musikpreis. Online verfügbar unter: https://www.rollingstone.de/der-international-music-award-es-ist-zeit-fuer-einen-neuen-musikpreis-1735091/ (letzter Aufruf am: 14.10.2021).

Baier, Jakob (2019): Die Echo-Debatte: Antisemitismus im Rap. In: Salzborn, Samuel (Hg.): Antisemitismus seit 9/11. Reihe: Interdisziplinäre Antisemitismusforschung. Baden-Baden: Nomos. S. 109–132.

Baier, Jakob (2020): Judenfeindschaft in Kollegahs Apokalypse. In:  Höllein, Dagobert; Lehnert, Nils; Woitkowski, Felix (Hg.): Rap – Text – n Analyse. Bielefeld: Transcript.  S. 187–202.

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Quellenverzeichnis der analysierten Artikel:

Süddeutsche Zeitung:

B1, SZ: Mayer, Verena; Rabe, Jens-Christian; Schmitz, Thomas (2018). Das ist Kunst, Du Opfer (vom 21.04.2018, München/Bayern, Seite 3).

B3, SZ: Rabe, Jens-Christian (2018): Das hat der deutsche Pop nicht verdient. Berufssexisten, Gewaltfetischisten und die Kastelruther Spatzen: Der Echo-Preis braucht endlich eine Künstler-Jury (vom 12.04.2018, Feuilleton, Bayern, S. 3).

B4, SZ: Rabe, Jens-Christian (2018): Jetzt oder nie mehr. Der Echo ist kaputt – man muss ihn begraben oder neu gründen (vom 17.04.2018, Feuilleton, München/Bayern, S. 9).

B5, SZ: Dörr, Julian (2018): Punk rügt Rapper. Campino, Kollegah und Co. Streiten beim Musikpreis Echo (vom 14.04.2018, Feuilleton, München/Bayern, S. 19).

B6, SZ: Eggebrecht, Harald (2018): „Der Skandal liegt tiefer“. Die Pianistin Yaara Tal ist fünffache Echo-Preisträgerin und Tochter von Holocaustüberlebenden. Hier erklärt sie, warum sie die Auszeichnung trotzdem nicht zurückgeben will (vom 19.04.2018, Feuilleton, München/Bayern, S. 9).

B9, SZ: Kedves, Jan; Rabe, Jens-Christian (2018): Zurück auf los. Nach dem Eklat: Der Bundesverband der deutschen Musikindustrie schafft den Echo ab (vom 26.04.2018, Feuilleton, München/Bayern, S. 9).

B12, SZ: Lichtblau, Quentin (2018): Der Echo wird abgeschafft: fünf Vorschläge für einen besseren Musikpreis (vom 25.04.2018, SZ-Beilage Jetzt). Online verfügbar unter: https://www.jetzt.de/musik/musikpreis-echo-wird-abgeschafft-was-man-bei-einer-neuen-auszeichnung-besser-machen-koennte (letzter Aufruf am: 03.05.2022).

B13, SZ: O. V. (2018): Protest gegen Musikpreis. Marius Müller-Westernhagen gibt alle Echos zurück (vom 17.04.2018, Kultur, digital). Online verfügbar unter: https://www.sueddeutsche.de/kultur/protest-gegen-musikpreis-marius-mueller-westernhagen-gibt-alle-echos-zurueck-1.3947882 (letzter Aufruf am: 03.05.2022).

B14, SZ: Biazza, Jakob (2018): Echo wird abgeschafft. Endlich am Geburtsfehler verendet (vom 25.04.2018, Kultur, digital). Online verfügbar unter: https://www.sueddeutsche.de/kultur/echo-wird-abgeschafft-endlich-am-geburtsfehler-verendet-1.3957611 (letzter Aufruf am: 03.05.2022).

B16, SZ: Sahin, Reyhan (2018): Die Musikbranche verlangt Gangster. Rapper wollen provozieren – mit frauenfeindlichen Texten, heute auch mit Antisemitismus. Der Subkultur fehlt die Selbstreflexion (vom 24.04.2028, Themen des Tages, München/Bayern, S. 2).

B23, SZ: Zips, Martin (2018): Er hat es satt. Marius Müller-Westernhagen über das Ende des Musikpreises Echo, die Verlogenheit der Musikbranche und die Verrohung der Gesellschaft im digitalen Zeitalter (vom 28.04.2018, Panorama, München/Bayern, S. 10).

B25, SZ: Dörr, Julian (2018): Echo-Verleihung in Berlin. Wenn der Punk den Rapper rügt. Campino, Kollegah und Farid Bang streiten sich beim großen deutschen Musikpreis über Kunst, Meinungsfreiheit und Schmerzgrenzen. Eine wohltuende Abwechslung am traditionell überraschungsarmen Echo-Abend (vom 13.04.2018, Kultur, digital). Online verfügbar unter: https://www.sueddeutsche.de/kultur/echo-verleihung-in-berlin-wenn-der-punk-den-rapper-ruegt-1.3942296?source=rss (letzter Aufruf am: 03.05.2022).

Frankfurter Allgemeine Zeitung:

B1, FAZ: O. V. (2018): Verheerend. Knobloch kritisiert „Echo“-Preis (vom 14.04.2018, Feuilleton, S. 18).

B2, FAZ: O. V. (2018): Stupider Hass. Auschwitz Komitee äußert sich zum „Echo“ (vom 19.04.2018, Feuilleton, S. 13).

B3, FAZ: O. V. (2018): Preissturz (vom 14.04.2018, Feuilleton, S. 11).

B6, FAZ: O. V. (2018): „Echos“ Echo. Der Musikverband reagiert auf den Skandal (vom 16.04.2028, Feuilleton, S. 9).

B7, FAZ: O. V. (2018): Ablösereif. Welche Schlüsse sind aus dem „Echo“-Debakel zu ziehen? (vom 18.04.2018, Feuilleton, S. 13).

B8, FAZ: O. V. (2018): Campino zu Ehren. Lob vom Antisemitismusbeauftragten (vom 08.05.2018, Feuilleton, S. 13).

B13, FAZ: O. V. (2018): Texte von Kollegah als Basis für Diskussion (vom 14.04.2028, Lokalteil Rhein-Main-Zeitung, S. 44).

B14, FAZ: O. V. (2018): Kommerz oder Qualität. Nach dem Echo-Skandal: Braucht Deutschland noch einen Musikpreis? (vom 02.05.2018, Wirtschaft, S. 22).

B15, FAZ: O. V. (2018): Kirche war für den Ausschluss von Kollegah (vom 18.04.2018, Politik, S. 7).

B20, FAZ: O. V. (2018): Die Rapper sind wie der deutsche Durchschnitt. Die Basler Zeitung schreibt (vom 27.04.2028, Politik, Rubrik Stimmen der anderen, S. 2).

B21, FAZ: O. V. (2018): Musiker geben aus Protest ihre „Echo“-Preise zurück. Antisemitismusvorwurf gegen Kollegah und Farid Bang / Verband bedauert Entscheidung (vom 18.04.2018, Politik, S. 1).

B22, FAZ: Feuerbach, Leonie (2018): „Provokation im Rap muss Grenzen haben“ Der Echo für Kollegah und Farid Bang befeuert die Debatte um Antisemitismus. Nur Campino spricht das offen an (vom 14.04.2018, Politik, S. 9).

B24, FAZ: Altenbockum, Jasper von (2018): Tote Hose (vom 14.04.2018, Politik, S. 1).

B27, FAZ: Prizkau, Anna (2018): Antisemiwas? Die moralische Verwirrung angesichts deutscher Rapper und des Vorfalls in Berlin zeigt vor allem: Niemand interessiert sich hier für den alltäglichen Judenhass (vom 22.04.2018, Feuilleton, S. 41-42).

B29, FAZ: Prizkau, Anna (2018): Die lieben Kollegen (vom 08.04.2018, Feuilleton, S. 47).

B31, FAZ: Gerster, Livia (2018): Hurensohn. Der jüdische Rapper Ben Salomo hat an den Frieden im Hip-Hop geglaubt. Jetzt schmeißt er hin. Livia Gerster sprach mit ihm (vom 22.04.2018, Politik, S. 6).

B32, FAZ: Steiner, Anna (2018): Kollegah, Kommerz & Co (vom 29.04.2028, Wirtschaft, S. 22).

B33, FAZ: Bubrowski, Helene (2018): Die Jugend schützen (vom 27.04.2018, Politik, S. 1, sowie vom 05.05.2018, Einspruch, digital).

B60, FAZ: O. V. (2018): Zeichensetzung. Kollegah und Farid Bang werden zum Fall für den Staatsanwalt (vom 04.05.2018, Feuilleton, S. 13).

*

[1] Der Einfachheit halber ist im Folgenden nur vom ECHO – ohne den Zusatz „Pop“ – die Rede.

[2] Eine Preisverleihung, wie sie der ECHO – im Übrigen auf unterschiedliche Weise in den einzelnen Kategorien des Preises – vornahm, ist eine besondere Form von Rangliste. Eine Preisverleihung ist eine öffentliche Inszenierung von etwas, das als besonders und ehrwürdig vorgestellt wird (im Detail Heintz 2019).

[3] Generalisierungen z. B. in Richtung des Mediendiskurses insgesamt, des öffentlichen Diskurses o. Ä. lagen nicht in unserer Intention; hierzu bedürfte es breiter angelegter Analysen.

[4] Dies bezieht sich auf die jeweiligen Print- und Online-Ausgaben, Magazin- und Lokalteile.

[5] Der Übersicht wegen verweisen wir auf die von uns zitierten Artikel mittels eines Kurzbelegs (s. dazu auch das Quellenverzeichnis am Ende des Beitrags).

[6] Um Missverständnisse zu vermeiden: Wir gehen durchaus davon aus, dass es im Bereich des Gangsta-Rap ein Problem mit Antisemitismus gibt (hierzu eindrücklich etwa Baier 2019; 2020). Indem wir von Problematisierungen sprechen, negieren wir nicht, dass es Probleme gibt, die der Beachtung bedürfen und gegen die gehandelt werden sollte. Aber auch und gerade diese Probleme können nur dann öffentlich beachtet und institutionell bearbeitet werden, wenn sie diskursiv problematisiert werden, und hieran setzt unser Beitrag an.

[7] Wie diese Kriterien schließlich Eingang in einen gänzlich neuen Musikpreis fanden, zeigt der International Music Award (IMA), der erstmals am 22. November 2019 vergeben wurde und als Nachfolger des ECHOs gilt. Die Jury setzt sich zusammen aus internationalen Künstler*innen, Expert*innen und renommierten Journalist*innen; gewürdigt werden „Engagement, Innovationskraft und Mut im Zweifel“; diese seien „entscheidender als Musikgenres oder Verkaufszahlen“ (Aschoff 2019).

 

Die Forschung zu diesem Beitrag wurde gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – SFB 1472 ‚Transformationen des Populären‘ – 438577023

 

 

 

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