Ermittlungen und Gerichtsdokumente im Netz – nach der Besetzung des Kapitols
von Thomas Hecken
27.1.2021

Neuigkeiten aus Social Media, Exekutive, Judikative und Journalismus

Zu einem der bemerkenswerten Phänomene im Zuge der Berichterstattung über die Besetzung des US-amerikanischen Kapitols am 6.1.2021 gehört, dass oft auf FBI-Dokumente und Beschlüsse von Gerichten verlinkt wird – und dass diese (vor allem wenn sie in Tweets eingebettet sind) einige Aufmerksamkeit erzielen.

Aus den Social-Media-Kommentaren zu den Tweets geht wegen ihrer Kürze zumeist nicht hervor, ob die verlinkten Texte tatsächlich gelesen wurden. Manchmal sind auch für den Tweet schon die nach Auffassung des Twitter-Nutzers wichtigsten Sätze herausgezogen worden, das dürfte für die meisten wahrscheinlich die Lektüre des ganzen Dokuments erübrigen, gerade wenn die Aktenfunde seltenen Unterhaltungswert haben, etwa (hier): „he posted a selfie on FB, commented ‚just wanted to incriminate myself a little lol‘“; oder der vom FBI (hier) aus den Handy-Textnachrichten einer Angezeigten angeführte Satz: „Everyone stormed the capitol lol“ (hier); in diesem Fall war die Auswahl groß, im Tweet hätten auch andere Auszüge stehen können, etwa diese SMS der angezeigten Trump-Anhängerin, in der sie am 7.1. über ihre Erlebnisse im Kapitol berichtet: „The smoke alarms were going off bc everyone was smoking pot and then people started drinking“. So oder so belegen die Tweets und Kommentare aber zweifellos, dass die offiziellen Dokumente eine gewisse Popularität erreichen.

Dies hat sicherlich etwas mit dem außergewöhnlichen Ereignis zu tun. Es gibt aber noch einen anderen Grund: Die offiziellen Dokumente werden manchmal so schnell über Twitter verbreitet, dass die journalistischen Texte, die bereits wenige Stunden später über diese Aktivitäten von Staatsanwälten, Gerichten, Polizisten etc. berichten, nicht mehr den gleichen Neuigkeitswert besitzen wie die offiziellen Dokumente. Das früher übliche Szenario, dass Nachrichtenagenturen und andere Journalisten, die für Zeitungen, Radio- und TV-Sender arbeiten, eine Neuigkeit vermitteln, bekommt dadurch Konkurrenz.

Bei der Live-Berichterstattung ist man das schon lange gewöhnt. Pressekonferenzen, Feiern, Debatten etc., bei denen die Veranstalter auf Live-Übertragungen hoffen, stellen genau den Versuch dar, ‚direkt‘ – ohne journalistische Zusammenfassung, Auswahl und Kürzung – zum (nicht körperlich anwesenden) Medienrezipienten zu sprechen.

Social Media hat es möglich gemacht, dass (Live-)Berichterstattung auch von semiprofessionellen oder laienhaften Akteuren betrieben werden kann, die keinen Zugang zu kommerziellen Sendern und Zeitungen, öffentlich-rechtlichen Stationen und weiteren berufsmäßig betriebenen Medienorganen besitzen. Die vielen zirkulierenden Videos aus dem Kapitol, die von einzelnen Journalisten, aber vor allem von den Eindringlichen selbst stammen, sind nur das jüngste, aufsehenerregende Beispiel für dieses seit gut zehn Jahren geläufige Vorgehen.

Neu mutet hingegen die (relativ) populäre Praxis an, viele exekutive und juristische Dokumente nicht nur in zusammenfassender Form als Neuigkeit anzubieten und verbreiten zu wollen. Sie bietet darum eine gute Gelegenheit, a) diese Textsorten einmal genauer zu betrachten und b) den Unterschied zu journalistischen Texten zu untersuchen. Nebenbei spielt noch eine Rolle, wie diese Texte sich zu den anderen weder von Polizisten und anderen staatlichen Agenten noch von Journalisten produzierten Dokumenten – sprich: zu den Besatzervideos – verhalten.

Zu Beginn eine Anzeige eines FBI-Agenten gegen John Earle Sullivan (das vollständige Dokument hier). Eigennamen und Fotodokumente, die Gesichter zeigen, sind darin nicht geschwärzt. Der FBI-Agent nennt zuerst die strafrechtlichen Vergehen, wegen derer er Sullivan anzeigt, und stellt dann seine berufliche Expertise dar. Darauf folgt eine Schilderung des „Background[s]“ der Vorkommnisse im Kapitol; ohne Quellenangabe werden jedem gut informierten Zeitungsleser bekannte Informationen über den Vorgang der Wahlzertifizierung im Kongress sowie die Chronologie der Stürmung des Kapitols ausgebreitet. Auffällig ist, dass jeder Hinweis auf die vorhergehende Kundgebung und die dort gehaltene Trump-Rede unterbleibt.

Nach biografischen Informationen zu Sullivan (etwa: „leader of an organization called Insurgence USA“), die öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. einem YouTube-Video des Angezeigten) und teilweise einer Befragung entnommen sind, werden Aussagen Sullivans, die er während dieser Befragung getätigt hat, wiedergegeben, allerdings nicht in direkter Rede („Sullivan also stated that he was at the U.S. Capitol on January 6, 2021, when scores of individuals entered it.“). Schließlich erfolgen Angaben zu dem, was der FBI-Agent ausschnittsweise auf Videos gesehen und gehört hat, die Sullivan am 20.1. gefilmt und später dem FBI zur Verfügung gestellt hat.

Diese Videos waren zu einem großen Teil (oder alle?) auch auf Sullivans Twitter-Account zu sehen (https://twitter.com/realjaydenx, mittlerweile gesperrt). Ich habe sie dort kurz nach dem 6.1. angeschaut, am 26.1. stehen sie z.B. noch in teils neuen Bearbeitungen auf YouTube im Kanal von „John Sullivan“. Mit den Sullivan-Videos greift das FBI für seine Anzeige also (fast?) ausschließlich auf öffentlich zirkulierendes Material zurück. Zahlreiche Film-Stills, die der Anzeige beigefügt sind, halten dieses Material nun auszugsweise auch behördlicherseits weiter in der Öffentlichkeit.

Keine Rede ist in der Anzeige hingegen von Material, das den staatlichen Aufzeichnungsgeräten des Kapitols entstammt. Über die Auswertung ihrer Mitschnitte habe ich längst nicht in allen FBI-Papieren etwas gelesen, sie werden dann als „surveillance footage“ (hier) oder „security footage“ bezeichnet (hier; ähnlich aufgebaute und argumentierende, aber wiederum ohne „security footage“ auskommende Anzeigen z.B. hier und hier und hier; die ersten beiden richten sich gegen zwei aus vielen Presseberichten bekannte Protagonisten – den maskierten ‚Zip-Tie Guy‘ im paramilitärischen Camouflage-Dress sowie den Mann mit der Plastikgeschosswunde in der Backe –, die dritte gegen eine medial unauffällige Person).

Was mag der Grund für die Zurückhaltung sein, ‚offizielles‘ Videomaterial heranzuziehen? Vielleicht stammt das herangezogene Videomaterial deshalb ausschließlich von den Angezeigten selbst und anderen im Netz auffindbaren Videos, weil es für den Zweck der Anzeige bereits mehr als ausreichend erscheint? Im Fall Sullivans hat das FBI zusätzlich nur einige Gegenstände in Augenschein genommen, die Sullivan bei seiner Befragung vorzeigte („He also showed me the ballistic vest and two gas masks he stated he had in Washington, D.C.“) und die der FBI-Agent im nächsten Schritt in den Videos ‚identifiziert‘.

Vor dem abschließenden Antrag des FBI-Agenten an das Gericht, einen Haftbefehl auszustellen, steht noch die Feststellung, dass Sullivan sich zwar selbst als Journalist ausgegeben habe – um so seine Anwesenheit im Kapitol zu rechtfertigen –, er jedoch nicht über „press credentials“ oder über Beziehungen zu journalistischen Organisationen verfüge. Die Anzeige u.a. wegen „willfully and knowingly enter or remain on the floor of either House of Congress“ und „impede or disrupt the orderly conduct of Government business or official functions“ dürfte darum – vorsichtig gesagt – nicht völlig ohne Grund erfolgt sein.

Betrachtet man die Anzeige des FBI-Agenten gegen Sullivan insgesamt, fällt auf, dass sie konsequent herausstellt, wenn es sich um Wahrnehmungen des Anzeigenstellers handelt: „I recognize Sullivan’s voice in the video based on a January 11, 2021 voluntary interview I conducted with Sullivan at his residence“. In den folgenden Passagen der Anzeige werden die Äußerungen dieser „Stimme“ notiert. Hierin unterscheidet sich die Anzeige des FBI-Agenten von einem Zeitungs- oder Website-Bericht, in dem die Sinneseindrücke des Journalisten im Regelfall nicht mit der 1. Person Singular deutlich gemacht werden.

Oft muss aber der Journalist gar nicht Personen, Stimmen, Handlungen etc. korrekt wahrnehmen, sondern nur Texte lesen und diese zusammenfassen. So auch im Falle der Berichterstattung über die Anzeige gegen Sullivan. In einer Hinsicht geht sie aber in diesem speziellen Fall über die Informationen, die der Anzeige entnommen wurden, hinaus. Die journalistischen Berichte vermelden, dass es sich bei Sullivan eventuell nicht um einen Trump-Anhänger handle. Auf politico.com (hier) heißt es etwa: „Sullivan is the first person to be charged who appears to have been active in liberal causes.“

Aufgrund solcher Spekulationen ist Sullivan von Trump-Anhängern gleich als Beweis für ihre These, der Sturm auf das Kapitol sei eine Intrige der ‚Antifa‘ gewesen, aufgerufen worden; von linker Seite wurde er wiederum als „infiltrator/agent provocateur“ ausgegeben (zit. n. diesem Bericht der „New York Post“ hier, der nur kurz auf die Anzeige eingeht und stattdessen die dubiose Vita Sullivans ausführlich beleuchtet, ohne allerdings letztlich zur Aufklärung beitragen zu können).

Es muss an dieser Stelle darum festgehalten werden, dass die entscheidende journalistische Zusatzleistung im Falle Sullivans die Weitergabe oder Streuung von Gerüchten ist. In der Anzeige spielt die politische Zuordnung keine Rolle, wahrscheinlich weil es für den unterstellten Straftatbestand erst einmal unerheblich ist, ob der Angezeigte aus linken oder rechten Motiven illegal das Kapitol betrat.

Schützen könnte Sullivan in dieser Hinsicht wohl nur der Presseausweis, über den er aber nicht verfügt. Ganz anders sähe es nur aus, wenn bereits das Filmen und Fotografieren mit Handys und Ähnlichem sowie die Veröffentlichung der Aufnahmen einen zum Journalisten machte. In diesem Fall wären sehr viele der Eindringlinge Journalisten. – Kleine Kuriosität am Rande: Einer versuchte sich dem Ermittlungsbeamten nicht wie Sullivan als Journalist, sondern als kunstinteressierte Person zu präsentieren, die das Kapitol betreten habe, um Gemälde zu studieren; er sagte nach Bekundung des FBI aus, „that once he was on the inside of the Capitol, he went into the Rotunda, where he looked at the historical art on the walls and took photographs and videos inside.“ Auf einem Foto ist er vor einer Skulptur zu sehen, in deren Armbeuge eine Trump-Fahne steckt, auf die der Angezeigte deutet (Anzeige mit vielen Fotodokumenten hier).

Die Social-Media-Aktivitäten der Kapitol-Besetzer haben zumindest den Strafverfolgungsbehörden viel Arbeit abgenommen. Einen Angezeigten hat z.B. ein Zeuge auf einem Instagram-Foto – geposted von „@homegrownterrorists“ – erkannt (FBI-Dokument hier). Einige Anzeigen gehen auch auf Social-Media-Posts (nicht zuletzt auf Parler) zurück, die teils Aussagen zur Vorbereitung des 6.1. beinhalten (dokumentiert hier z.B. in der Anzeige gegen einen „Proud Boy“). Gerade bei diesen Personen, die offenkundig nicht einfach von der Menge mitgezogen wurden und sich dann nach der überraschend leicht zu überwindenden Absperrung des Kapitols mehr oder minder zu ihrer eigenen Verwunderung im Parlamentsgebäude befanden, erstaunt, dass sie ihr Gesicht einfach zu erkennen gaben – und dies angesichts hunderter Smartphone-Kameras.

Wegen der guten technologischen Möglichkeiten, viele der Besetzer ausfindig zu machen, wird deshalb bereits diskutiert (s. den Artikel des „Philadelphia Inquirer“ vom 23.1. hier), ob nur die schwereren Fälle der mutmaßlichen Vergehen jener ungefähr 800 Leute, die sich am 6.1. unbefugt im Kapitol befanden, zur Anzeige gebracht werden sollen, damit die Gerichte in Washington nicht überlastet werden.

Interessanterweise werden die Ressourcen des US-amerikanischen ‚Sicherheitsstaates‘ hingegen nicht angezweifelt. Sie sind spätestens seit 9/11 offenbar überreich vorhanden und stehen für neue Aufgaben sicherlich stets bereit; Reduzierungen sind in diesem Bereich in den USA wahrscheinlich so undenkbar wie Kürzungen des Militärbudgets.

Biden hat in diesem Sinne am 13.1. Russ Travers, einen vormaligen Acting Director des National Counterterrorism Center, als künftigen „deputy homeland security adviser“ ausgewählt. In „Foreign Affairs“ (Aufsatz hier) warnte Travers am 21.8.2020 vehement vor Kürzungen in seinem Bereich mit dem Standardargument: „The terrorist threat is more diverse and diffuse than ever“, schloss in seine Warnung aber nicht nur Al-Qaida, ISIS und „Shiite actors“ ein, sondern auch inländische Kräfte: „Meanwhile, the homegrown terrorist threat continues – not just from people inspired by radical Islam but also from non-Islamist extremists, particularly white supremacists, who account for most of the recent terrorist violence in the United States. In other words, a much longer fight lies ahead.“

In der Rhetorik manches Spitzenpolitikers und TV-Kommentators waren ja schon die Kapitol-Besetzer durchweg „terrorists“. Auch Teile der Exekutive sehen das so. CNN meldete am 11.1. (hier) unter Berufung auf „Army Secretary Ryan McCarthy“: „At least 25 domestic terrorism cases have been opened in the wake of Wednesdayʼs US Capitol breach“. Bei „Time“ (hier) war am 9.1. zu lesen: „Still, even though the FBI tracks domestic terrorism, there isn’t one law that makes it a crime. But there are plenty of statutes federal prosecutors can use in the fight against it.“ Die „Washington Post“ (hier) meldete am 14.1., dass dutzende Personen, die auf der „terrorist watch list“ des FBI stünden, am 6.1. in Washington bei den „pro-Trump events“ zugegen gewesen seien; die „national Terrorist Screening Database, or TSDB“, sei „a massive set of names flagged as potential security risks […]. The watch list is larger and separate from the ‚no-fly‘ list the government maintains to prevent terrorism suspects from boarding airplanes, and those listed are not automatically barred from any public or commercial spaces, current and former officials said.“ Es bleibt abzuwarten, was davon in Anklageschriften eingehen und die Urteile bestimmen wird.

In einigen Fällen liegen bereits Gerichtsbeschlüsse vor. Bei ihnen ging es darum, ob die Beschuldigten vor der Verhandlung weiter in Haft verbleiben oder unter Auflagen freikommen. Der ‚Zip-Tie Guy‘ wurde am 22.1. von einem Gericht in Tennessee „released to home confinement“ (Bericht darüber auf lawandcrime.com hier). Bevor dieser Beschluss am 25.1. in Kraft treten konnte, wurde er aber umgehend am 24.1. von einem Gericht in Washington aufgehoben.

In dem Begründungsschreiben des Washingtoner Gerichts (hier) scheint auch auf eine Aufnahme einer staatlichen Überwachungskamera zurückgegriffen worden sein (Foto 4, S. 7), sie wird aber nicht als solche näher ausgewiesen. Auf S. 13 wird das große häusliche Waffenarsenal des Beschuldigten, der über einen „Tennessee concealed weapons permit“ verfügt, der ihm den Besitz all dieser Schusswaffen erlaubt, abgebildet: „approximately 15 firearms, including assault rifles, a sniper rifle with a tripod, a double barrel shotgun, other rifles, shotguns, pistols, and hundreds of rounds of ammunition. The FBI also found inside the bedroom a .22-caliber pistol, dozens of rounds of ammunition, a drum style magazine, and multiple empty and full magazines.“ Die Auswertung von Video-Aufnahmen des Beschuldigten ergibt, dass seine Mutter, in deren Begleitung er ins Kapitol gelangte, anmerkte: „‚We’re going straight to federal prison if we go in there with weapons‘“, woraufhin wohl Waffen auf dem Gelände vor dem Kapitol deponiert wurden. „Moments later, the defendant can be heard stating the words, ‚take my weapons off before I go in there.‘“ (S. 10) Im Kapitol führte ‚Zip-Tie Guy‘ (mindestens) noch eine Elektroschockpistole (Taser Pulse) mit sich.

Auch der QAnon-‚Schamane‘ Jacob A. Chansley, der nach eigener Angabe selbst wohl nur ein einziges Selfie anfertigte, aber in allen Medien der Welt auf vielen Fotos wegen seines auffälligen Outfits zu sehen war („He was shirtless and carried a bullhorn and a six-foot-long spear with an American flag tied just below the blade“), wurde weiter einbehalten. Neben vielem anderen sprach aus Sicht des Gerichts gegen eine Freilassung sein Drogenabusus, über den er in einem Podcast Auskunft gegeben hatte, aus dem das Gericht (hier; S. 10) zitiert: „Chansley also stated that after a stint in the US Navy he ‚dove head first‘ into experimenting with psychoactive substances. He stated that his use of psychoactive substances ‚gave [him] such a profound spiritual experience that [he] was able to see [his] thoughts.‘“

Ein weiterer vormaliger Militär-Angehöriger gehörte zu den ersten, gegen die ein Haftbefehl vollstreckt wurde. Die Anzeige gegen Larry R. Brock, der auf Fotos aus dem Senatssaal recht häufig zu sehende Mann mit weißen Plastik-Handfesseln in einer Hand, militärischem Schutzhelm auf dem Kopf und einer Brustpanzerung, ging auf zwei Zeugen (darunter seine Ex-Frau) zurück, die Brock auf Fotos vor und im Kapitol zu erkennen meinten, sowie auf die Auswertung von Videos durch einen FBI-Agenten (Dokument hier).

Unabhängig davon war die Zeitschrift „New Yorker“ wohl durch John Scott-Railton, „senior researcher at Citizen Lab, at the University of Toronto’s Munk School“, auf die Identität des Eindringlings aufmerksam gemacht worden (ganz zweifelsfrei geht das aus dem Artikel Ronan Farrows hier nicht hervor). Scott-Railton hatte über Social-Media seine Follower dazu aufgerufen, ihm bei der Identifizierung besonders auffälliger Kapitol-Besatzer zu helfen – eine Art Twitter-„Aktenzeichen XY … ungelöst“. In diesem Fall reichte aber für die zuständigen Behörden unabhängig von solchem Engagement die Auskunft gebende ehemalige Ehefrau vollkommen aus.

Im Artikel des „New Yorker“ wird u.a. aus Interviews mit Brock selbst und einigen seiner Bekannten/Verwandten zitiert, die Farrow (und sein Team) geführt haben. Ich weiß nicht, ob Farrow bekannt war, dass sein Kollege Luke Mogelson vom „New Yorker“ diesen Mann im Sitzungssaal des Senats gefilmt hatte (ab Minute 4:29, Video s.o.) und dabei auch Aussagen von ihm aufzeichnete: „‚We can’t be disrespectful.‘ Using the military acronym for ‚information operations,‘ he [Brock] explained, ‚You have to understand – it’s an I.O. war‘“, hält Mogelson später in seiner Reportage hier fest; im Artikel Farrons wird das nicht erwähnt).

Im Rahmen von Farrows Recherche wurde noch der ehemalige Arbeitgeber befragt (die Air Force) und das „profile“ des gelöschten LinkedIn-Accounts Brocks angeführt. Besonders bei der offiziellen Anfrage handelt es sich mehr um eine Formalität, das Ergebnis fällt erwartungsgemäß so aus: „In a statement, Ann Stefanek, an Air Force spokesperson, said, ‚This individual is no longer serving in the Air Force Reserve. He retired in 2014. As a private citizen, the Air Force no longer has jurisdiction over him.‘“

Bei den Interviews für den „New Yorker“-Bericht scheint es sich durchweg um Telefongespräche zu handeln (Angaben dazu werden nicht gemacht), denn der Artikel verzichtet gänzlich auf Beschreibungen des Aussehens von Brock und Verwandten, ihrer Gesten, Regungen, Gesichtszüge; nicht einmal Stimme, Intonation, Sprechfluss werden erwähnt, so nähert sich der Artikel den Anzeigen der FBI-Agenten an.

Überprüft werden (können) die Angaben der Ex-Freunde nicht; nur Brocks Aussage, er habe das Büro Nancy Pelosis nicht betreten, wird nach dem Studium von Fernsehaufnahmen im Farrow-Artikel vorsichtig angezweifelt (erneut ein schnell von Laien bzw. Journalisten zu erbringender Videobeweis). Nur der Aufbau des Artikels verletzt leicht den zurückhaltenden, dokumentierenden Gestus: Das Ende des Berichts bildet ein Zitat eines früheren Freundes Brocks – „‚He [Brock] actually believes liberals and Democrats are a threat to the country. You can see how the logical conclusion to that is, We’ve gotta take over‘“ –, als sei das eine unbestreitbar ‚logisch‘ zutreffende Aussage, die keiner weiteren Sätze bedürfte.

Die Anzeige des FBI-Agenten konzentriert sich hingegen ganz auf die Identifikation Brocks; dabei wird sogar kurz der „New Yorker“ angeführt: „In the article, Farrow stated that two of Brockʼs family members identified him as the man wearing a military-style helmet, body armor, and holding flex-cuffs“. Von den psychologischen Thesen und biografisch-politischen Einschätzungen der journalistischen ‚Zeugen‘ hier kein Wort. Diese spielen erst in der Gerichtsverhandlung, in der es wie bei Chansley darum geht, ob der Beschuldigte bis zum Prozess in Haft verbleiben solle oder nicht, eine bedeutende Rolle (detaillierte Beschreibung der Gerichtssitzung durch „The Dallas Morning News“ hier).

Die Verhandlung bot zusätzlichen Einblick in das Vorgehen des FBI. Ein zweiter FBI-Agent war bei weiteren Ermittlungen genauso vorgegangen wie der „New Yorker“ – Überprüfungen der Social-Media-Accounts Brocks sowie Befragungen der Verwandten/Bekannten und der Arbeitgeber –, oder andersherum gesagt: Der „New Yorker“ ging genauso vor wie das FBI. Die Behörde verfügt allerdings über größere Ermittlungsmöglichkeiten; dies macht sich besonders beim Zugriff auf die Social-Media-Kommunikation und bei den Informationen, weshalb Brock vor kürzerer Zeit einmal gekündigt worden war, bemerkbar:

„He [der FBI-Agent] said Brock’s 2018 firing from his job had to do with his ‚pattern of problematic behavior‘ that included saying that he hadn’t killed anyone in a while and wanted to shoot someone of a particular race. […] On New Year’s Eve, Brock said on social media that the country was occupied by a hostile force, the agent testified. ‚The castle will be stormed. The question is, what then?‘ Brock said in another post, according to the FBI. And Brock referred to a rioter who was shot and killed by police inside the Capitol last week as the ‚first patriot martyr in the second American revolution‘ […]. Brock also posted that ‚the ruling class got a quick reminder that they are not untouchable,‘ the agent said.“ Und Assistant U.S. Attorney Jay Weimer wies darauf hin, dass ein „girlfriend told the FBI that Brock had moved guns out of his Grapevine apartment when he returned from Washington“.

Auch hier ist also wieder neben Zeugen aus dem Umfeld des Beschuldigten die Social-Media-‚Selbstbezichtigung‘ als Beweismittel von Bedeutung. Der Verteidiger setzte dem offenbar nichts direkt entgegen, sondern verwies darauf, dass sein Mandant keine Gewalt gegen andere Menschen angewendet habe. Richter Jeffrey Cureton entließ Brock aus der Haft und ordnete stattdessen u.a. Hausarrest an. „In ruling not to detain the defendant, Cureton cited his ‚long and distinguished military career.‘“

Dass zum Abschluss der Prozesse die Urteile wieder über Social Media verlinkt werden, dürfte nicht nur angesichts solcher Begründungen feststehen.

[wird fortgesetzt]

 

Der Beitrag ist Teil der Forschungsarbeit des Siegener DFG-SFB 1472 »Transformationen des Populären«.

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