Feminisierte Körpererfahrungen Anfang der 2020er Jahre
[aus: »Pop. Kultur und Kritik«, Heft 21, Herbst 2022, S. 55-62]
Wenn ich mich an einem heißen Sommertag in den Park lege und mein T-Shirt ausziehe, dann sonne ich mich nicht, ich protestiere. Nicht weil ich protestieren will. Ich habe kein Schild dabei, das den Inhalt meines Protests zum Ausdruck brächte, auch sind keine Worte des Protests auf meiner Haut angebracht. Ich bin keine Femen-Aktivist_in. Es ist nur Haut, die sich nach der Wärme von Sonnenstrahlen sehnt. Nackte Haut. Und Brüste. Wenn ich an einem heißen Sommertag meinen Blick durch den Park streifen lasse, dann nicht nur, um nach einem geeigneten Platz Ausschau zu halten, sondern auch, weil ich zähle. Ich zähle die Personen, die sich oberkörperfrei im Park aufhalten, die oberkörperfrei auf der Wiese sitzen und sich mit ihren Freund_innen unterhalten, die sich oberkörperfrei auf ihren Decken räkeln oder ein Buch lesen, die oberkörperfrei Frisbee spielen, die oberkörperfrei durch den Park joggen. An einem warmen Sommertag in Berlin sind es nicht gerade wenig Personen, die sich unbehelligt im Park aufhalten und dabei kein T-Shirt tragen, es sind nicht gerade wenig Personen, die keine Sekunde lang darüber nachdenken, ob sie ihr T-Shirt ausziehen können oder ob ihr freier Oberkörper vielleicht als ein Problem wahrgenommen werden könnte, ob er vielleicht angestarrt, anzüglich kommentiert, beleidigt, sexualisiert oder als Erregung öffentlichen Ärgernisses wahrgenommen wird. Die meisten Personen, die sich an einem warmen Sommertag oberkörperfrei im Park aufhalten, haben keine Angst vor Belästigung, Sanktionen oder Strafe. Ihr Oberkörper ist frei, im buchstäblichen Sinne frei von Kleidung, aber auch in einem politischen Sinne vermeintlich frei von Bedeutung.
Ich meine natürlich Männer, cis Männer, maskulinisierte Personen. Die Oberkörperfreiheit in Parks, Schwimmbädern oder am Strand, aber auch beim Joggen durch die Stadt, beim Basketballspielen oder auf dem Fußballfeld, die Oberkörperfreiheit in zahlreichen öffentlichen Räumen ist ihnen vorbehalten. Frauen, cis Frauen, feminisierte Personen sollen ihre Oberkörper an den gleichen Orten bedeckt halten. So will es das ungeschriebene Gesetz gesellschaftlicher Gepflogenheiten. Juristisch gesehen gibt es in Deutschland gegenwärtig kein Gesetz, das dem einen Geschlecht Oberkörperfreiheit im öffentlichen Raum verbietet, während es dem anderen diese Freiheit zugesteht. Nach Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt und der Staat ist in der Pflicht, diese Gleichberechtigung durchzusetzen. In Berlin gilt zudem seit dem 20. Juni 2020 das LADG, demnach es Berliner Landesbehörden, Verwaltungen und landeseigenen Betrieben untersagt ist, Menschen aufgrund ihres Geschlechts zu diskriminieren. Nacktheit im öffentlichen Raum ist geschlechtsunabhängig nicht verboten, kann aber nach § 118 OWiG als Belästigung der Allgemeinheit oder aber nach § 183a StGB als sexuelle Handlung verstanden werden und gemäß dieser beiden Gesetze entweder mit einer Bußgeldzahlung, einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Was weiblich gelesenen Personen passiert, wenn sie sich mit freiem Oberkörper im öffentlichen Raum aufhalten, habe ich in den letzten Jahren immer wieder am eigenen Leib erleben dürfen. Ich wurde angegafft, belästigt, beleidigt und mehrfach dazu aufgefordert, mich zu bedecken. Dabei ist es reine Glückssache, dass ich bisher weder mit dem Ordnungsamt noch mit der Polizei konfrontiert war, andere hatten weniger Glück. Anfang 2022 musste eine nicht-binäre Person ein Göttinger Schwimmbad verlassen, weil sie oberkörperfrei ins Becken gegangen war, und im Juni 2021 wurde Gabrielle Lebreton einer Berliner Plansche polizeilich verwiesen, weil sie sich weigerte, ihren Oberkörper zu bedecken. In beiden Fällen handelte es sich um Orte, an denen zum gleichen Zeitpunkt männlich gelesene Personen unbehelligt oberkörperfrei verweilen konnten. Warum also mussten die zwei nicht cis männlichen Personen diese Orte verlassen?
Die französische Philosophin Camille Froidevaux-Metterie beschäftigt sich mit der, wie sie sagt, weiblichen Phänomenologie, den weiblichen oder feminisierten Körpererfahrungen. In ihrem 2020 erschienenen Essayband »Seins. En quête dʼune libération« beschreibt sie die Entwicklung des feminisierten Oberkörpers als eine Erfahrung, die niemals unberührt von gesellschaftlicher Bezugnahme, niemals für sich und mit sich allein sei. Von Anfang an seien Mädchen und feminisierte Kinder mit ästhetischen Anforderungen und modischen Diktaten konfrontiert, das Wachsen der Brüste sei von außen sichtbar, würde von der ersten Sekunde an wahrgenommen, sei Kommentierung ausgeliefert und bedeute die sofortige Sexualisierung des noch jungen Körpers. In manchen Fällen zeige sich diese sexualisierte Bezugnahme auf den feminisierten Körper auch schon vor der geschlechtlichen Entwicklung, beispielsweise wenn kleinen Kindern im Schwimmbad oder am Strand Bikini-Oberteile angezogen werden. Froidevaux-Metterie sieht in der weiblich gelesenen Brust das phänomenologische Organ schlechthin, denn Frauen und feminisierte Personen erleben sie in fast allen Lebensphasen sowohl als Projektionsfläche patriarchaler Dominanz und Fremdbestimmung als auch als Quelle emanzipatorischer Kraft. Allerdings bräuchte es diese emanzipatorische Kraft gar nicht erst ohne nicht-konsensuale, fremdbestimmte Objektifizierung.
Der feministische Kampf um Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen, nicht nur vor dem Gesetz sondern auch in praktischer Hinsicht, der Kampf um gleiche Bezahlung, um Anerkennung von Care-Work und Mental Load oder um besseren, selbstbestimmten Sex, der auch die Lust derer berücksichtigt, die mit Klitoris und Vulva zur Welt gekommen sind, der sie nicht ausschließlich auf das sexuelle Empfangen festlegt, sondern das individuelle Begehren zentriert, ist nach Jule Govrins jüngst erschienenen Essay »Politische Körper« auch ein Kampf der verdrängten, geistig abgewerteten und in den Haushalt zum Dienen verbannten Körper. Im Widerspruch zum Gleichheitsanspruch der Aufklärung, alle Menschen sind nun mal Brüder, nicht aber Geschwister, »bilden biologische Körperbilder Begründungsmuster«, welche die geschlechtliche Ungleichheit mit »Mitteln und Methoden der Wissenschaft« rechtfertigen sollen. Der feminisierte Körper wird »zur Basis einer vermeintlichen Andersartigkeit« vermittelt durch scheinbar neutrale Untersuchungen und politisch gefärbte Befunde des Nervengewebes, Gehirns und der Organe, später dann durch Hormone, Gene und Hirnströme, welche bis ins 21. Jahrhundert hinein die Unterschiedlichkeit der Geschlechter manifestieren und Ungleichbehandlung rechtfertigen sollen: »Die geschlechtliche Arbeitsteilung begründet sich auf Behauptungen von unüberwindbaren biologischen Unterschieden. Man attestiert Frauen mangelnde Körper- und Geisteskraft und verbannt sie in den Haushalt.« Die vermeintlich wissenschaftlich begründete Anders-machung feminisierter Körper setzt sich in die heutige Zeit fort, wenn ihre Oberkörper ausschließlich in der Potenzialität sexueller Erregbarkeit, maximal in der Funktion als Organ zur Fütterung von Säuglingen, nicht aber als Teil selbstbestimmter Körper wahrgenommen werden, nämlich die Körper von Subjekten, die selbstständig entscheiden, wann die Freilegung dem sexuellen Spiel und wann ausschließlich dem vollumfänglichen Sonnenbad dienlich ist.
Eine, nicht erst seit der Aufklärung propagierte, rigide Zweiteilung des biologischen Geschlechts lässt sich nach heutigem Wissensstand ohnehin nicht aufrechterhalten. Die Entwicklungsbiologin Claire Ainsworth verweist in ihrem 2016 erschienen Artikel »Sex redefined« auf aktuelle Erkenntnisse, demnach sich das biologische Geschlecht aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven, sei es die Embryonalforschung, die Hormonforschung oder die Genforschung, jeweils als komplexes Spektrum erweist, das eine strikte Einteilung in männlich und weiblich an die äußeren Ränder verweist oder gar obsolet macht. Die geschlechtliche Entwicklung verlaufe vielfältig, ausgehend von einem komplexen Zusammenwirken verschiedener Gene und Hormone. Dabei spiele die chromosomale Konstellation XX oder XY, das sogenannte chromosomale Geschlecht, nur eine untergeordnete Rolle. Der sich entwickelnde Mensch könne je nach Zusammenspiel einer Vielzahl an Faktoren unterschiedlich ausgeprägte Merkmale entwickeln, die nicht immer eindeutig weiblich oder männlich klassifizierbar seien, sondern in diversen Kombinationen auftauchen. Daher kämpft die Gender- und Biowissenschaftlerin Anne Fausto-Sterling seit den 1980er Jahren um die Anerkennung intergeschlechtlicher Personen, deren vermeintliche physische, chromosomale oder hormonelle Abweichungen als Störung betrachtet und häufig ohne Wissen der betroffenen Personen entsprechend des binär-geschlechtlichen Paradigmas behandelt wurden. Seit 2021 dürfen auch in Deutschland keine geschlechtsangleichenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern ohne deren Einwilligung durchgeführt werden.
Das genetische Potenzial zur Ausbildung von Brustgewebe und Milchdrüsen findet sich in fast allen menschlichen Embryonen, damit es tatsächlich zur Ausbildung einer Brust kommt, braucht es den entsprechenden genetischen und hormonellen Kick. Nach ihrer Geburt als männlich klassifizierte Personen erleben diesen Kick in ihrer Jugend, denn bei bis zu 70 % entsteht im Alter zwischen 14-17 eine sogenannte Gynäkomastie, was nichts anderes als Brustgewebe ist, welches sogar, nach entsprechender Hormontherapie, Milchdrüsen ausbilden kann. In den USA ist es im Jahr 2018 erstmals einer trans Frau gelungen, ihr Kind über sechs Monate lang zu stillen. Bei gut 50 % der als männlich klassifizierten Personen mit adoleszenter Gynäkomastie bildet sich das Gewebe nur zum Teil oder gar nicht zurück. Sie verfügen also über Brüste. Im erwachsenen Alter treten häufig auch Pseudogynäkomastien auf, damit wird das Brustwachstum durch erhöhte Fettzufuhr beschrieben. Der häufigste schönheitschirurgische Eingriff bei cis Männern ist die operative Entfernung des Brust- und Fettgewebes, ein Eingriff, der nur bei Brustkrebs medizinisch notwendig wäre. Gynäkomastie und Pseudogynäkomastien entsprechen zwar nicht dem cis maskulinen Schönheitsideal eines flachen, im besten Fall muskulösen Oberkörpers, sie tauchen aber in solch Häufigkeit auf, dass sie an einem warmen Sommertag im Park kaum zu übersehen sind.
Schönheitsideale haben zwar Auswirkungen auf das biologische Geschlecht (oder die biologischen Geschlechter), beispielsweise wenn bei einer Gynäkomastie eine Hormontherapie angewendet wird, ohne dabei zu berücksichtigen, dass es keinen eindeutig männlichen Hormonhaushalt gibt, sie betreffen aber in erster Linie das soziale Geschlecht. Im Anschluss an Simon de Beauvoir versteht Genderforscher_in Judith Butler darunter die soziokulturellen und psychologischen Aspekte geschlechtlicher Performanz. Genderidentität sei demnach nicht nur eine rein körperliche Begebenheit, sondern auch eine gesellschaftliche Rolle, die nicht zwangsläufig mit biologischen Merkmalen übereinstimmen muss, die innerhalb der heterosexuellen Matrix und dem Fortpflanzungs-Paradigma zum Teil aber auf biologistische Faktoren reduziert würde, geformt durch komplexes Eingebundensein jeder Person in gesellschaftliche Verhältnisse und deren normativen Regelsystemen, die unter anderem durch spezifische Sprechakte und deren permanenter Wiederholung gefestigt werden. Ein solcher Sprechakt, der nie allein, sondern immer mit Gepäck – z.B. Rollenzuweisungen, Aufgabenbereiche – einhergeht, ist die geschlechtliche Klassifikation menschlicher Säuglinge allein durch äußere körperliche Merkmale im Anschluss an die Geburt. Mit weitreichenden Folgen, denn je nach Klassifikation mit entsprechendem Eintrag in der Geburtsurkunde und im Personenstandsregister kann ich mich entweder unbehelligt oberkörperfrei im Park aufhalten oder muss mit Kommentierung, Belästigung oder dem polizeilichen Verweis rechnen. Oberkörper sind nicht von Natur aus sexy, sie werden sexy gemacht, zu Ungunsten von ohnehin schon benachteiligten Personen. Wie auch bei dem biologischen Geschlecht handelt es sich bei dem sozialen Geschlecht um einen komplexen Wirkzusammenhang, den Butler in der Abhandlung »Das Unbehagen der Geschlechter« ausführt und der hier sehr vereinfacht umrissen ist. Butler plädiert für eine »Vervielfältigung« der »kulturelle[n] Konfiguration von Geschlecht und Geschlechtsidentität« durch performative Einschreibung in die »Diskurse, die das intelligible Kulturleben stiften, […] indem man die Geschlechter-Binarität in Verwirrung bringt und ihre grundlegende Unnatürlichkeit enthüllt.« Die Forderung nach geschlechtsunabhängiger Oberkörperfreiheit im öffentlichen Raum könnte ein performativer Akt in butlerischem Sinne sein, der die Genderbinarität in Zweifel zieht und Gendernormen und -rollen in Frage stellt und der mit ausreichender Wiederholung, nach ausreichender Raumforderung, dazu geneigt ist, gesellschaftliche Durchsetzung zu erwirken.
Das sich wiederholende Tun hat durchaus Wirkmacht. Laurie Penny, Feministin und Autorin, sieht gerade im körperlichen Aufbäumen gegen geltende Normen, im selbstbestimmten und körperlichen Raumeinfordern, die eigentliche und notwendige »Sexuelle Revolution« als Neujustierung von »Sex und Liebe und Arbeit und Gender und Begehren […]. Wenn wir sexuelle Freiheit haben wollen, müssen wir zunächst sämtliche Beziehungen neu ordnen, uns einen neuen Begriff davon machen, was wir unter Gewalt verstehen, wie Körper kontrolliert werden, was Weiblichkeit und Männlichkeit bedeuten.« In den 1970ern protestierten Feministinnen in den USA mit der Entsorgung ihrer BHs gegen die Sexualisierung weiblich gelesener Körper. Ursula Seppel und ihre Kommilitoninnen prangerten in einem Hamburger Gerichtssaal mit nacktem Oberkörper obrigkeitsstaatliches Denken an. Valie Export und Peter Weibel entblößten mit dem Tapp- und Tastkino den voyeuristisch objektivierenden Blick auf weibliche Personen im Kino der 1960er und 1970er Jahre. In all diesen Aktionen generiert der nackte Körper die notwendige Aufmerksamkeit, seine unbedingte und unbehelligte Nacktheit ist jedoch nicht zwingend Gegenstand der politischen Forderung. Wie auch, wenn gerade die Tabuisierung dieser Nacktheit die notwendige Vermittlerin der emanzipatorischen Botschaft ist. Dass dies im Vergleich zu anderen feministischen Kämpfen schon ein, in gewisser Maßen, privilegierter Rahmen ist, zeigt sich daran, dass die Proteste größtenteils von weißen Feministinnen ausgeübt wurden, die dabei hin und wieder den intersektionalen Aspekt vernachlässigten. Als Frauen waren sie benachteiligt, in ihrem Weißsein genossen sie jedoch Privilegien, die es ihnen ermöglichten, aus der gesellschaftlichen Tabuisierung, Objektifizierung und Sexualisierung ihrer Körper Kraft zu schöpfen, um sich mit Nacktheit als Protestform Wahrnehmung zu verschaffen. Der unermüdliche Aktivismus dieser feministischen Generation legte den Grundstein heutiger Protestformen. Topless Prides und Oben-Ohne-Demos mit der Forderung nach Entsexualisierung weiblich gelesener Körper finden bis heute statt. Der entblößte Körper dient dabei weniger dem Schockieren als dem Normalisieren. Es geht um das Recht am eigenen Körper, um körperliche Selbstbestimmung: »I’m not your porn« und »My body, my choice« sind die Slogans, die auf solchen Demos skandiert werden.
Gemäss Lebretons Gedächtnisprotokolls wurden ihre Brüste durch das Sicherheitspersonal als »störend« bezeichnet. Zudem beriefen sich Sicherheitsdienst und Polizei auf die Bekleidungsvorschriften des eingezäunten Wasserspielplatzes, demnach zwar Badebekleidung, nicht aber FKK gestattet sei. Dabei ist nicht klar definiert, was Badebekleidung bedeutet und warum Lebretons nackter Oberkörper unter FKK fällt, der nackte Oberkörper ihrer männlichen Begleitperson aber nicht. Bei der Frage um Oberkörperfreiheit im öffentlichen Raum geht es ohnehin nicht nur um geltende Gesetze und ihre Auslegung, sondern um individuelle körperliche Entfaltung und Selbstbestimmung, um gesellschaftliche Normen und lokale Billigkeit. Paul Preciado bezeichnet die gesellschaftliche Norm, die der unterschiedlichen Bewertung von Oberkörpern zu Grunde liegt, in Anlehnung an Butler als »nekropolitische Heterosexualität«, als »eine Epistemologie […], die durch ihre eingebauten Regeln die jeweiligen Rollen von Männern und Frauen festschreibt.« Die Sexualisierung des weiblich gelesenen Oberkörpers ist Mittel zur Disziplinierung, sie macht den öffentlichen Raum zu einem gefährlichen Ort für feminisierte Personen, die eingeschränkte Bewegungsfreiheit verweist sie an ihren Platz und der ist, wie Govrin zeigt, ja gerade nicht draußen, sondern drinnen. Eine quasi metaphorische Darstellung der Frage nach Teilhabe an Gesellschaft und Politik, Oberkörperfreiheit im öffentlichen Raum ist so politisch, wie es die Forderung nach gleichem Wahlrecht war. In der 2020 erschienenen Essaysammlung »Ein Apartment auf dem Uranus« interpretiert auch Preciado das Aufbäumen gegen diese Regeln, also auch die freigelegten Oberkörper in Schwimmbädern und Parks, als die eigentliche sexuelle Revolution: »Nicht nur das Denken, auch das Begehren muss sich ändern. Wir müssen lernen, die sexuelle Freiheit zu begehren.« Lebreton wandte sich an die Öffentlichkeit und fand Gehör. Zahlreiche Personen solidarisierten sich mit ihr, die »Gleiche Brust für Alle«-Bewegung war geboren, eine sich deutschlandweit vernetzende, lose Gruppe, die mittels dezentraler Aktionen, politischer Aufklärung und einer laufenden Petition für Gleichbehandlung aller Oberkörper einsteht. Lebreton hat zudem wegen der erfahrenen Ungleichbehandlung Klage eingereicht gegen den Bezirk Treptow-Köpenick.
Nicht zuletzt der »Gleiche Brust für Alle«-Bewegung ist es zu verdanken, dass der Vorfall im Göttinger Schwimmbad gleichermaßen für Aufsehen sorgte. In diesem Fall definiert sich die betroffene Person als nicht-binär. Seit 2018 gibt es in Deutschland neben den Geschlechtseinträgen weiblich und männlich auch die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen oder den Eintrag divers zu nutzen. Diese Optionen sind intergeschlechtlichen Personen vorbehalten. In einem mehrmonatigem Zeitfenster zwischen Einführung und Verschärfung dieser Regelungen, war es allerdings zahlreichen trans Personen, die sich als nicht-binär definieren, mittels einfachem Verwaltungsakt beim Standesamt gelungen, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister in leer oder divers ändern zu lassen. Der Berichterstattung über den Vorfall ist nicht zu entnehmen, welcher Geschlechtseintrag im Ausweis der betreffenden Person vermerkt ist, offenbar las das Badepersonal fälschlicherweise körperliche Attribute als weiblich, andernfalls hätte die Oberkörperfreiheit wohl kaum ein Problem dargestellt. Insofern ist der nicht-binären Person gleich in zweifacher Hinsicht Unrecht geschehen. Zum einen wurde ihr Geschlecht falsch gelesen, zum anderen wurde sie auf Grundlage dieser falschen geschlechtlichen Zuweisung diskriminierend behandelt.
Im Oberkörper der queeren Person zeigt sich die von Butler angekündigte Verwirrung der Geschlechter-Binarität, denn er entzieht sich jeglicher geschlechtsspezifischen Bewertung. Der queere Körper widerspricht den Normen nicht deshalb, weil er sich ihnen widersetzt, sondern weil sie für ihn, seine Genderidentität gar keine Gültigkeit haben – und so führt er sie ad absurdum. Preciado pflichtet Butler bei. Der Philosoph fordert die Infragestellung der »binären Epistemologie« und »Naturalisierung des Genders«, indem er darauf verweist, »dass es eine irreduzible Vielfalt der Geschlechter, der Genderrollen und der sexuellen Orientierung gibt«, was sich auch in der medizinischen und biologischen Forschung zeigt. Seiner Ansicht nach setzte sich die queere Ästhetik in zweifacher Weise von der Logik der Heteronormativität ab: »Einvernehmlichkeit und der Verzicht darauf, irgendeine sexuelle Rollenverteilung als die naturgegebene anzusehen. Die Körper sind gleichwertig, die Macht wird immer neu verteilt.« Wie lassen sich die ästhetischen Diktate und gesellschaftlichen Normen, die für cis Frauen und femininisierte Personen durchgesetzt werden sollen, auf intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen anwenden, ohne wiederum gegen Grundgesetz Artikel 3 zu verstoßen?
Städtische Politiker_innen in Göttingen sahen sich dazu genötigt, darüber zu diskutieren, ob es nicht cis männlichen Personen nun gestattet sei, oberkörperfrei schwimmen zu gehen oder nicht. Das mutet besonders absurd an, wenn wir uns in Erinnerung rufen, dass es rein rechtlich gesehen gar keine Diskussionsgrundlage gibt. Oberkörperfreiheit ist im öffentlichen Raum auch cis Frauen und weiblich gelesenen Personen nicht verboten und kann insofern auch nicht erlaubt werden. Gesetzlich geregelt ist die Gleichbehandlung aller Geschlechter und darüber darf sich auch die Hausordnung eines Schwimmbades nicht hinwegsetzen. Die meisten Badeverordnungen und Bekleidungsvorschriften sprechen in der Regel von »handelsüblicher Badebekleidung«. Weil diese Formulierung Spielraum für willkürliche Auslegung ließ, wurde im Jahr 2019, nachdem zwei Frauen an der Isar durch Sicherheitspersonal dazu aufgefordert wurden, ihren Oberkörper zu bedecken und weitere Frauen in einem Akt der Solidarität ihre Oberkörper freilegten, die Münchner Badeverordnung dahingehend geändert, dass geschlechtsunabhängig lediglich die primären Geschlechtsmerkmale bedeckt sein müssen. Die Plansche in Berlin-Treptow hat die Münchner Formulierung mittlerweile übernommen. Und Göttingen?
Die Regierung Göttingens hat sich, wie sie sagt, für eine Zwischenlösung entschieden. Seit dem 1.5.2022 gilt eine Regelung, die allen Personen unabhängig ihres Geschlechts oberkörperfreies Baden in öffentlichen Schwimmbädern gestattet, aber nur am Wochenende und nur als Testlauf. Zahlreiche Zeitungen berichten darüber positiv, halten diese Regelung für einen Fortschritt, aber dem ist nicht so. Nicht Gesetze oder Regelungen müssen sich ändern, sondern die gesellschaftlichen Normen, die sich auch aus einer biologisch-medizinischen Perspektive nicht aufrechterhalten lassen. Nicht der weiblich gelesene Oberkörper ist störend, aufreizend oder erregend, sondern der Blick, der auf ihn gerichtet ist und der Freizeitanlagen, Parks und Schwimmbäder für feminisierte Personen zu gefährlichen Orten macht. Eine Regelung, wie sie in Göttingen getroffen wurde, billigt und zementiert eine Ungleichbehandlung feminisierter Personen aufgrund von Sexualisierung, Objektifizierung und Tabuisierung ihrer Körper. Sie ist nicht, wie dargestellt wird, eine Lockerung der Gesetze oder gibt mehr Freiheit, sondern im Gegenteil, sie erzeugt eine Verstärkung der Reglementierung weiblich gelesener Personen durch mehr Vorschriften.