Populär, Pop, Real People
von Thomas Hecken
6.9.2022

Wie viel ›Volk‹ steckt in ›populärer Kultur‹?

[aus: »Pop. Kultur und Kritik«, Heft 16, Frühling 2020, S. 116-125]

Ein auffälliger Unterschied zwischen deutschem und angloamerikanischem Sprachgebrauch besteht im akademischen Bereich darin, dass US-amerikanische und englische Autoren nur selten zwischen Populär-, Massen- und Popkultur unterscheiden. Häufig binden sie ›popular culture‹ nicht einmal an technologische, politische oder ökonomische Bedingungen, dadurch wird der Begriff ›popular culture‹ universell einsetzbar, wie auch jüngste Veröffentlichungen wieder zeigen. Der Sammelband »Popular Culture in the Ancient World« etwa setzt »people« von »elite« ab, fasst »popular culture« demnach als die Kultur des ›niederen Volks‹ auf. Aber was fällt im antiken Griechenland und Rom unter dieses ›niedere Volk‹? Nur die Sklaven? Auch die Freigelassenen? Leute, die mit ihren Händen arbeiten? Die ländliche, bäuerliche Bevölkerung? Auch die ›plebs urbana‹? Und/oder Frauen, Kinder?

Selbst wenn diese Frage schlüssig beantwortet würde, bliebe offen, wie die schichtenübergreifende Kultur genannt werden sollte. Nicht auch ›popular culture‹? Oder soll die Unterscheidung ›Kultur der Elite/Kultur der Nicht-Elite‹ andeuten, es gebe gar keine übergreifende Kultur, keine ›Volkskultur‹ bzw. ›popular culture‹ in diesem Sinne? Vorausgesetzt, dies wäre so, drängt sich wegen der behaupteten Allgegenwart der Populärkultur mit Blick auf heutige Verhältnisse als nächste Frage sofort auf: Was besagt für die Konzeption von ›Eliten-Kultur vs. populärer Kultur‹ der Umstand, dass z.B. beachtliche Teile des US-amerikanischen Führungspersonals in großen Firmen sowie in Legislative und Regierung Wrestling, Soulmusik, American Football, Hollywoodfilme, Country & Western oder Computerspiele öffentlich bevorzugen – und nicht Platon, Parsons, Schach, Ballett, Walt Whitman, Cindy Sherman oder Laurie Anderson? Und wo wäre die Kultur der Mittelschichten anzusiedeln, auch in der ›popular culture‹?

Der Band »An Introduction to Popular Culture in the US« von Jenn Brandt und Callie Clare gibt darauf keine Antwort. Sie stellen sich in die Tradition Ray Brownes, der maßgeblich an der Gründung der Popular Culture Association und dem »Journal of Popular Culture« beteiligt war, und entscheiden sich darum für eine »demokratische« Konzeption. »Popular Culture« heißt für sie: nicht »elitär«, sondern Kultur der »people«. Im nächsten Atemzug ist allerdings nur noch von »the majority of the people« die Rede, auch von »average people«, von »›ordinary‹ folks«, von »real people« und deren »everyday life«. Der Zuschnitt wird sogar mitunter ganz anders vorgenommen: »various cultures and identities that exist within the larger, mainstream dominant culture« fallen dann unter »popular culture«. Irgendwie soll das ›Dominante‹, Hegemoniale, der »Mainstream« nicht das Populäre sein, nicht Teil der »average people« und der Praktiken ihrer »daily lives«. Dies alles mag politisch vertretbar sein, wissenschaftlich kaum. Brandt/Clare sehen das verwirrenderweise manchmal genauso; ein paar Seiten später halten sie mit Stuart Hall fest – und ohne den Widerspruch zu ihren eigenen Ausführungen zu bemerken –, »popular culture« sei »a site of struggle«.

Kämpferisch aufgelegt sind sie selbst nicht immer. Über den Begriff »pop culture« schreiben sie, ihm hafteten in starkem Maße »derogatory, superficial connotations« an. Sie versuchen aber erst gar nicht, ihn davon zu lösen – was angesichts des Status von ›pop music‹ und ›pop art‹ so schwer wohl auch im Amerikanischen nicht wäre –, sondern distanzieren sich im Namen von »popular culture« ebenfalls von »mediated trivialities and distractions«, die gemeinhin mit »pop culture« verknüpft würden.

Im Deutschen besitzt ›populäre Kultur‹ diesen positiven Nimbus bislang wenig. Hier fungiert der Ausdruck überwiegend als recht blasser akademischer Begriff, mit dem seit den 1960er Jahren der Ausdruck ›Volkskultur‹ vermieden werden soll. Es geht um eine groß angelegte Verdrängungs- oder Maskierungsmaßnahme, denn das ›Volk‹ genoss bekanntlich nicht nur bis 1945, sondern darüber hinaus in Rede und Schrift weite Verbreitung und hohes Ansehen. Dies erschöpfte sich nicht in einer allgemeinen Anerkennung der Beschlüsse von Wahlberechtigten sowie der Rechte von Staatsbürgern und Bevölkerung (derjenigen, die sich auf dem staatlichen Territorium aufhalten). Als einprägsames Beispiel kann dafür der Ende der 1950er Jahre von der SPD formulierte Abschied vom marxistischen Klassenstandpunkt dienen: »Die Sozialdemokratische Partei ist aus einer Partei der Arbeiterklasse zu einer Partei des Volkes geworden« (»Godesberger Programm«). Auch früher hatte es bereits sozialdemokratische Berufungen auf das ›Volk‹ im Sinne einer klassenübergreifenden Einheit gegeben (nicht nur die vertrauten Berufungen auf das ›Volk‹ im Sinne der nicht elitären ›plebs‹), sie proklamierten allerdings mitunter genau umgekehrt den Klassenkampf: Erst jener hebe schließlich die Klassenspaltung auf, beende dadurch die »Zerreißung des Volkes« und mache »aus den Völkern bewußte, geschlossene Nationen mit einheitlicher Kulturgemeinschaft« (so ein Abgeordneter der SPD 1912 bei einer Rede im Reichstag).

Aus Jörn Retteraths sehr gelungener, materialreicher und präzise argumentierender Monografie »›Was ist das Volk?‹«, der das letzte Zitat entnommen ist, kann man ableiten, dass die ›Kultur‹- als ›Volksgemeinschaft‹ in der politischen Rede der Jahre am Ende des Ersten Weltkriegs und zu Beginn der Weimarer Republik hauptsächlich auf zweierlei zielte: Zum einen sollte unterbunden werden, Interessenkonflikte zu betonen und herrschaftskritische Standpunkte geltend zu machen, zum anderen ging es den konservativen und reaktionären Parteien darum, vermeintlich fremde, ›an sich undeutsche‹ Gruppen auszuschließen. Identität ging in erster Linie aus solchen Abgrenzungsoperationen hervor. Woraus die ›Kulturgemeinschaft‹ selbst bestand, wurde selten genauer erläutert, dann etwa unter Verweis auf ›Wille zur Arbeit‹, ›Opferbereitschaft‹, ›Gemeinschaft‹. Angeblich tiefe, ›organisch gewachsene‹ Übereinstimmungen, die gemeinsamer ›Abstammung‹ und Sprache entstammen würden, versammelte man nicht unter dem Begriff der ›Volkskultur‹, sondern dem des ›Volksgeists‹ und der ›Volksseele‹. Häufig anzutreffen war hingegen ›Kulturvolk‹ und ›gemeinsame‹, ›deutsche Kultur‹, womit die – nach Überzeugung vieler politischer (keineswegs nur konservativer) Akteure – wesenhafte Überlegenheit gegenüber den Kolonisierten und gegenüber Staaten wie Polen, an die nach dem Versailler Vertrag Gebiete abgetreten werden mussten, zum Ausdruck gebracht wurde.

Noch stärker als mit der Überzeugung des ›organisch Gewachsenen‹ wird ›Kultur‹ und ›Geist‹ an eine vermeintliche ›natürliche Ordnung‹ gebunden, wenn ›Volk‹ rassistisch mit ›Blut‹ verschmilzt und solche ›Volksgemeinschaft‹ ihre ›Kultur‹ gegenüber ›Artfremden‹ gewaltsam behauptet. Auch die Kunst sollte dann bekanntlich ›gesund‹, ›national‹, ›ewig‹ und nicht ›entartet‹, ›international‹, ›modisch‹ sein, um den ›Volkskörper‹ und seine ›Lebenskräfte‹ zu stärken. Sie musste Teil der ›organischen Gemeinschaft‹ sein und sich an das ganze ›Volk‹ richten. Manchmal wird dabei aber auch (wahrscheinlich unwillkürlich) ein anderer ›Volks‹-Begriff in Anschlag gebracht, wenn der ›einfache Mann des Volkes‹ als Richtmaß für die ›klare‹ und ›verständliche‹ Kunst genommen wird.

Die Facetten der ›Volks‹-Konzeptionen zwischen ›Volk‹ und »Pöbel (vulgus)« (Kant) sowie zwischen ›demos‹ – »Rechtsgenossenschaft und staatsbürgerliche Gleichheit« – und ›ethnos‹ – »imaginierte Abstammungsgemeinschaften, Geschichtsmythen, Phantasmen von gemeinschaftlichem Blut und Boden« – stellt auch Michael Wildts ausgezeichnete Aufsatzsammlung »Die Ambivalenz des Volkes« heraus. Ein Beitrag, der den Konsequenzen der Berufung auf das ›Volk‹ für das nationalsozialistische Recht nachgeht, belegt u.a., dass selbst Verfechter ›ewiger Rasse‹ und ›unwandelbarer deutscher Volksseele‹ wechselnde und nicht feststellbare ›Volks‹-Überzeugungen konzedieren, falls es ihnen am Ende argumentativ nutzt: Wenn das Recht wie im NS-Regime auf einer rassistischen ›Volks‹-Konzeption aufbaut, gelten nicht (nur) die geschriebenen Gesetze; »Anspruch auf Schutz der Gesetze« hat bloß derjenige, der »sich in der Volksgemeinschaft als wirklicher Volksgenosse« bewegt, so Hermann Göring 1934. Das anschließend geänderte Strafgesetz wiederum bot mit seinen niedergelegten Paragrafen keine Rechtssicherheit, denn eine Bestrafung konnte zudem nach Beweggründen des »gesunden Volksempfindens« erfolgen (§ 2 des 1935 neu gefassten StGB). Dies setzte die ›Volkgenossen‹ der Gefahr aus, sich (unvermutet) aufseiten der Ausgegrenzten wiederzufinden, bot ihnen aber auch die Möglichkeit unbestrafter Gesetzesbrüche. Wildt zitiert aus dem Urteil eines Berliner Gerichts, das eine Angeklagte zwar für überführt hält, in der Pogromnacht am 9. November 1938 bei der Verwüstung eines Geschäfts Diebstahl begangen zu haben, sie aber nicht verurteilt, weil es ihr zugutehält, dass sie nicht in der Lage gewesen sei, zweifelsfrei zu erkennen, »wie weit die Volksgemeinschaft ihre Handlungen billigen oder verwerfen würde«.

In dem Einführungsband »Populäre Kulturen« von Niels Penke und Matthias Schaffrick liest man von solchen Bestimmungen und Aushandlungen der ›Volkskultur‹ nichts. Nun könnte man vermuten, dies geschehe, weil die Verfasser sich streng an den Begriff ›populäre Kultur‹ halten, immerhin soll das Buch nicht der Untersuchung von Gegenständen, sondern von »einschlägigen Positionen« dienen, wie es in der Einleitung des Bandes heißt. Schaut man die folgenden Kapitel durch, sieht man aber schnell, dass die meisten der behandelten Autoren (Herder, Schiller, Grimm, Mill, Le Bon, Benjamin, Adorno, Susan Sontag, Leslie Fiedler, Stuart Hall etc.) selten oder nie von ›populärer Kultur‹ gesprochen haben. Wie Penke/Schaffrick selbst in ihren vorzüglichen Überblicken zu Schriften der Aufklärung und Romantik zeigen, besitzen ›Volks‹-Konzeptionen bei den Erörterungen über das Populäre einen großen Stellenwert. Darum ist es schon erläuterungsbedürftig, weshalb nur einige sozialphilosophische und literaturkritische Standardtexte herangezogen werden, nicht aber Artikel und Reden von Politikern, Leitartiklern, Klerikern, Juristen, die zu den entscheidenden »Debatten über Popularität« viel beigetragen haben.

Die Vorliebe der Verfasser für Ideengeschichte und Kunst zeigt sich auch bei der Abgrenzung von ›populärer Kultur‹ zu ›Pop‹, auf die sie im Gegensatz zu ihren angloamerikanischen Kollegen viel Wert legen. »Pop« sei »an erster Stelle eine ästhetische Form, die sich reflexiv zur populären Kultur verhält«, insbesondere zu deren »spektakulären« Phänomenen. Diese Bestimmung fällt ungewöhnlich eng aus, sie schließt recht besehen lediglich größere Teile der Pop-Art und kleinere der deutschen Popliteratur ein. Für einen Überblicksband ist das eine eigenartige Position. Gleiches gilt für die Bestimmung der ›populären Kultur‹. Hier orientieren sich Penke/Schaffrick an meinem Vorschlag (etwa in Heft 11 dieser Zeitschrift, hier auch online), darunter u.a. Handlungen, Meinungen und Produkte fallen zu lassen, die in viel beachteten Charts, Einschaltquotentabellen, Clickrate-Übersichten, Kundenrezensions-Konfigurationen sowie bei Meinungsumfragen- und Wahlergebnissen auf den vorderen Plätzen zu finden sind. Diese Bestimmung ›populärer Kultur‹ besitzt für mich den Sinn, das ›Volk‹ (sei es als ›ganzes‹ oder als ›niederes‹) aus dem Populär-Diskurs endgültig zu tilgen. Das soll selbstverständlich Untersuchungen zur Kultur männlicher Teenager, deutscher Nation, weiblicher Angestellter, römischer Frauen, katholischer Dorfbewohner, älterer Rolling-Stones-Fans etc. nicht verhindern, sie könnten dann aber nicht länger unter jener Rubrik ›populäre Kultur‹ laufen, die ›Volks‹-Auffassungen mehr oder minder unausgewiesen mitführt. Auch sollte dadurch eine genaue historische Beschränkung und Einordnung unumgänglich werden, sind doch Charts eindeutig jüngeren Datums, der universelle Zugriff deshalb ausgeschlossen. Den Einführungsband von Penke/Schaffrick stellt das vor das Problem, entsprechende Überlegungen bei den behandelten Autoren kaum oder gar nicht anzutreffen. Die eigene, knapp skizzierte Position steht folglich quer zu den ausführlich vorgestellten Texten; darum wäre es auch hier angebracht gewesen, eine andere bzw. erweiterte Auswahl vorzunehmen.

Das ›Volk‹ rückt bei Penke/Schaffrick wieder ins Zentrum, als sie abschließend den »Populismus« – als Entgegensetzung von angeblich homogenem ›Volk‹ und ›abgehobenen Eliten‹ – knapp behandeln. Sie verzichten allerdings darauf, diese Stoßrichtung in älteren ›Volkskultur‹-Konzeptionen hervorzuheben; der aktuell häufig gebrauchte Begriff des ›Populismus‹ erhält dadurch den Anschein eines bloß gegenwärtigen Phänomens. Ich hatte in Heft 14 dieser Zeitschrift [hier auch online] den Vorschlag gemacht, auf den Begriff des ›Populismus‹ zu verzichten und stattdessen von konservativen, faschistischen etc. ›Volks‹- und ›Volksgemeinschafts‹-Anschauungen zu sprechen, um dadurch zu einer präziseren und politisch aussagekräftigeren Bestimmung zu gelangen. Wenn man den Begriff ›Populismus‹ verwendet, geschieht sonst dasselbe wie bei ›populärer Kultur‹: Das Gerede vom ›Volk‹ fällt beim Fremdwort-Gebrauch weniger auf, klingt akzeptabler. Mit dem angehängten ›ismus‹ soll das zwar (wie auch bei Penke/Schaffrick) vermieden werden, die Abgrenzung von den ›populistischen‹ Varianten beinhaltet aber logischerweise die Auffassung, dass es auch moderate und – dieser Schritt wird zumeist rasch oder unwillkürlich vollzogen – gute Fassungen der Rede vom ›Volk‹ gibt. Nicht zuletzt bei den Anhängern der ›populären Kultur‹, die (wie Brandt/Clare) darunter aus demokratischen Gründen die beachtliche Kultur des ›beherrschten Volks‹ verstehen, liegt diese Ableitung sehr nahe. So gesehen sind die »mediated trivialities and distractions«, die Brandt/Clare als »pop culture« nicht weiter beachten oder schätzen wollen, nicht das schlechteste Antidot gegen die substantialisierenden, wesenhaften ›Volks‹-Anschauungen.

 

Literatur

Jenn Brandt/Callie Clare: An Introduction to Popular Culture in the US. People, Politics, and Power. New York 2018.

Lucy Grig (Hg.): Popular Culture in the Ancient World. New York 2017.

Niels Penke/Matthias Schaffrick: Populäre Kulturen zur Einführung. Hamburg 2018.

Jörn Retterath: »Was ist das Volk?« Volks- und Gemeinschaftskonzepte der politischen Mitte in Deutschland 1917-1924. Berlin/Boston 2016.

Michael Wildt: Die Ambivalenz des Volkes. Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte. Berlin 2019.

 

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